Auch das Fliegen unter 5kg bedarf einer Aufstiegsgenehmigung vom Grundstückseigentümer. Wer also nicht auf seinem Privatgrundstück fliegt macht sich eigentlich auch schon strafbar. Ebenso auf jeder Wiese oder sonst wo, wenn der Eigentümer nicht sein OK dazu gegeben hat ;-). Auch wenn es sich nicht um eine Flugverbotszone handelt.
. . . oder willst du potentiellen Modellfluganfängern (HOBBYMÄßIG) den Garaus machen? Such(Hilfe)funktion des Forums nutzen oder beispielsweise hier ---> § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG (Luftverkehrsgesetz) oder hier ---> Einschränkungen für den Modellflugbetrieb finden sich in § 16 Ziffern 4 und Abs. 5 LuftVO (Luftverkehrsordnung) oder, oder, oder . . .
LG und Sorry
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