Sind Drohnenpiloten die gekniffenen?

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#1
Im April 2017 trat die neue Luftverkehrs-Verordnung in Kraft. Das auch als „Drohnen-Verordnung“ bekannte Regelwerk fordert seit Oktober 2017 unter anderem, dass Nutzer von Flugmodellen, also Drohnenpiloten und klassische Modellflieger, über einen sog. „Kenntnisnachweis“ verfügen müssen, wenn sie außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen Modelle über 100 Meter über Grund betreiben wollen.

Gerade dieser Punkt weist für Drohnenpiloten einen erheblichen Nachteil auf. Denn für sie hat der Gesetzgeber neben dem „Kenntnisnachweis“ noch zusätzlich das Erfordernis einer sog. „Ausnahmegenehmigung“ normiert. Diese ist bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu beantragen. Natürlich gegen eine zum Teil nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr. Die Chancen auf Erteilung einer solchen Genehmigung für private Flüge tendieren fast gegen Null. De facto gilt in Deutschland somit für Drohnenpiloten ein Betriebsverbot für Flüge über 100 Meter über Grund. Modellflieger sind hier privilegiert, benötigen sie eine solche Genehmigung doch gerade nicht.

Aber auch Abstandserfordernisse von 100 Meter, zum Beispiel beim Vorhandensein von Menschenansammlungen, belegten, die Praxisferne dieser Regelungen. Gewerbliche Nutzer erfuhren hier erhebliche Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Dienstleistung.

Wie konnte es dazu kommen? Die Erklärung ist eigentlich ganz einfach. Im Rahmen der Neugestaltung der Verordnung haben sich die unterschiedlichsten Organisationen darum bemüht ihre Interessen in den Gesetzgebungsprozess einzuspeisen. So waren unter anderem die ADAC Luftrettung GmbH, der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, die Deutsche Flugsicherung und der Deutsche Aero Club sehr emsig dabei, die gesetzlichen Bestimmungen so zu beeinflussen, dass ihre Kernzielgruppen damit gut leben können. Die Endfassung der Verordnung ist ein Paradebeispiel dafür, dass Deutschland seinem Ruf als Lobby- und Verbändehochburg wieder einmal gerecht wurde.

Leider hatten die privaten Drohnenpiloten keine solche Interessenvertretung. Gerade in neu entstehenden Märkten ist es schwer, engagierte und kompetente Leute zu finden, die die Ärmel hochkrempeln und Organisationen aufbauen, die politisches und behördliches Gehör finden. Noch schwerer ist es allerdings diejenigen, um deren Interessen es eigentlich geht, dazu zu bewegen, sich einer solchen Initiative anzuschließen. Deshalb ist es momentan so, dass es keine glaubhafte und schlagkräftige Stimme für Drohnenpiloten in Deutschland gibt.

Und neues Unheil zieht auf! So ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in der Endphase, einen einheitlichen europäischen Luftraum gesetzlich festzuschreiben. Drohnen sollen dabei in einem risikobasierten Ansatz in den europäischen Luftraum integriert werden, wobei gerade der Nutzer von privaten Drohnen in nicht unerheblicher Weise reglementiert werden könnte.

Es wäre also an der Zeit, sich losgelöst von Versicherungs- und Agenturinteressen, um eine schlagkräftige Initiative zu bemühen, die das Thema „Drohnen“ und deren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anwendungsnutzen in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellt. Schon die große nummerische Anzahl von Drohnennutzern in Deutschland, würde schnell eine deutlich vernehmbare Stimme entstehen lassen.

Der Drohnenbotschafter
 

Knuspel

Erfahrener Benutzer
#2
Wenn du was ändern möchtest, dann musst du Vorschläge machen. Und Aussagen wie "... tendieren fast gegen Null ..." bitte mit belastbaren Zahlen und Fakten belegen. Überhaupt ist mir nicht klar, was du hier gerade erreichen willst ...
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#3
Du bist der Ansicht, dass dies "neu entstehende Märkte" seien . Irrtum . Wenn man mal von 4K Video etc absieht, ist ALLES schon ein alter Hut . Von Solarpanel und Dachrinnencheck oder Agrodüngungswirkung oder Rehkitz respektive Rettungsunterstützung per "Drohne" ...Solche Sachen liefen schon vor über 10 Jahren ......

Das Problem ist , das früher gewisse Leute a la Dachdeckerfirmen kein Gespür hatten , was da einer anbot - bzw, was recht naheliegend ist, man kein Geld für eine Dienstleistng zahlen will.
Heute haben wir das Problem , das dank Phantom und co " jeder Depp" so ein Dings kaufen kann - und auch so fliegt inkl auch so kalkuliert .

