Kamera Landegestell für Luftaufnahmen

#21
BK-Morpheus hat gesagt.:
Punkt 1-4 full ack, aber von was für einer Kammer ist die Rede?
Was mir dazu noch einfällt ist die Sache mit Fotos.....muss man in Deutschland und Österreich nicht sogar Fotograf sein um Luftaufnahmen (oder Fotos allgemein) gewerblich verkaufen zu dürfen?

Soweit ich weiß nicht :

1. es handelt sich um einen zulassungsfreien Beruf, man darf ihn also gewerblich ausüben, auch wenn man keine Ausbildung hat.
2. "Fotograf" ist eine Geschützte Berufsbezeichnung, es darf sich also nur "Fotograf" nennen wer eine Ausbildung dazu gemacht hat, alle anderen müssen sich etwas anderes einfallen lassen, was nicht geschützt ist (z.B. Foto-designer"
3. es ist keine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig, die Tätigkeit ist aber der Handwerkskammer anzuzeigen.
4. ist die Genemigungspflicht für Luftbildaufnahmen seit 1990 entfallen, es dürfen nur keine militärischen Sachen fotografiert werden

und noch 3 Links zu dem Thema
http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf
http://www.juraforum.de/lexikon/handwerksrolle
http://de.wikipedia.org/wiki/Luftbildfotografie#Rechtliches
 

mastachief

Erfahrener Benutzer
#22
Genau, solange ich mich nicht "Fotograf" nenne wird mir die Kammer etc. nicht ab können. Die Versicherung EINMALIG im Jahr ist auch nicht das Thema. Viel mehr ist das Problem mit der Aufstiegsgenehmigung. Wenn diese sich in jedem Bundesland unterscheidet, hat man bei einem Kunden in Bayern, NRW, BW usw. ein Problem und ich denke da scheitern die meisten daran. Ein Flug muss gut geplant werden, muss man allerdings über eine Woche auf diese Genehmigung warten, kann das Wetter schon wieder umgeschlagen sein.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#23
Gewerbeberechtigung - Verkauf von Luftaufnahmen ist nur mit einem Berufsfotografengewerbe möglich. Dies ist in Österreich aber ein reglementiertes Gewerbe und dafüt ist eine entsprechende Ausbildung notwendig.
http://forum.mikrokopter.de/topic-post180673.html
 

fly-kai

Erfahrener Benutzer
#24
Hey,

Ja wir sind aber in DE :)

Aufstiegsgenehmigung ist in Bayern kein Problem. bekommt man immer für ein Jahr ausgestellt...

MfG
Kai AusCoburg
 

helipage

Erfahrener Benutzer
#25
panikpanther hat gesagt.:
Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, mittels Aufnahmen aus Flugzeugen oder Helikoptern in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus)
Was ist denn eigentlich hiermit ?
Wenn ich bei Luftbildaufnahmen zufällig den Garten des Nachbarhauses mit drauf habe (was sich wohl nicht wirklich vermeiden lässt...) sind die Aufnahmen verboten ???

Dirk
 
#26
helipage hat gesagt.:
Was ist denn eigentlich hiermit ?
Wenn ich bei Luftbildaufnahmen zufällig den Garten des Nachbarhauses mit drauf habe (was sich wohl nicht wirklich vermeiden lässt...) sind die Aufnahmen verboten ???
da bin ich mir auch nicht wirklich sicher, es kommt aber vermutlich darauf an was und wie etwas auf dem Bild ist.

Hauptmotiv: mein Haus und irgendwo in der ecke ein Stück Vorgarten von Familie Mustermann, den man aber so auch von der Straße sehen kann wird sicher kaum Probleme machen.
wenn man jetzt aber "zufällig" über den Pool von jemandem Fliegt der hinter einer 4 Meter hohen und blickdichten Hecke Liegt und dabei ein Bild macht wie er die zukünftige Ex eines bekannten anschiebt wird es sicher mehr Probleme geben.

Ich denke im Zweifelfall sollte man zumindest die direkten Nachbarn informieren und sich eine Einverständniserklärung hohlen das ihr Hab und Gut als "Beiwerk" mit auf den Bildern sein kann.

Was ich mir auch Vorstellen könnte ist das man die Bilder nicht "roh" benutzt sondern eine Collage macht und an die Stellen wo Nachbars Garten mit drauf ist ein Paar Detailaufnahmen Platziert.
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#27
helipage hat gesagt.:
panikpanther hat gesagt.:
Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, mittels Aufnahmen aus Flugzeugen oder Helikoptern in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen. (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, AZ: VI ZR 373/02, - Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus)
Was ist denn eigentlich hiermit ?
Wenn ich bei Luftbildaufnahmen zufällig den Garten des Nachbarhauses mit drauf habe (was sich wohl nicht wirklich vermeiden lässt...) sind die Aufnahmen verboten ???

Dirk
Man darf nicht in's Innere des Hauses blicken können und Personen sollten ggfs. unkenntlich gemacht werden (falls man die sonst identifizieren kann).
 

Phin

Erfahrener Benutzer
#28
Siehe Google Streetview/Earth. Ein Kollege ist auf den Fotos auf der Liege im Garten noch recht gut zu erkennen auf den Luftaufnahmen... ich glaub Google hat bei denen bisher keine Automatik zum Verwischen drüberlaufen lassen :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#29
Alles nur Bla Bla und gefährliches Halbwissen hier.
Wer es für BW wirklich aus erster hand wissen will :
http://forum.mikrokopter.de/topic-30666.html

grüße
 
#30
Hmm,
dramatisch mehr Informationsgehalt wird hier aber auch nicht geboten.
Das die Rechtslage gerade in Überarbeitung ist, weiß ohnehin jeder.
Und das es Handlungsbedarf gibt, wird auch jeder einsehen müssen. Eine Welt wo permanent irgendwelche UAVs mit HD-Cams drauf über unseren Grundstücken kreisen, möchte halt auch keiner wirklich.

Wenn ein künftiges, übertrieben strenges, Gesetz uns das Hobby komplett streichen möchte, werden die meisten von uns halt zu 'Outlaws'.
Glücklich diejenigen die in Süd-Deutschland oder West-Ösiland wohnen. Denn Cops habe ich oberhalb von 700 Meter noch nie gesehen...:rolleyes:

LG Gernot
 
FPV1

Banggood

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