Schweiz: legal FPV ausserhalb der Sichtweite fliegen

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nique

Legal-LongRanger
#1
Hallo

Dieser Bericht hat offenbart, ausserhalb der Sichtweite zu fliegen kann in der Schweiz legal sein. Aber wie? Das habe ich das BAZL (Luft-Aufsichtsbehörde, genauer Bundesamt für Zivilluftfahrt) gefragt, und hier die Antwort:

Wie Sie richtig aus unserem Bericht "Modellflug sicher betreiben" entnehmen, besteht
grundsätzlich die Möglichkeit, Modellluftfahrzeuge ausserhalb der Sichtweite zu
betreiben. Für diese Operationen ist nach Artikel 18 der Verordnung über
Luftfahrzeuge besonderer Kategorie (VLK: SR 748.941)
eine Bewilligung durch das BAZL einzuholen. Gemäss dem erwähnten Verordnungsartikel
besteht unsere Pflicht primär darin, eine Drittgefährdung (am Boden sowie in der
Luft) zu verhindern. In diesem Zusammenhang sind u.a. die Zuverlässigkeit des
Gerätes sowie das Risiko einer Mid-Air Collision von zentraler Bedeutung.

Für die Evaluation dieser Aspekte, zwecks Prüfung eines Gesuchs nach Operationen
ohne direkten Augenkontakt benötigen wir ein "Total Hazard and Risk Assessment".
Dies sollte untenstehendes enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Operation. Was gedenken Sie genau zu tun.
  • Eine detaillierte Beschreibung, wo die Operation durchgeführt wird.
  • Eine detaillierte Beschreibung des technischen Systems (Flugzeug, Ctrl-Station, Datalink etc.)
  • Eine Analyse über das Risiko Ihrer Operation für Personen und Eigentum am Boden. Eine mögliche Umweltgefährdung sollte darin eingeschlossen sein.
  • Eine Analyse über das Risiko Ihrer Operation für andere Flugzeuge, die Möglicherweise in der Nähe sein können.
  • Eine detaillierte Beschreibung, wie Sie die Gefährdungen verhindern wollen.
  • Wenn Sie technische Lösungen wählen, eine Analyse was passiert, wenn diese technische Lösung versagt und eine Analyse der Zuverlässigkeit dieser technischen Lösung.
  • Notfall Prozeduren falls etwas schief geht.

Für die Prüfung einer Bewilligung fordern wir eventuell auch einen
Versicherungsnachweis ein
.

Ich hoffe, hiermit Ihr Anliegen beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Fragen
haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das ist doch mal toll. Also so schwer wohl auch wieder nicht. Kommt auf die Projektliste ;)
 
#2
@nique

Freu dich noch nicht zu früh. Für mich klingt das nämlich genau so, dass man für jeden Tag oder Flug eine neue Genehmigung benötigt.
Sollte dies nicht der Fall sein und das Gelände weiträumig frei von Menschen, Gebäuden und Luftverkehr sein, ist das vielleicht gar nicht so schwierig umzusetzen.
Eine Genehmigung die ein oder mehrere Jahre gilt, wäre interessant.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#3
in der praxis sieht es da unten auch anderst aus.
ich kenn da "freunde" die mit nachdruck von mehreren polizisten bedrängt wurden ihr "illegales" treiben einzustellen.
ansonsten würde alles equipment direkt mit auf die wache genommen, der ausflug in die schweiz war erst wieder schön als man raus war.
 
#4
Ja unsere zweibeinigen Steuergelder können manchmal karriereorientiert sein und ein FPVler hat normalerweise keine 10 3er BMW in seinem Rücken, die wiederum mit Dolchen und Knarren gespickt sind. Die kleinen Sündern sind einfacher einzusacken.....

@Rolf
Nichts für ungut.....aber wir haben viele Solche.....
 

nique

Legal-LongRanger
#5
Naja, mit freuen hat das noch nichts zu tun. Ich lese das wie Du, jede Mission (Operation) einzeln. Und das ganze habe ich jetzt auch nicht im Sinn für 2-3km zu machen. Sondern wenn, dann soll es richtig weit gehen. Und Ultra-Long-Range werde ich kaum "mal eben so" fliegen, weil das Wetter schön ist. Da sind eh mehrere Leute am Start und das muss eh auch geplant sein. Das gäbe mal ein (paar) Testlauf (-läufe), bis der Papierkram ist, und von da an planen und im Terminplan das Papier anpassen und senden (das gibt sicherlich ein ähnliches Verfahren wie ein ILS-Flug, den man glaub ich auch per Fax senden kann (ev. sogar Mail).

