Ja, es fällt Zoll und Umsatzsteuer an!
Bevor jetzt der Gedanke aufkommt fix in CH zu bestellen, bedenkt bitte,
die Brille hat nach wie vor kein CE.
Somit kann der deutsche Zoll die Herausgabe an den Endverbraucher verweigern!
Erklärung ergibt sich aus folgendem Zitat:
Der EWR umfasst die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz.
Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert.
Praktisch für den Schweizer, schlecht für den EU Bürger der in der Schweiz bestellt,
denn die Ware wird vom Zoll genau so abfällig behandelt, als wenn sie direkt aus den USA oder China kommt.
Und wer jetzt denkt in den Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
eine Lücke zu sehen, irrt.
"Im Rahmen des EWR-Vertrages wäre die Schweiz gezwungen gewesen, ihre technischen Anforderungen mit denjenigen der EU zu harmonisieren. Nach dem EWR-Nein 1992 hat sich der Bundesrat entschieden, die schweizerischen technischen Vorschriften weitgehend und autonom an jene der EU anzugleichen, um zu verhindern, dass Schweizer Betriebe durch nicht-tarifäre Handelshemmnisse auf dem internationalen Markt benachteiligt würden.
Stichwort:Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen"