Autoquad M4 kompatible FC für Brushless Motoren (kein Clone)

meister

Erfahrener Benutzer
DIY-Drones erreicht halt mehr leute als das AQ-Forum, is ja klar das ich es lieber dort veröffentliche.

Das OpenFC-Projekt ist an alle gerichtet und nicht an einen kleinen 'elitären' nutzerkreis, so hat es sogar dich erreicht und das aq-forum.



kennst du klaus ? klaus korrigiert rechtschreibfehler im internet, willst du sein wie klaus ? :p
 

sandmen

Erfahrener Benutzer
@meister, fairer weise must Du aber zugeben, das ich dich bezüglich OpenFC kontaktiert habe.

Du hast mir leider nie geantwortet.

Ich habe kein Problem damit. Aber wirf mir bitte nicht vor, ich hätte kein Interesse gehabt.

PN, habe ich noch..... ;)


Es haben somit 2 AQ Mitglieder dich angesprochen, bei mir hast Du leider nicht geantwortet. Bei Norbert so wie er sagt auch nicht!

Und nun soll das AQ-Team kein Interesse gehabt haben?
Schade.....
 
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meister

Erfahrener Benutzer
Stimmt, sorry das ich dir nicht drauf geantwortet habe, das hab ich irgendwie verplant.

Ich glaube jedoch nie jemanden vorgeworfen zu haben sich nicht für OpenFC zu interessieren,
das ist wie alle meine projekte eine private-hobby-spielerei aus der ich keinen gewinn schlagen möchte.

Ich gebe gerne weiter was ich mache und freue mich auch wenns jemand nutzt/nachbaut oder verbesserungen einbringt.

Was ich nicht mag ist mich einschränken oder mir vorwerfen zu lassen wie und wo ich meine projekte veröffentliche.


EDIT: ok ich habe AQ vorgeworfen das die möglichen GPL-probleme nicht beachtet werden, aber ich hab auch mal viel geld für ne kommerzielle AQ6 bezahlt, das ist aber unabhängig von OpenFC.
 
Zuletzt bearbeitet:

sandmen

Erfahrener Benutzer
Stimmt, sorry das ich dir nicht drauf geantwortet habe, das hab ich irgendwie verplant.

Ich glaube jedoch nie jemanden vorgeworfen zu haben sich nicht für OpenFC zu interessieren,
das ist wie alle meine projekte eine private-hobby-spielerei aus der ich keinen gewinn schlagen möchte.

Ich gebe gerne weiter was ich mache und freue mich auch wenns jemand nutzt/nachbaut oder verbesserungen einbringt.

Was ich nicht mag ist mich einschränken oder mir vorwerfen zu lassen wie und wo ich meine projekte veröffentliche.
Dann hast Du ganz genau Meine Sichtweise :)
 
Sorry dass ich mich hier mal einmischen muss! Habe leider zu wenig Zeit um mir die ganze 'Kindergarten Diskussion' bezüglich GPL Wort für Wort durchzulesen.
Ich lese aber immer wieder: QUATOS.. und NICHT GPL KONFORM!

Wer hat denn gesagt dass irgendjemand QUATOS nutzen müsste! Die Autoquad 6 und auch M4 fliegen tadellos mit PID Regler. Was anderes bekommt ihr bei allen anderen Projekten auch nicht.
Somit wird auch meister's Alternativ HW mit PID fliegen. Wem dass nicht reicht der kann doch selber einen alternativen Attitude Regler programmieren, bzw. einen vorhandenen auf die AQ anpassen. Firmware ist open source.

Sorry, aber die Argumente dass man kein Geld für eine Crossworks Lizenz ausgeben will kann ich leider nicht gelten lassen! Wer hat denn gesagt dass Open Source Software auch mit x-beliebigen Compilern die es auf der Welt gibt kompiliert werden kann? Es geht da nur um eines: Quellcode! Macht damit was ihr wollt.

Und wenn jemand Quatos nutzen will kann er doch wohl USD99 dafür ausgeben, oder? Was geben wir denn sonst für Geld für unser Hobby aus? Muss ich dazu dann die Source haben? Also ich nicht! Mir reicht dass es funktioniert!

Bei kommerziellem Interesse sind diese (Lizenz-)Kosten eh nicht relevant! Dann muss das jeweilige Geschäftsmodell halt so aussehen dass neben dem Copter auch alle anderen Kosten (z.B. Quatos, Kameras, etc) re-finanziert werden können.

