Nichts hindert ein Bundesland oder sogar eine Kommune in Einzelpunkten härtere Restriktionen auszusprechen.
Generelles Alkoholverbot im Öffentlichem Raum wird unabhängig vom Bund in einzelnen Gemeinden gefordert.
Radfahren entgegen der Einbahnstrasse war lange vor Aufnahme in der bundesweit gültigen StVO in einigen Städten erlaubt in anderen gemäss der damaligen StVO nicht. Leinenpflicht für Hund ist entgegen allgemeiner Vorschriften in vielen Städten individuell geregelt. Neben der bundesweiten Schulpflicht ist der Umgang mit Schulschwänzern von Bundesland zu Bundesland und sogar in einzelnen Grosstädten individuell geregelt. Warum soll also eine Stadt nicht ein generelles Modellflugverbot im Stadtgebiet, unabhängig von regulären Verbotszonen verhängen können? Oder eben generell mit der mehrfach aufgeführten Sicherheitsbegründung Kameraflüge erlaubnispflichtig machen? Aber wenn irgendwelche Polizisten solchen Kamikazefliegern das Ding wegnähmen hätte ichnmanches mal nichts dagegen, genausowenig wie bei mancchen Radlern in der Fussgängerzone. Dies wäre aber nur möglich, wenn eben beispielsweise Kameraflieger einen Schein vorlegen müssten.
Es gibt nicht mehr nur die organisierten Vereinsmeier und die wenigen Freaks die ne Kam an ihren Kopter hängen. In der Vorweihnachtszeit wurden funkgesteuerte AR-Kopien von fliegenden Händlern auf dem Weihnachtsmarkt für 60€ vertickt. Mit ner druntergepappten Aldi-Actioncam für 29€ kann man Oma sein Häuschen, Sohnemann auf dem Bobbycar und die knackige Geliebte vom Nachbarn auf'm Balkon filmen - so was macht man dann im Dorf bei Omas Häuschen, in der Stadt in Balkonnähe oder in der Spielstrasse. Diese Klientel interessiert sich nicht für Recht am eigenen Bild, Flugverbotszone oder sonstige Sicherheitsaspekte. Wenn überhaupt eine Modellflugversicherung vorhanden ist, dürften deren Versicherungsprämien aufgrund leichtsinnigen Verhaltens bald steigen. Ich wollte solch einen Miniheli nicht im Gesicht meiner behinderten Tochter oder an Waldis Schnauze haben.Der nur Flieger zum Zweck des Fliegens wird dies eher im Park, auf freiem Feld oder mit nem kleinen Zimmerheli im Garten hinterm Haus machen, überall dort, wo keine schönen Filmmotive vorliegen. Somit ist die Vorschrift für eine Aufstiegsgenehmigung für den ernsthaften Hobbyfilmer der Omas Häuschen aufnehmen will oder den eigenen Schrebergarten durchaus plausibel und von einem Bundeskand individuell einforderbar - auch wenn es lästig ist. Die Kosten schrecken mit Sicherheit auch den einen oder Anderen ab, angesichts einiger Chaoten auch kein Nachteil. Für uns natürlich die sprichwörtliche saure Zitrone in die wir beissen müssen.
Generelles Alkoholverbot im Öffentlichem Raum wird unabhängig vom Bund in einzelnen Gemeinden gefordert.
Radfahren entgegen der Einbahnstrasse war lange vor Aufnahme in der bundesweit gültigen StVO in einigen Städten erlaubt in anderen gemäss der damaligen StVO nicht. Leinenpflicht für Hund ist entgegen allgemeiner Vorschriften in vielen Städten individuell geregelt. Neben der bundesweiten Schulpflicht ist der Umgang mit Schulschwänzern von Bundesland zu Bundesland und sogar in einzelnen Grosstädten individuell geregelt. Warum soll also eine Stadt nicht ein generelles Modellflugverbot im Stadtgebiet, unabhängig von regulären Verbotszonen verhängen können? Oder eben generell mit der mehrfach aufgeführten Sicherheitsbegründung Kameraflüge erlaubnispflichtig machen? Aber wenn irgendwelche Polizisten solchen Kamikazefliegern das Ding wegnähmen hätte ichnmanches mal nichts dagegen, genausowenig wie bei mancchen Radlern in der Fussgängerzone. Dies wäre aber nur möglich, wenn eben beispielsweise Kameraflieger einen Schein vorlegen müssten.
Es gibt nicht mehr nur die organisierten Vereinsmeier und die wenigen Freaks die ne Kam an ihren Kopter hängen. In der Vorweihnachtszeit wurden funkgesteuerte AR-Kopien von fliegenden Händlern auf dem Weihnachtsmarkt für 60€ vertickt. Mit ner druntergepappten Aldi-Actioncam für 29€ kann man Oma sein Häuschen, Sohnemann auf dem Bobbycar und die knackige Geliebte vom Nachbarn auf'm Balkon filmen - so was macht man dann im Dorf bei Omas Häuschen, in der Stadt in Balkonnähe oder in der Spielstrasse. Diese Klientel interessiert sich nicht für Recht am eigenen Bild, Flugverbotszone oder sonstige Sicherheitsaspekte. Wenn überhaupt eine Modellflugversicherung vorhanden ist, dürften deren Versicherungsprämien aufgrund leichtsinnigen Verhaltens bald steigen. Ich wollte solch einen Miniheli nicht im Gesicht meiner behinderten Tochter oder an Waldis Schnauze haben.Der nur Flieger zum Zweck des Fliegens wird dies eher im Park, auf freiem Feld oder mit nem kleinen Zimmerheli im Garten hinterm Haus machen, überall dort, wo keine schönen Filmmotive vorliegen. Somit ist die Vorschrift für eine Aufstiegsgenehmigung für den ernsthaften Hobbyfilmer der Omas Häuschen aufnehmen will oder den eigenen Schrebergarten durchaus plausibel und von einem Bundeskand individuell einforderbar - auch wenn es lästig ist. Die Kosten schrecken mit Sicherheit auch den einen oder Anderen ab, angesichts einiger Chaoten auch kein Nachteil. Für uns natürlich die sprichwörtliche saure Zitrone in die wir beissen müssen.