Patentrechtsanwalt schreiben erhalten wegen Coaxkopter von Airrobot

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Liriel

Erfahrener Benutzer
#22
tja die lieben abmahnanwälte.
wenn keine patente verletzt würd ichs ignorieren und zur not bei denen anfragen die das patent angeblich haben.

kann auch ein patenttroll sein der abmahnen lässt
 

herzjung

Erfahrener Benutzer
#23
Der erste Anspruch ist der Hauptanspruch (nach dem ersten mal "gekennzeichnet dadurch, dass", bei einem erteilten Patent reicht der Verstoß hiergegen. was danach kommt, sind die Nebenansprüche - zusätzlich geschützte, besondere Merkmale.
Nach dem Link von Maren kann man sehen, dass das Patent erteilt wurde. Es ist also rechtskräftig.

Ich muss sagen, ich bin erstaunt, dass man so etwas 2007 noch durchbekommen hat, zumal es ja eine ganze Reihe Entgegenhaltungen gab.

Der Verkauf von Multicoptern mit gegenläufigen Rotoren verstößt gegen das Patent. Ein einzelner Rahmen tut es noch nicht.
Du könntest zunächst einmal in diesem Sinne antworten und damit schließen, dass Du daher keine Patentverletzung begehst - wenn dann Ruhe ist, gut - wenn nicht, Anwalt einschalten.

Grüße und viel Glück!
Peter
 

Liriel

Erfahrener Benutzer
#24
also fragt mal beim patenamt nach nach der nummer da es die ja angeblich geben soll laut dem schreiben.

aber ich vermute echt ein patenttroll der es versucht vorallem da die beschreibung in dem schreiben blödsinnig ist und du ja eh nur nen rahmen vertreibst.
ob das mit den motoren und drehtrichtung überhaupt patentfähig ist ist ausserdem noch die frage.

ich und mein schatz meinen ignorieren.
 

Liriel

Erfahrener Benutzer
#26
achja schaut ob ihr was über die nummer PT 06/204DE die im schreiben steht was findet denn wenn die nicht stimmt ist das ganze schreiben für den arsch.
es geht nicht darum ob ein patent erteilt wurde sondern das wenn sich schon der anwalt drauf bezieht muss die nummer stimmen.

und wenn ich das hier verlinkte patent mir anschaue steht da nichts über nen rahmen wie der sein soll und co.
und ob man ne drehrichtung von motoren mit uberinander liegenden motoren patentieren lassen kann ist eh fraglich höchstens gebrauchmusterschutz
 
Zuletzt bearbeitet:

Mayday

Expert somehow
#27
Alles eigentlich piepegal. Wenn Ansprüche geltend gemacht werden können, dann werden sie auch sicher geltend gemacht. Ansonsten wäre es schon sehr verblüffend, daß häufig angegriffen wurde und keiner einen Erfolg verbuchen konnte.
Mit meinem Patentanwalt wollte ich schon vor einiger Zeit auf Trivialpatent plädieren. Aber ob ich das Geld übrig habe...

Jedenfalls kann man Absprachen treffen.
 
#28
Wie seht Ihr das? Was mach ich jetzt mit dem Wisch? Für einen Patentanwalt muss ich wohl meinen Hobbykeller auflösen.
Hallo biele01,

da kann ich Dich beruhigen, deinen Hobbykeller brauchst Du bestimmt nicht aufzulösen.

- Das Schreiben ist nur eine Anfrage, auf die Du noch nicht mal reagieren musst. Auf keinen Fall brauchst Du ihm irgendwelche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er "droht" ja auch nur mit einer Prüfung der Angelegenheit wenn Du dich nicht meldest, schon lächerlich. Und zum absoluten totlachen bittet er Dich auch noch seine Arbeit zu erledigen und ihm mitzuteilen warum deine Konstruktion vielleicht nicht das Patent seiner Mandanten verletzt und ob Du noch andere Sachen hast die das Patent verletzen könnten :rolleyes:.

- Nach überfliegen der Patentschrift bezieht sich das Patent ja ausschließlich auf komplette Fluggeräte. Trifft Dich nicht, solange Du keine kompletten Fluggeräte anbietest.

Fazit: Anfrage eines Anwalts, anscheinend ohne ausreichende Sachkenntnis, ob Du ihm Auskunft darüber geben könntest ob Du möglicherweise ein Patent seines Mandanten verletzt.

Bevor Du dich in irgendwelche Anwaltskosten stürzt, würde ich erst mal bei Airrobot telefonisch nachfragen ob die den Anwalt tatsächlich beauftragt haben gegen dich vorzugehen.