Joerg
 

meister

Erfahrener Benutzer
von mir aus kann das auch 10000 euro kosten oder auch garnix,
nur für die GPL ist es relevant, die verlangt nun mal das alle bestandteile frei verfühgbar sind.

ist ja auch ok wenn jemand kommerziell quatos anbietet, nur halt nicht in dieser form.
 

OlliW

Erfahrener Benutzer
Sorry, aber die Argumente dass man kein Geld für eine Crossworks Lizenz ausgeben will kann ich leider nicht gelten lassen!
doch, mit allem Respekt, das musst du gelten lassen, alles andere wäre ... naja, such dir ein Wort selber aus. Du hast aber natürlich völlig recht das Open Source in keinster Weise heisst dass sie mit allen Kompilern kompilierbar sein muss, in keinster Weise ... aber die Konsequenzen sind halt die Konsequenzen.

Und das mit dem Quatos ist in dem Moment lizenzwidrig in dem es öffentlich gemacht wird. Punkt. Ob es dir passt oder nicht. Ob es jemand benutzt oder nicht. Dafür ist die GPL genau gemacht, dass nicht jemand einfach daher kommen kann und die Sourcen nimmt, sich was schönes Neues daraus strikt und das dann verschlossen verkauft. Punkt.

So ist das mit Open Source, alle schmücken sich erst mit Open Source und wundern sich dann. Aber macht Euch nicht's draus, bei der "Konkurenz" hat ja auch so der eine oder andere "Entwickler" seine "Verständnissschwierigkeiten" ... LOL ... ist halt nur immer wieder lustig

:)
 

McUles

Erfahrener Benutzer
Sorry, aber die Argumente dass man kein Geld für eine Crossworks Lizenz ausgeben will kann ich leider nicht gelten lassen!
Das jemand nicht zu schnell fahren will weil er keinen Strafzettel zahlen will, kann ich nicht gelten lassen :D

Es ist ein Verstoß gegen die Lizenz und fertig.
Wenn man ein Projekt unter einen entsprechenden Lizenz veröffentlicht, muss man sich auch daran halten.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Es ist ein Verstoß gegen die Lizenz und fertig.
Wenn man ein Projekt unter einen entsprechenden Lizenz veröffentlicht, muss man sich auch daran halten.
Ich dachte, der Chef hat das Thema als "durch" erklärt? :p

Und bisher kam von Dir außer kategorischen Sprüchen auch nix rüber - immer noch kein Link oder Zitat, das unser irreguläres Treiben untermauert...

Immerhin ist das ja juristisch ein ganz prekärer Fall: hier verletzt mutmaßlich ein Lizenzgeber die Lizenz, die er seinen Lizenznehmern eingeräumt hat. Hört, hört! :mad:
 

OlliW

Erfahrener Benutzer
Und bisher kam von Dir außer kategorischen Sprüchen auch nix rüber - immer noch kein Link oder Zitat, das unser irreguläres Treiben untermauert...
Immerhin ist das ja juristisch ein ganz prekärer Fall: hier verletzt mutmaßlich ein Lizenzgeber die Lizenz, die er seinen Lizenznehmern eingeräumt hat.
vor allem weil doch die Links und Zitate, die euer "irreguläres Treiben" untermauern hier in diesem Thread bereits gegeben wurden! Warum sollte er es nochmals tun?

Mit allem Respekt, aber es wirkt fast so als ob du nur die Posts liesst die dir das Meckern erlauben aber alle anderen die zur Aufklärung beitragen geflissenlich übersiehst, daher nochmal: Posts #84, #92, #109. Das Meckern hilft nichts, den die Sachlage ist ziemlich klar.

Und mehr als Meckern hat man von dir hier auch noch nicht gehört ... dann nehme doch mal selber zur Sachlage Stellung und zeige uns die Links und Zitate die belegen das euer "Treiben" regulär ist!
 

sandmen

Erfahrener Benutzer
Mein hoffentlich pers. letztes Statement zu diesem Thema.

Alle code Teile die unter GPL stehen sind offen und frei Verfügbar!
Code Teile die nicht unter GPL stehen eben nicht.

Ich sehe das Linken/Einbinden von proprietären lib's nicht als Verstoß gegen die GPL.

Als Beispiel,
nimm einen GPL code kompiliere den unter Windows, diese benötigt die msvcrtXXX.dll.
Wer würde bitte die Sourcen hierfür (msvcrtXXX) bereitstellen ?
Für mich ist hier kein Unterschied.
GPL code -> proprietäre lib (MS-lib/XWorks lib) -> binäry

Gruß
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
Hohes Gerücht, wenn somit die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und die Anklagevertretung dem nichts mehr hinzu zu fügen hat, komme ich nun zum Schlussplädoyer der Verteidigung.


