Kommt auf die Kulanz des Händlers an würde ich sagen. Grad bei Motoren ist es halt blöd, wennst eine harte Landung bzw leichten Crash hast, sind die Lager sehr schnell hinüber und dann zu beweisen, dass das schon beim Kauf bestand ist schwer.
Nein. Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Bei der gesetzl. Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist der Kunde im Unterschied zur (freiwilligen) Hersteller oder Händler Garantie
nicht auf Kulanz angewiesen. Beweislastumkehr (sprich Du mußt beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Kauf bestand)tritt erst nach 6 Monaten ein.
Bis dahin geht der Gesetzgeber zu Gunsten des Verbrauchers davon aus, dass der Mangel der Kaufsache bereits bei Kauf bestand.
Es sei denn, hier liegt eine offensichtliche mech. Beschädigung / Manipulation vor...
Sollte dies nicht der Fall sein, setze dem Händler eine Frist zur Beseitigung des Mangels. (Rep. oder Austausch). Dem wird er sich kaum entziehen, es sei denn er ist blutiger Laie.
Du könntest dann darauf hinweisen , dass im Falle einer Nichteinigung Deine RSV potentiell mit einer Kostennote für anwaltliche Tätigkeit auf ihn zukommt.
PS: Kulanz, Garantie oder deren Bedingungen kann Dir völlig egal sein, es geht hier nur um Sachmängelhaftung.
Solltest Du aber bereits Lager getauscht haben, oder andere Veränderungen vorgenommen haben, greift diese nicht.