Was die sog Vorschläge betrifft - solange die "Drohnenuser recht überschaubar waren - u.a pers, Kontakt zum Luftamt, also man kannte sich ..... Gab auch keine Probleme mit Stadtbefliegung etc pp.... das ist ja auch Dank Unterschichtenfernsehen, deren Spezialpiloten telegen provokativ "auf die Leute fliegend" agierten ebenso künstlich geschaffen worden wie der Hype jetzt ,das letztes Jahr 400000 nun 600000 und in bälde 1000000 in den Anflugszonen der int. Airports rumfliegen ... sagt die DFS und div einfältige Politika glauben das auch noch ....
Will heißen , die Selffullfilling Prophecy ist längst durch ...da ist wenig bis nix mehr zu retten . Zumal die Verbände nur sich und Ihre Tellerranswelt kennen - also niemanden käme in den Sinn einen RC Heli als Drohne zu sehen , wohl aber einen Mulicopter ... dabei sollte einem DMFV oder DEAC etc klar sein ,daß eine NAZA H dasselbe bei einem Heli bewirken kann . Soweit wird nicht gedacht , sondern in Denkschablonen des letzten Jahrhunderts .......

Die Sache mit den "Organisationen" ha , diese Problematiken wurden vor xx jahren in Fachforen alle angesprochen, idealerweise wurden gewisse weitblickende Protagonisten Im Sinne " Welches Kraut haste nun schon wieder geraucht etc" abgecancelt - idealerweise von eben den Hobbyfliegern , die Ihr Goldfischglas als die Welt betrachten .
Das heißt , das war alles absehbar und wenn man mittlererweile selbst gegen die paar echten Profis agiert , ist Hopfen und Malz quasi verloren .
 
#4
Modellflieger sind hier privilegiert, benötigen sie eine solche Genehmigung doch gerade nicht.
Du meinst sicher Flächenflieger. Private Drohnenpiloten sind auch Modellflieger.
Ein Privileg ist das nicht. Man hat das Aussterben einiger Modellflugklassen verhindert. Einen 4m Themiksegler unter 100m macht keinen Sinn.

Aber auch Abstandserfordernisse von 100 Meter, zum Beispiel beim Vorhandensein von Menschenansammlungen, belegten, die Praxisferne dieser Regelungen. Gewerbliche Nutzer erfuhren hier erhebliche Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Dienstleistung.
Die Abstandserfordernisse betreffen jetzt auch Flächenflieger.
Gewerbliche Nutzer sind hier sogar im Vorteil. Sie können Ausnahmegenehmigungen beantragen. Ein Hobbypilot kann das nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

fandi

Erfahrener Benutzer
#5
Die neue Verordnung hat in meiner Umgebung dazu geführt,
das sich doch einige einen FPV Nuri gebaut haben und nun auch fliegen.
Kenntnisnachweis für ca.25€ genügt, und man darf wieder in die Höhe fliegen.
Ok, das ist ja nun auch so geregelt, und auch erlaubt.
Auch hier kehren Flightcontoller mit GPS ein, meistens mit INAV, mit so was hat man als Kopterlieger ja auch schon Erfahrung.
Das selbe ist sicher auch mit einem Helikopter möglich, der Markt ist ja frisch geschaffen.
Das Problem was ich hier aber sehe, auf der grünen Wiese, einen Kopter kann man auf einer Fläche von 1qm starten und normalerweise auch dort wieder landen.
Genau das ist mit einem Flugzeug aber nicht möglich.
Der Start ist beim Werfen kein Problem, aber das Landen ist eben oft mitten in einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Das Bergen ist dann eben nur möglich, in dem man über den Acker läuft.
Dem Landwirt kann man jetzt natürlich kaum böse sein, das der das nicht so toll findet.
Und so werden die wenigen geeigneten Spots wieder weniger....
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#6
Das Problem was ich hier aber sehe, auf der grünen Wiese, einen Kopter kann man auf einer Fläche von 1qm starten und normalerweise auch dort wieder landen.
Genau das ist mit einem Flugzeug aber nicht möglich.
VTOL ist das Stichwort, dann geht auch die Landung mit einem Flugzeug auf ein paar qm. Ich bin gerade dabei einen Nuri umzubauen ...
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#8
Sowas in der Art:

[video=youtube;CPQu0zuYn8E]https://www.youtube.com/watch?v=CPQu0zuYn8E[/video]

Such bei YT nach VTOL, dort findest Du einiges. Ich will den Thread hier auch nicht kapern, aber Du siehst, dass Deine Einschätzung falsch war ...
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#12
Hulk leider doch, über 30m gibt es kein FPV fliegen mehr.
Da wird das Schüler-Lehrer Konzept jetzt auch gesetzlich greifen, was vorher nur eine Empfehlung und gerne gesehen war, aber rein Rechtlich darfst du Solo (inkl Spotter) mit Brille die 30m nicht überschreiten.
 

fandi

Erfahrener Benutzer
#16
Sowas in der Art:

[video=youtube;CPQu0zuYn8E]https://www.youtube.com/watch?v=CPQu0zuYn8E[/video]

Such bei YT nach VTOL, dort findest Du einiges. Ich will den Thread hier auch nicht kapern, aber Du siehst, dass Deine Einschätzung falsch war ...
leider ist es keine Einschätzung, sondern eine Beobachtung,
aber deine Lösung ist auch nett
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#19
Letztere Interpretation teile ich nicht. Es heißt, dass der "verantwortliche Steuerer" der sein muss, der das Modell im Blick hat - nicht zwangsläufig der "aktive". Er darf die Kontrolle zeitweilig abgeben, wenn er sie sich jederzeit zurückholen kann. Darf er bei total ungeübten Flugschülern ja auch.
 
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FPV1

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