Vorausschicken möchte ich noch, dass es erschreckend ist, welche halbgaren Wissensstände über Lizenzen zu freier Software (hier: GPLv3) und deren Bestimmungen vorherrschen. Und dies insbesondere von Vertretern, die nach eigener Bekundung täglich mit freier Software zu tun haben! Offensichtlich haben sie den Sinn & Zweck der freien Softwarelizenzen nicht vollständig verstanden. Als Lektüre im Vorfeld empfiehlt sich ein Eintrag in Wikipedia, der die Bestimmungen der GPLv3 Lizenzen hinlänglich beschreibt:
http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License
Zu beachten sind hier insbesondere der Abschnitt "Nutzung" und die Anmerkungen zu "Copyleft".
Copyleft ist im Grunde das Versprechen eines Programmierers/Autors/Lizenzgebers an den Endbenutzer:
"Du darfst jederzeit den zur freien Verfügung stehenden Code nutzen, kopieren, verändern und verteilen, solange Du die Änderungen publizierst und somit öffentlich zugänglich machst".


Dabei spielt es für die Wirksamkeit der GPLv3 keinerlei Rolle, ob die daraus resultierende Software zu privaten, gesellschaftlichen oder kommerziellen Zwecken genutzt oder verteilt wird. Die GPL-konforme Distribution setzt lediglich voraus, dass etwaige Änderungen am Quellcode offen gelegt werden müssen. Private Nutzung und Vertreibung im kleinen Umfang sind hierbei ausdrücklich ausgenommen.
Zitat: "Unter GPL lizenzierte Software darf für alle Zwecke ausgeführt werden (auch kommerzielle Zwecke, und GPL-lizenzierte Compiler und Editoren dürfen sogar als Werkzeuge für die Erstellung von proprietärer Software genutzt werden);[3] sie darf bei rein privater (oder interner) Verwendung – ohne Vertrieb, ohne Weitergabe – modifiziert werden, ohne dass der Quellcode offengelegt werden muss (nur bei Vertrieb oder Weitergabe müssen der Quellcode und etwaige Code-Änderungen den Endnutzern zugänglich gemacht werden – dann kommt nämlich Copyleft zur Anwendung, um sicherzustellen, dass die Endnutzer-Freiheiten erhalten bleiben)."


Dem Endbenutzer werden somit im vorliegenden Fall effektiv keinerlei Freiheitsrechte beschnitten!

Zunächst aber ein kleiner Rückblick auf die Ereignisse:


Olli Meister (mutmaßlich Geschädigter, zugleich Vertreter der Anklage) plant, den von Bill Nesbitt (im weiteren "Urheber" genannt) unter GPLv3 zur freien Verfügung gestellten Code für autonome Flugobjekte für seine eigenen Zwecke neu zu kompilieren.
Dazu möchte er jedoch die empfohlene Software, die das "AutoQuad" Projekt seit Jahren im Einklang mit den proprietären Lizenzen des Herstellers Rowley (hier: Crossworks for ARM) verwendet, aus genannten Gründen nicht nutzen. Stattdessen möchte er einen Compiler, zusammengesetzt aus frei verfügbaren Codebestandteilen zur Verwendung bringen. Hierbei stieß er nach eigenem Bekunden auf für ihn unüberbrückbare Schwierigkeiten.


Zunächst beklagte er das angeblich unkooperative Verhalten des AutoQuad Teams. Als diese Behauptung eindeutig widerlegt wurde (mit Eingeständnis des Klägers, s.o.) verstieg er sich in der Behauptung, dass die Benutzung einer proprietären Software zur Kompilierung des unter GPL vetriebenen Codes eine Verletzung der Lizenzbestimmungen darstelle. Unterstützt wurde er in dieser Auffassung von einem gewissen OlliW (Aussagen liegen dem Gericht schriftlich vor), der behauptete, dass kompilierter Code, der in Form von .hex und .bin Dateien verteilt wird und proprietäre Bestandteile enthält, ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv3 sei. Dies steht eindeutig im Gegensatz zu geltender Rechtsprechung und insbesondere der GPL Lizenz selbst. In diesem Zusammenhang sei auf den Eintrag in Wikipedia verwiesen, der Ausnahmeregelungen beschreibt:
http://de.wikipedia.org/wiki/GPL_linking_exception
Zitat: "So wird ähnlich der GNU Lesser General Public License das Linken einer Programmbibliothek, die unter solchen Bedingungen lizenziert ist, mit einem Programm ermöglicht, das unter einer abweichenden Lizenz stehen kann. Das resultierende Programm darf unter einer Lizenz freier Wahl verbreitet werden und man ist nicht an die Bestimmungen der GPL gebunden. Lediglich die Programmbibliothek selbst steht weiterhin unter der GPL. Veränderte Versionen der Bibliothek müssen folglich unter der GPL verbreitet werden."


