Die DMO Versicherung

#1
Ich als angehender Fpv Pilot habe schon einiges recherchiert doch gerade die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben mich sehr angeschreckt und mich an der Durchführbarkeit dieses Hobbys zweifeln lassen. Vor allem einen Spotter werde ich nicht jedes Mal organisieren können. Daher bin ich bei meiner Recherche auf die Verbandsregelung gestoßen. Wenn ich richtig verstehe gilt für Mitglieder eines Vereins unter anderem, dass bei einer Flughöhe von unter 30m kein Spotter benötigt wird. Und anscheinend ist man mit einer DMO Versicherung Mitglied eines solchen Verbands. Selbst das FAQ auf der Seite des DMO sagt, dass dies so sei. Nicht mal einen A1/A3 Kenntnissnachweise müsste man haben (auch wenn ich diesen bereits habe). Aber wo ist der Hacken? Das hört sich alles viel zu gut an, vor allem wenn man sich den Versicherungspreis anschaut, welcher auch nicht teuer ist.
 

Zeitgeber

Quaddicted FPVler
#2
Es sind viele im DMO, ich auch und es gibt da keinen Haken. Zumindest wäre mir keiner bekannt.

Und (DMFV Regelung): „Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern über Grund gilt ersatzweise auch der Einsatz einer Videobrille (FPV) als Betrieb in Sichtweite. Dabei darf das Flugmodell nicht weiter entfernt geflogen werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille (visuelles Ausgabegerät) sicher gesteuert werden könnte.“

Freu dich doch... :wow:
 

Stefan_73

Well-known member
#3
Ein Haken ist da keiner. Einige Verbände haben beim Luftfahrtbundesamt verbandsinterne Regeln beantragt und genehmigt bekommen. Diese Regeln sich sehr ähnlich. Da sind MFSD, DMFV. Im Prinzip kannst Du diese Mitgliedschaften alle für eine geeignete Versicherung und Verbandsregeln nutzen.
Du brauchst dann nicht unbedingt einen A1/A3 Schein. Du musst den Kenntnisnachweis Deines Verbands haben. Das ist nicht intrinisch der A1/A3 Schein; schau dazu mal beim konkreten Anbieter nach.
Und Achtung: Diese Verbandsregeln gelten nur in Deutschland - es ist ja Urlaubszeit.
 

Stefan_73

Well-known member
#5
Ist beim MFSD auch so. Wir hatten die Diskussion auch schon mal. Letztlich sagen die Regeln meines Wissens aus, dass Du auch unter 2kg die Kenntnis haben musst, wohl aber keinen formellen Nachweis. Meine Logik ist da relativ einfach: Wenn nix passiert ist eh alles egal. Wenn es tatsächlich "knallt", wird die Fragerei losgehen. Vielleicht doch besser den Nachweis machen.

Was genau wie akzeptiert wird und wofür welcher Nachweis nötig ist, hängt im Zweifelsfall am Verband. Deshalb im Zweifelsfall nachsehen und nicht einfach von einem Verband auf einen anderen übertragen. Die MFSD Leute haben ein FAQ gebaut: https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/faq/
 

Lownoise

Fliegt: Segler, Elektro, FPV Freestyle
#6
Wenn ich richtig verstehe gilt für Mitglieder eines Vereins unter anderem, dass bei einer Flughöhe von unter 30m kein Spotter benötigt wird. Und anscheinend ist man mit einer DMO Versicherung Mitglied eines solchen Verbands. Selbst das FAQ auf der Seite des DMO sagt, dass dies so sei. Nicht mal einen A1/A3 Kenntnissnachweise müsste man haben (auch wenn ich diesen bereits habe). Aber wo ist der Hacken?
Wichtig zu wissen ist noch, dass "im Rahmen des Verbandes" auch außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen gilt, also auch auf der Wiese usw. Man muss halt nur die passende Versicherung dazu haben, was man aber sowieso haben sollte bzw. muss. Die günstigere Form der DMFV Versicherung z. B. gilt nur auf zugelassenen Modellflugplätzen. Dazu hält man sich an die bekannten (bzw. nun erlernten) Regeln wie seitliche Abstände usw., im Idealfall kombiniert mit gesundem Menschenverstand, danach steht einem nix mehr im Wege.... ;)

