Im April 2017 trat die neue Luftverkehrs-Verordnung in Kraft. Das auch als „Drohnen-Verordnung“ bekannte Regelwerk fordert seit Oktober 2017 unter anderem, dass Nutzer von Flugmodellen, also Drohnenpiloten und klassische Modellflieger, über einen sog. „Kenntnisnachweis“ verfügen müssen, wenn sie außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen Modelle über 100 Meter über Grund betreiben wollen.
Gerade dieser Punkt weist für Drohnenpiloten einen erheblichen Nachteil auf. Denn für sie hat der Gesetzgeber neben dem „Kenntnisnachweis“ noch zusätzlich das Erfordernis einer sog. „Ausnahmegenehmigung“ normiert. Diese ist bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu beantragen. Natürlich gegen eine zum Teil nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr. Die Chancen auf Erteilung einer solchen Genehmigung für private Flüge tendieren fast gegen Null. De facto gilt in Deutschland somit für Drohnenpiloten ein Betriebsverbot für Flüge über 100 Meter über Grund. Modellflieger sind hier privilegiert, benötigen sie eine solche Genehmigung doch gerade nicht.
Aber auch Abstandserfordernisse von 100 Meter, zum Beispiel beim Vorhandensein von Menschenansammlungen, belegten, die Praxisferne dieser Regelungen. Gewerbliche Nutzer erfuhren hier erhebliche Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Dienstleistung.
Wie konnte es dazu kommen? