Ich denke schon das eine Versicherung selber entscheiden kann, was sie Versichert, und nicht an Gesetzliche Regelungen gebunden ist, nur müssen diese eben bei Vertragsabschluss bekannt sein
Der Spotter ist auch NICHT gesetzliche Pflicht, sondern ergibt sich aus der Interpretation aus dem Sichtbereich ohne Hilfsmittel, wenn die eine Versicherung sagt, aus Technischer aktueller Sicht reicht dafür die Videoverbindung, und die andere es muss ein Klassischer Pilot die Gewalt über das Modell haben, ein FPV Pilot darf als "Schüler" fliegen, dann ist da nichts dran zu Rütteln, das ist deren Entscheidung
Die Verbände können auch nichts Vorschreiben, die können die Versicherung max Beratend zur Seite stehen, was ein Akzeptables Risiko ist, und wo härtere Gangart von Nöten ist. Bzw können diese eine Zusätzliche Bedingung stellen, da der eigentliche Versicherungskunde ist der Verband, er "vermietet" uns nur den Versicherungsschutz, was ist auch Bedenklich finde, im eigentlichen Sinne ist keiner Wirklich Versichert.
Der Spotter ist auch NICHT gesetzliche Pflicht, sondern ergibt sich aus der Interpretation aus dem Sichtbereich ohne Hilfsmittel, wenn die eine Versicherung sagt, aus Technischer aktueller Sicht reicht dafür die Videoverbindung, und die andere es muss ein Klassischer Pilot die Gewalt über das Modell haben, ein FPV Pilot darf als "Schüler" fliegen, dann ist da nichts dran zu Rütteln, das ist deren Entscheidung
Die Verbände können auch nichts Vorschreiben, die können die Versicherung max Beratend zur Seite stehen, was ein Akzeptables Risiko ist, und wo härtere Gangart von Nöten ist. Bzw können diese eine Zusätzliche Bedingung stellen, da der eigentliche Versicherungskunde ist der Verband, er "vermietet" uns nur den Versicherungsschutz, was ist auch Bedenklich finde, im eigentlichen Sinne ist keiner Wirklich Versichert.