Das FPV Pilotenhandbuch

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Abraxxas

Neuer Benutzer
#21
?

FPV ist definiv illegal
Das Modell ,max 5 kg, muß in Sichtweite vom Piloten in max 150 m Höhe vom Boden gesteuert werden.
Ein zweiter Pilot am Schülersender darf mit Brille u Videoübertragung "mitfliegen"
Wildflieger "dürfen"in Zone D und E nach ICAO Karte sofern nicht andere restrictions greifen(naturschutz ec,)
Also passt bitte auf ,sonst ist der Spaß scheller aus als er begonnen hat
siehe
http://www.thewest.com.au/default.aspx?MenuID=77&ContentID=137095
 

hitec

Eigentlich Futaba.
#22
Das, was Ygramul vorhin zum rechtlichen geschrieben hat, wurde inzwischen schon oft als Gerüchte-Brei diskutiert, dabei kam oft Wirrwarr raus. Besonders die, die sowas suchen, verwirrt ein Wirrwarr oft! :V
--> Gut, dass jetzt Klarheit herrscht! :)
Danke! ;)


Was mir allerdings neu ist, ist, dass man erst ab 15 Fliegen darf. :(
Das würde heißen, dass ich eigentlich jetzt mein ganzes FPV-Equipment für ein Jahr auf dem Dachboden Lagern darf...
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#23
Hallo Abraxxas!
Herzlich Willkommen im Forum!

Schau dir mal dieses Video an: http://fpv-community.de/comm/forum/showthread.php?tid=255

Jeder sagt halt was anderes, keiner kann irgendetwas 100%ig hieb und stichfest liefern. Ich denke die Sache ist nicht optimal, dass man in einem FPV-Forum so offen schreibst, dass dieses Hobby illegal sein könnte.

Auch zu der Sache, dass man Modellflug nur ab 15 betreiben darf: In sämtlichn Fachzeitungen word doch immer öfters mal über 10 Jährige berichtet, die vollen 3D Kunstflug aufs Parkett legen, da scheinst also auch keinen ernsthaft zu stören, zumal diese auch noch offiziell in einem Verein tätig sind.

Beste Grüße
Heiko
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#24
"Sichtweite" ist ein Begriff der aus einer Zeit stammt, da keiner an FPV gedacht hat und ist m. E. eher eine Entfernungsangabe wie z.B. "Rufweite".

Ab 150 m auf freiem Feld können bemannte Flieger unterwegs sein, das heisst aber nicht, dass Modellflieger nicht höher fliegen dürften.

Zone D und E sind afaik kontrollierte Zonen und sollten eher gemieden werden. Zone G ist relativ unproblematisch.
http://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/luftraum/luftraum0.htm

Australisches Luftrecht mag dem deutschen sehr ähnlich sein, aber insbesondere bei Modellfliegern gibt es vermutlich unterschiede.

Das mit den ab 15 Jahren fiel mir in die Hände nachdem ich die Texte durchgekuckt hatte .. müsst ma vielleicht noch mal genauer untersuchen ob in irgendeinem Zusammenhang mit Modelltyp oder Größe steht .. ein PicooZ darf sicher auch früher gesteuert werden. ;)

Wichtig ist immer, dass alles "sicher" ist und niemand gefährdet wird!
 

Helimensch

Erfahrener Benutzer
#25
Hi,

Schließe ich mich Heikos Meinung an!
Einige von uns sind bemüht, das Thema sachlich und rechtlich mal für jeden zusammenzufassen und auch ins Bewusstsein zu bringen. Mit dem "FPV-Handbuch" wird ein erster Schritt begangen, evtl. Unklarheiten aufzuarbeiten und Vorschläge für richtiges Verhalten zu liefern,
Signalworte wie "definitiv" sind da, bei all den Fakten die bisher gesammelt wurden, einfach nicht angebracht und berechtigt.

Jedenfalls wird dadurch das Engagement der Kollegen, die Sache für uns und im Interesse von uns zu klären, stark in Frage gestellt.
Bitte auch an sowas bei solchen Beiträgen etwas achten!

Fand den Ansatz gut - man sollte das nicht kaputt machen!

Auch für den Video-Link gilt dies!
Hatte an anderer Stelle schon mal geäußert, daß ich die Echtheit dieses Videos eher anzweifle. Mal abgesehen davon, daß es hier auch gar nicht um FPV geht (Flycam kann sich jeder auf den Flieger schnallen).
Beispiel für meine pers. Zweifel?!:
-Aus welcher Höhe ist das Modell dann etwa abgestürzt? Hmm - selbst
aus 5m Höhe haben meine Flieger nach so einer "Kiste" aber deutlich
anders ausgesehen. Komisch, oder? Alle Teile ansich noch i. O., wirken
aber wie in Szene gesetzt.

