Hallo zusammen,
bisweilen dachte ich das eine "gewerbliche Nutzung" dann vorliegt wenn ich einfach ausgedrückt Geld mit einer Sache verdiene. Nun habe ich einige Artikel gelesen und erfahren das eine gewerbliche Nutzung bereits vorliegt wenn ich eine Luftbildaufnahme Dritten zugänglich mache.
Ist dies korrekt oder waren die Informationen die ich recherchiert habe nicht korrekt?
Bei einer gewerblichen Nutzung wäre zugleich auch eine Aufstiegserlaubnis notwendig laut Regierung Oberbayern.
Weiterhin ist eine Allgemeinerlaubnis notwendig bis zu 5kg sowie nicht kommerzieller Nutzung.
Kann jemand dies bestätigen?
Gruß
Giuseppe
bisweilen dachte ich das eine "gewerbliche Nutzung" dann vorliegt wenn ich einfach ausgedrückt Geld mit einer Sache verdiene. Nun habe ich einige Artikel gelesen und erfahren das eine gewerbliche Nutzung bereits vorliegt wenn ich eine Luftbildaufnahme Dritten zugänglich mache.
Ist dies korrekt oder waren die Informationen die ich recherchiert habe nicht korrekt?
Bei einer gewerblichen Nutzung wäre zugleich auch eine Aufstiegserlaubnis notwendig laut Regierung Oberbayern.
Weiterhin ist eine Allgemeinerlaubnis notwendig bis zu 5kg sowie nicht kommerzieller Nutzung.
Kann jemand dies bestätigen?
Gruß
Giuseppe