legale funkübertragung

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Nicht offen für weitere Antworten.
#21
Hallo Frank

OKOK, stimmt
zukünftige Zugriffsverfahren bei 2G4 RC

hier bei Referat Funk im DMFV
http://presse.dmfv.aero/aktuelles/emig-rc-erreicht-ihre-ziele/

2G4 RC "adaptive Zugriffsverfahren" ff.

quote
Im Rahmen der Revision der bisherigen Version haben sich weitreichende Änderungen bezüglich der Anforderungen und der Testmethoden ergeben. Diese neuen Anforderungen konnten durch die aktive Teilnahme der EMIG-RC am Prozess der Normengebung so gestaltet werden, dass die Nutzungsmöglichkeit für RC-Anlagen im 2,4-Gigahertz-Band gesichert ist. Die neuen Anforderungen des Standards beinhalten zum Beispiel adaptive und nicht-adaptive Zugriffsverfahren für den Zugriff auf die Resource Frequenzspektrum für alle 2,4-Gigahertz-Systeme zur Datenübertragung mit mehr als 10 Milliwatt (mW) Strahlungsleistung, die die Koexistenz von Systemen verbessern sollen. Lücken, die bisher eine Nutzung des Standards entgegen den Intentionen des Standards ermöglicht haben, wurden geschlossen. Es gibt eine Übergangsfrist von 36 Monaten, innerhalb der die gegenwärtige und die neue Version des Standards parallel gelten. Danach wird die Version 1.8.0 obligatorisch und alle ab dann in den Verkehr gebrachten Geräte müssen der neuen Version entsprechen.
unquote

PeteR
 
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dd8ed

Erfahrener Benutzer
#23
Moin,

Hallo Frank

OKOK, stimmt
zukünftige Zugriffsverfahren bei 2G4 RC

hier bei Referat Funk im DMFV
http://presse.dmfv.aero/aktuelles/emig-rc-erreicht-ihre-ziele/

2G4 RC "adaptive Zugriffsverfahren" ff.

quote
Im Rahmen der Revision der bisherigen Version haben sich weitreichende Änderungen bezüglich der Anforderungen und der Testmethoden ergeben. Diese neuen Anforderungen konnten durch die aktive Teilnahme der EMIG-RC am Prozess der Normengebung so gestaltet werden, dass die Nutzungsmöglichkeit für RC-Anlagen im 2,4-Gigahertz-Band gesichert ist. Die neuen Anforderungen des Standards beinhalten zum Beispiel adaptive und nicht-adaptive Zugriffsverfahren für den Zugriff auf die Resource Frequenzspektrum für alle 2,4-Gigahertz-Systeme zur Datenübertragung mit mehr als 10 Milliwatt (mW) Strahlungsleistung, die die Koexistenz von Systemen verbessern sollen. Lücken, die bisher eine Nutzung des Standards entgegen den Intentionen des Standards ermöglicht haben, wurden geschlossen. Es gibt eine Übergangsfrist von 36 Monaten, innerhalb der die gegenwärtige und die neue Version des Standards parallel gelten. Danach wird die Version 1.8.0 obligatorisch und alle ab dann in den Verkehr gebrachten Geräte müssen der neuen Version entsprechen.
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PeteR
Ich kann mir jetzt ein Grinsen nicht verkneifen, da der ursprüngliche Text, auf dem diese Meldung basiert, von mir stammt. Dieter Perkuhn hat ihn weitgehend übernommen. Er muss ja das Rad jetzt auch nicht immer neu erfinden.

Auf 5.8 GHz Videosysteme hat das keinerlei Einfluss. Allerdings sind einige digitale Video-Systeme auf 2.4 GHz damit weg vom Fenster.

Gruss
Frank
 
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Tu154M

Erfahrener Benutzer
#24
Toller Trollfaden. Noch toller, dass Leute sogar drauf anspringen.

Der Gute stammt übrigens aus Österreich, so zur Info.
 
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