Viele Grüße
Roland
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#30
Hallo zusammen,

ich habe heute die Chance genutzt, und die Kollegin aus unserer Patentabteilung in der Firma mal befragt.

Folgendes kam dabei raus:

1) dass das Schreiben so freundlich und fragend formuliert ist, ist normal! Es geht nicht prinzipiell um eine Abmahnung wie z.B. bei illegalen downloads, sondern um eine erste Kontaktaufnahme, den Hinweis, dass eine potentielle Schutzrechtverletzung vorliegt und nicht zuletzt um die Vorbereitung eines Angebots eines Lizenzmodells. Der Patentinhaber möchte nämlich den Nachbau vermutlich nicht generell untersagen, sondern alternativ mitverdienen. Und das klappt, wie sich jeder vorstellen kann, besser, wenn man sich am Anfang nicht wie die Axt im Walde verhält ;)

2) es ist auch normal, dass das erste DE-Patent verfallen ist. Man meldet immer zuerst in D ein Patent an, startet aber basierend darauf gleichzeitig die Anmeldung des europäischen Patents. Für die Zahlung der Gebühren in D hat man ein Jahr Zeit, währenddessen ist das EU-Patent in der Regel geprüft und ggf. erteilt. Aus dem EU-Patent lässt man dann im nächsten Schritt sogenannte Validierungen in den einzelnen Mitgliedsländern durchführen, eben auch in D. Somit hätte man die Erfindung am Ende im ersten Anmeldeland doppelt geschützt, was natürlich Quatsch ist. Deshalb lässt man die allererste nationale Anmeldung in der Regel verfallen, diese dient nur der Vorbereitung des europäischen Patents.

3) das europäische Patent ist definitiv erteilt und gültig, siehe auch hier:
http://worldwide.espacenet.com/publ...T=D&ND=5&date=20080103&DB=EPODOC&locale=en_EP

4) die daraus entstandene Ableitung des deutschen Patents ist ebenfalls validiert und damit gültig: https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=DE112007001997A5

5) Sollte jemand der Meinung sein, dass diese Erfindung keine ausreichende Erfindungshöhe darstellt, so kann er das Patent natürlich anfechten und auch komplett für nichtig erklären lassen. Die Kosten dafür wird hier niemand tragen wollen!

6) Ohne Lizenzgebühren an den Erfinder zu zahlen, wird in Europa (eigentlich in den Ländern, die in der EU das Patent validiert haben) niemand legale Multicopter als Y6, X8, usw. gemäß der Patentansprüche bauen und vertreiben (!) dürfen. Das Gesetz sagt aber auch eindeutig, dass sich das jeder FÜR SICH selbst nachbauen darf.

Man könnte jetzt natürlich X8-Copter ohne autonome Fluglageregelung bauen und verkaufen, das dürfte legal sein... ;)

Übrigens, eine ausreichende Erfindungshöhe kann schon dann gegeben sein, wenn man den bestehenden Stand der Technik auf neue Anwendungsgebiete überträgt!
Das Argument, dass es schon vor 2006 Fluggeräte mit gegenläufigen Propellern gab, zählt also nicht prinzipiell. Es gab bestimmt auch schon Fluggeräte mit autonomer Lagereglung und auch solche mit mindestens drei Auslegern, aber die Kombination aus dem gab es wohl so noch nicht. Das hat den Leuten im Patentamt gereicht, um dieses Patent zu erteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
#32
Das Schreiben stellt eine "Berechtigungsanfrage" dar.

So nennt man das Stadium vor der förmlichen Abmahnung.

Die Berechtigungsanfrage ist anders als die Abmahnung noch nicht mit Kosten verbunden, sondern dient der Sachverhaltsaufklärung, sprich der Patentinhaber ist sich selbst nicht ganz so sicher, ob sein Recht wirklich verletzt wurde oder er hält es für möglich, dass der potentielle Verletzer seinerseits ein Recht oder eine Lizenz ins Feld führen kann.

Auf die Berechtigungsanfrage kann aber schnell eine Abmahnung folgen. Patentstreitigkeiten sind mit hohen Streitwerten behaftet.

Wenn das Patent erteilt wurde, spielt es erst mal keine Rolle, ob die Erfindung neu war oder nicht. Dagegen müsste man isoliert vorgehen. Im Verletzungsstreit wird zunächst unterstellt, dass ein bestehendes Patent auch zurecht eingetragen wurde.

Abgesehen davon, ob es nun "echt" ist oder nicht, kann ich nur dringend anraten, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (beinhaltet Patentrecht) aufzusuchen. Für die außergerichtliche Beratung kann man eine Pauschale vereinbaren. Keine deutsche Rechtsschutzversicherung deckt patentrechtliche Streitigkeiten.
 
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FPV1

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