Also der Begriff "Wohngrundstück" impliziert dass das Grundstück bewohnt wird, sprich, es ist entweder bebaut oder wird als Garten genutzt, in dem man sich oft aufhält und in seiner Privatsphäre nicht gestört werden will.
Wie sieht denn die Nutzung des betreffenden Grundstücks über der TG aus? Ich sehe Rasen und Bäume. Halten sich die Bewohner hier mit Liegstühlen etc. auf? Oder gammelt das Ganze einfach ungenutzt so vor sich hin, vom gelegentlichen Rasenmähen abgesehen?
Im letzteren Fall sehe ich kein rechtliches Problem, dort mit einem solch kleinen Hüpfer zu fliegen, da ja absolut niemand in seiner Privatsphäre oder Freizeitausübung beeinträchtigt wird.
Gruß Gerd