Tja, stellt sich die Frage, wer an so etwas Interesse haben könnte!? Also zumindest lohnt es sich, die Sache mal etwas zu hinterfragen. Man sieht ja, daß man mit solchen Mitteln relativ schnell viel Unruhe stiften kann - manch einem reicht das schon aus.

Jedenfalls kann man sochen Foren wie uns mit sowas natürlich einen Bärendienst erweisen. Ich fühle mich an dieser Stelle also schon mal angesprochen, auch auf so etwas hinzuweisen.

Die Rückschlüsse und Maßnahmen, die sich aus so etwas erst ergeben können, beruhen oftmals gerade auf solchen schlecht geführten Diskussionen im Vorfeld.
Im Sinne der bald 250 Foren-Mitglieder sollten wir, gerade im Umgang mit Rechtsfragen, etwas sensibler sein!

Mario
 

d3frost

bsst jetzt nix mehr Licht
#26
ich finds einfach immer wieder lustig wie in Foren mit " halb " wissen herumgeschmissen wird. Kennt jemand von Euch einen der wegen illegalem FPV Fliegen schon verurteilt wurde ? Ich nicht ! Mein Nachbar ist Richter und hat schon bei Setup Flügen mit meinem Heli in einer frei zugänglichen Einfahrt "virtuell" in meinem Heli Platz genommen ( Brille auf ) und hat sich und mir komischerweise nicht ein mal dir Frage gestellt ob das nun illegal ist was ich da treibe.

Also ich bleibe meinem Motto treu , wo kein Kläger da kein Richter .

Lg.

Jean
 

Freak-_-y

Erfahrener Benutzer
#27
Hat man schon erwähnt das Bildstörungen drin vorkommen sollten?
Wie z.b.
- A/V Kabel anderst verlegen
- Funke mit angeschlossener Headtracker hat die Brille gestört
usw.
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#28
Abend Leute!
Habt Ihr schon neue Ideen, bzgl unseres kleinen Wissensheftchens?
Schreibt doch einfach mal einen netten Text zum Thema und stellt ihn doch hier zur Diskussion ;)
Wir sind sehr gespannt!

Beste Grüße
Heiko
 

The_Blackbird

Erfahrener Benutzer
#29
hallöli...
zudem würde ich vorschlagen, ab sofort auf die diskussion zu verzichten, ob FPV jetzt illeal ist oder nicht. Wenn wir so ein Handbuch gestalten, dann sollten erstmal davon ausgehen, dass unser Hobby erlaubt ist, sonst hätte es ja gar keinen zweck sich an so ei Buch zu machen...

Und wenn mans doch nicht dürfte mit dem FPV dann kann man so ein Buch trotzdem verfassen. Es gibt ja auch Anleitungen, wie man Musik illegal herunterlädt obwohl mans nich darf. Versteht mich nicht falsch, ich will FPV auf gar keinen Fall mit Diebstahl auf eine Stufe stellen, aber ich denke es geht darum alle wichtigen Themen anzusprechen FÜR so ein Buch, und nicht darüber zu diskutieren ob das ganze Hobby nun gesetzestreu ist oder nicht.

also mache ich mit dem eigentlichen Thema weiter:

Vielleicht hilft es für so ein Hanbuch, sich in die Lage derer zu versetzen, die gar nichts mit FPV zu tun haben, so Passanten und so...
Was fragen die?!

Ich würde also ganz vorne Anfangen, was FPV überhaupt ist.Der Sebastian hat das für uns schonmal gemacht...

http://www.immersionsflug.de/immersionsflug.html

Dann könnte man weiter machen, was als FPV-Fieger zu bezeichnen ist, und was als ferngesteuertes Flugzeug mit montierter Kamera...

usw...

Ergo schreiben wir keine Sachen rein, was erlaubt ist und was nicht, sondern die Definitionen der einzelnen relevanten Themen. Wie sich der Einzelne diese dann auslegt ist jedem seine eigene Sache...
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#30
Hey Felix,

sehr gute Punkte, die du da aufführst!
Man könnte ja zum Einstieg einige allgemeine Erklärungen einfügen und später dann für die Piloten die schon erwähnten Tipps zum Equipment, Funkstrecken, usw.
Wir könnten ja mal anfangen, eine Gliederung zu Erarbeiten!

Noch einen schönen Abend
Heiko
 

Rene

Erfahrener Benutzer
#31
HI,

ich glaube ebenfals einen ganz wichtige Sache ( wenn ich von mir ausgehe) ist eine genaue Erklärung von Fachbegriffen und Fremdwörter. ( OSD, Headtracker...) Wir wissen das alles inzwischen aber nicht jemand der damit gerade beginnt.
Als ich hier angefangen habe mitzulesen habe ich mehr im Wiki gelesen als hier um erst einmal alles zu verstehen.

MFG Rene
 
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