Na der Beipackzettel ist ja mit dem Hintergrund der UAV-Flieger (die u.A. die 100m und das Menschenüberflugverbot explizit in der AG haben) formuliert worden.
Aber gerade für einen RTF-Käufer mit Null-Ahnung sehe ich kein Problem in der engergefassten Formulierung. Wenn er sich drann hält eh nicht und wenn er mit wachsender Erfahrung und Kenntnis im erlaubten Rahmen weiterentwickelt auch nicht.
Es kann aber Diskussionspotential geben, wenn ein Anfänger einem Erfahrenen klar machen will, ass er in 200m Höhe mit seinem Phantom oder Okto verbotenes macht. Aber das erlebt man im Strassenverkehr ebenfalls ...