Auf der Wiese kann ich mir aussuchen, ob ich nach A1/A3 oder im Rahmen des Verbandes fliege ;) Das hat schon zu angeregten Diskussionen mit anderen Piloten, Passanten und sogar der Polizei geführt. Jeder mein er sei der einzige mit Ahnung und habe zu 100% Recht, kannte dann aber das Fliegen im Rahmen des Verbandes sowie den deutschen Kenntnisnachweis nicht....

Mit Flugzeugen kann ich mir also aussuchen ob ich da mit max. 12 kg (früher 5 kg) starte, dafür aber unbegrenzt* hoch (im Rahmen des Verbandes) oder mit max. 25 kg an den Start gehe, dafür aber nur max. 120 m hoch.... Klar, dass dieses zur Verwirrung sorgt.... ;)

Für FPV ist dank der Befreiung vom Spotter meiner Meinung nach nur der deutsche Kenntnisnachweis/im Rahmen des Verbandes sinnvoll, gerade wenn man auch alleine fliegt.

"Das klingt zu schön um wahr zu sein"
Ist es aus meiner Sicht auch. Hier noch einmal einen riesen Dank an die Verbände, die dieses eigentlich für die "richtigen Modellflieger" wie auch immer ausgehandelt haben. Hier wäre mit einem pauschalen 120 m Deckel das Hobby z. B. für größere Segler tot gewesen.... Ganz verstanden habe ich es bislang nicht, wie man geltendes EU Recht aushebeln kann, aber mir ist es mittlerweile auch egal. ist für mich nach wie vor ein bisschen so, als gäbe es EU weites Tempolimit auf Autobahnen und die Deutschen kommen dann mit "wir haben ne Betriebserlaubnis, wir dürfen weiterhin rasen, für uns gelten die europäischen Gesetze nicht...." ;)
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#7
Ganz verstanden habe ich es bislang nicht, wie man geltendes EU Recht aushebeln kann
Da wird nicht geltendes EU-Recht ausgehebelt, sondern das geltende EU-Recht bietet explizit die Möglichkeit, (auf Basis bewährter, nationaler Gesetze) Sonderregelungen für Modellflugvereine zu schaffen (Artikel 16, Durchführungsverordnung 2019/947). Das ist auch nichts explizit deutsches, sondern grundsätzlich in anderen Ländern ebenso möglich und die Limitation ist immer, dass das dann auch nur auf nationaler Ebene gilt. Du könntest jetzt nicht in NL mit einem MFSD-Mitgliedsausweis wedeln und behaupten, du hättest dadurch das Recht, FPV ohne Spotter zu fliegen.

Der Tempolimitvergleich passt daher nur bedingt. Angenommen es würde ein EU-weites Tempolimit beschlossen und das ausschließlich aufgrund von Sicherheitsbedenken (und nicht Umwelt, etc.) und dabei würde auch direkt auf EU-Ebene beschlossen, dass die Möglichkeit besteht, das auf nationaler Ebene unter bestimmten Voraussetzungen (zusätzliche Schulung, etc.) zu ändern bzw. auszusetzen. Dann könnte bspw. der ADAC eine entsprechende Genehmigung einholen, die es ADAC-Mitgliedern ermöglicht, innerhalb Deutschlands schneller als bspw. 120km/h zu fahren, sofern sie entweder nur einen Kleinstwagen mit maximal 1t Gesamtgewicht bewegen oder sie eine Art Zusatzführerschein machen, um dann auch PKW bis 3.5t mit höheren Geschwindigkeiten zu fahren.
Die Analogie passt dann zwar weiterhin nicht so richtig, weil das Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr in diesem Szenario natürlich auf einem ganz anderen Level wäre, aber es kommt den Modellflugregeln zumindest etwas näher als ein zu stark vereinfachtes "für uns gelten die Gesetze nicht".
 
FPV1

Banggood

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