Wichtig ist eher, die erste Hürde zu nehmen, also die technische Lösung beschreiben. Und da ist eher die aufwändige Passage: "Analyse der Zuverlässigkeit dieser technischen Lösung"... Da genügt ein Link zum HK-Flugkontroller wohl nicht ;)

Und mit einem 1kg Wing wird das wohl dann auch nix. Das wird schon eher ein 3-5kg Flugi (mehrere Systeme, mehrere Akkus für die Notfall-Prozeduren).

Und genau das können wir ja in diesem Thread zusammen tragen. Was benötigt man für technische Systeme, um das durchzubekommen? Genügen je zwei Datalink (Steuerung / Video)? Einen weiteren Datalink für den "kontrollierten Absturz"? Funk-Verbindung zur Flugkontrolle oder für andere Flugzeuge zu bequaseln? Brauchts da dann noch eine Lizenz?
 

nique

Legal-LongRanger
#6
in der praxis sieht es da unten auch anderst aus.
ich kenn da "freunde" die mit nachdruck von mehreren polizisten bedrängt wurden ihr "illegales" treiben einzustellen.
ansonsten würde alles equipment direkt mit auf die wache genommen, der ausflug in die schweiz war erst wieder schön als man raus war.
Hehe, künftig werde ich dann einen dicken Ordner mit dem Risk Assessment haben und ein paar Briefe vom BAZL. Während ich dann gemütlich zurückfliege können die dann schon mal ein wenig lesen. Und bevor gelandet wird, sind die weg.
 

ApoC

Moderator
#7
Gute Sache, aber wer von den "oberen Herren" will denn prüfen, ob deine "Notfallsysteme" oder was auch immer, funktionieren werden? Ob du alles mögliche getan hast? Ob dein System ausreichend ist?

Die haben doch eh keine Ahnung von dem, was wir machen.

Dürfte demnach entweder ne leichte oder unmögliche Entscheidung derer sein, die was zu entscheiden haben.

1. Sieht gut aus, gut erklärt - wird funktionieren.

oder

2. Öhhmmm, nix verstehen, du bleibst mal lieber aufm Boden.
 
#8
Das Ganze wird wohl etwas Ermessenssache sein. Wenn man irgendwo fliegt, wo sich höchstens ein Yeti aufhält, sind die Sicherheiten bis zu einem gewissen Grade relativ. Besteht die Möglichkeit, dass das eigene Fluggerät in Reichweite anderer Menschen kommt, müsste man den Sicherheitslevel höher ansetzen. Ich vermute stark, dass sich das BAZL etwas nach der Fluglocation orientiert und anhand dieses Wissens Anforderungen stellt.
 

nique

Legal-LongRanger
#9
Genau, Sunshadow8

Das BAZL immatrikuliert ja auch andere Flieger ohne jeden auf Herz und Nieren geprüft zu haben. Der Hersteller macht ein paar (ok, sehr aufwändige Tests) einmal, und das gilt dann wohl für den Rest der Welt. Und wie bei den klassischen Notfallsystemen weiss man erst ob sie gehen, wenn man sie gebraucht hat. Oder hat einer von euch schon mal den Airbag getestet, anschliessend wieder eingebaut und fährt jetzt so? Nein!

Neben der Operation (und darum wird es wohl eine Einzelgenehmigung sein) wird sicher auch die Grösse und das Gewicht eine zentrale rolle spielen. Wenn ich mit einer 2kg Schaumwaffel 5km fliege und in irgendwas krache ist der potentielle Schade doch einiges geringer als mit einem 5m 30kg Ding (in der CH noch Bewilligungsfrei!).

Ja, das wird ein aufwändiger Papierkrieg, doch ein Risk Assessment zu schreiben liegt mir noch. Hab mal eines im Lebensmittelbereich geschrieben - und da hat die Behörde nur noch leer geschluckt und gemein, es wäre alles klar. Und sonst tun die bei uns auch übel und diskutieren über einzelne Wörter.

Ich denke, so ein Vorhaben ist nichts für Spontane, Behördengegner, Abenteurer und Wenigschreiber. Hmm, wenn vielleicht das erste Konzept steht, lässt sich ein Service anbieten?
 

Roman.C.

hat zu viele Baustellen
#10
Hi
habe genau deswegen vor 2 Wochen mit einem Experten vom Bazl gesprochen und gestern ein sehr langes Gespräch mit dem BAKOM.

Es ist machbar, jedoch mit diversen Bedingungen.
Hier den ganzen Kram zu schreiben ist zu aufwendig...aber wenn du Schweizer bist, trifft man sich ev. mal irgendwo
 
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