Bill Nesbitt als Urheber des in Frage stehenden Codes kann lückenlos nachweisen und durch das Vorhandensein öffentlicher Repositorien und sog. Changelogs belegen, dass er diesen Bedingungen seit Anwendung der GPLv3 auf den Basiscode zweifelsfrei nachgekommen ist.

Nachdem nun der verbreitete Unfug bzgl. mangelnder Kooperationsbereitschaft sowie vermeintlich verletzter Bestimmungen wg. des Kompilierungswerkzeugs für die Anklagevertreter an Substanz und Vorwurfskraft eingebüßt hat, sieht sich der Urheber nun neuen Vorwürfen ausgesetzt: angeblich verstoße der kommerzielle Vertrieb eines Regelalgorythmus, der als sog. "Add-on" des Quellcodes (hier: Quatos) gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr angeboten wird, ebenfalls gegen die Bestimmungen der GPLv3.

Hierbei sei erneut auf o.g. Quellen verwiesen, die eindeutig belegen, dass jeder (ich betone noch einmal: JEDER) berechtigt ist, den Quellcode zu verändern und mit eigenem, geschlossenem Quellcode zu erweitern, solange die Veränderungen im Basiscode regelkonform publiziert werden.
Wie oben bereits ausgeführt obliegt es dem Programmierer, die Form der Lizenz für das sog. "Add-on" selbst zu bestimmen und ggf. eine Lizenzgebühr zu verlangen. Die Bestimmungen der GPLv3 bleiben davon unberührt.


Auch lässt sich aus den GPL Bestimmungen nicht ableiten, dass ein Anspruch des Endbenutzers auf Zurverfügungstellung eines Kompilierungswerkzeug auf Basis von freien Codeteilen zusteht.


Ich bitte somit das hohe Gerücht, die haltlos vorgebrachte Klage abzuweisen und das Vefahren auf Kosten des Anklagevertreters zu schließen.


Desweiteren beantragen wir, den Klagevertreter auf zukünftige Unterlassung haltloser Vorwürfe in der Öffentlichkeit hinzuweisen. Die jüngsten Einlassungen des Klägers - auch in anderem Zusammenhang - lassen vermuten, dass hier unter Vorspiegelung vermeintlicher Kooperationsbereitschaft dem Ärger über eigene Unzulänglichkeiten Luft gemacht wurde und der eigentliche Zweck der Anschuldigungen in der Diskreditierung des nativen Urhebers und des von ihm geleiteten Projekts liegt.

Noch ein letzter Hinweis in eigener Sache: Als Sprecher des "AutoQuad" Teams sind für mich solche Vorgänge nur schwer hinnehmbar und eine Zusammenarbeit (die vom Kläger nach eigener Aussage ohnehin nicht beabsichtigt war) nur schwer vorstellbar.


Mit freundlichen Grüßen...
 

OlliW

Erfahrener Benutzer
Kinderkram

verstieg er sich in der Behauptung, dass die Benutzung einer proprietären Software zur Kompilierung des unter GPL vetriebenen Codes eine Verletzung der Lizenzbestimmungen darstelle. Unterstützt wurde er in dieser Auffassung von einem gewissen OlliW (Aussagen liegen dem Gericht schriftlich vor), der behauptete, dass kompilierter Code, der in Form von .hex und .bin Dateien verteilt wird und proprietäre Bestandteile enthält, ein Verstoß gegen die Bestimmungen der GPLv3 sei.
ja, so ist das immer, es ist immer einfach jemanden irgendwelche Aussagen unterzuschieben wenn man die Aussagen falsch zitiert!

DASS habe ich nirgends gesagt, lese bitte auch mal den Rest, und im Zusammenhang.
(ich habe z.B. auf das Konzept der sysetem Libraries hingeweisen, was auch die Antwort auf sandmen wäre, aber das ist Euch ja eh egal).

Ich habe zumindest ernsthaft versucht sachlich zu argumentieren. Das gilt für dich leider nicht, wie dieses Beisiel erneut zeigt.

Enttäuschend. :thumbs down:

TO
 
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FPV1

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