Hallo zusammen,
ich habe gestern von meinem geschätzten Vereinsvorsitzenden die mich etwas irritierende Nachricht bekommen, dass man trotz der Modellflugversicherung beim DAeC als FPV-Flieger (auch mit Spotter) völlig schutzlos ist.
Um den Sachverhalt zu klären wurde ein Telefongespräch mit dem DAeC Modellflugreferenten NRW, Klaus Kosmalla, geführt.
Hier der Inhalt:
Ich denke dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.
Grüße
Chris
ich habe gestern von meinem geschätzten Vereinsvorsitzenden die mich etwas irritierende Nachricht bekommen, dass man trotz der Modellflugversicherung beim DAeC als FPV-Flieger (auch mit Spotter) völlig schutzlos ist.
Um den Sachverhalt zu klären wurde ein Telefongespräch mit dem DAeC Modellflugreferenten NRW, Klaus Kosmalla, geführt.
Hier der Inhalt:
Notiz zum Telefongespräch mit DAeC Modellflugreferent NRW Klaus Kosmalla vom 28.11.2011:
Am Sonntag, dem 20.11.2011 fand unter seiner Leitung in der Stadthalle Bergkamen ab 10 Uhr das Landesmodellflugtreffen statt.
Es wurde u.a. über Neuerungen im Modellflugbereich gesprochen. Die auch im Fernsehen gezeigte “3D-Fliegerei mit Brille“ wird nicht durch unsere Sportversicherungen abgedeckt. Luftrechtliche Vorschriften wie NFL stehen dagegen. Unsere Sportversicherung deckt nur Flugbetrieb bei dem der Pilot von seinem Standort aus den Luftraum um sich herum einschließlich der ( “Flugbox“ meint den unmittelbar umgebenden Luftraum, in dem sich das Flugzeug bewegt ) beobachten und kontrollieren kann. Durch die Brille ist die Beobachtung des Umfeldes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Die Kamera auf dem Flugzeug kann auch nur einen begrenzten Ausschnitt des Luftraumes an den Piloten übertragen.
Hilfeleistung durch eine zweite Person zur Luftraumbeobachtung ist durch die Vom DAeV abgeschlossene Sportversicherung nicht abgesichert.
Es wird dringend empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die das im Vergleich zum sonstigen Freiflug höhere Risiko abdeckt.
Am Sonntag, dem 20.11.2011 fand unter seiner Leitung in der Stadthalle Bergkamen ab 10 Uhr das Landesmodellflugtreffen statt.
Es wurde u.a. über Neuerungen im Modellflugbereich gesprochen. Die auch im Fernsehen gezeigte “3D-Fliegerei mit Brille“ wird nicht durch unsere Sportversicherungen abgedeckt. Luftrechtliche Vorschriften wie NFL stehen dagegen. Unsere Sportversicherung deckt nur Flugbetrieb bei dem der Pilot von seinem Standort aus den Luftraum um sich herum einschließlich der ( “Flugbox“ meint den unmittelbar umgebenden Luftraum, in dem sich das Flugzeug bewegt ) beobachten und kontrollieren kann. Durch die Brille ist die Beobachtung des Umfeldes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. Die Kamera auf dem Flugzeug kann auch nur einen begrenzten Ausschnitt des Luftraumes an den Piloten übertragen.
Hilfeleistung durch eine zweite Person zur Luftraumbeobachtung ist durch die Vom DAeV abgeschlossene Sportversicherung nicht abgesichert.
Es wird dringend empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die das im Vergleich zum sonstigen Freiflug höhere Risiko abdeckt.
Grüße
Chris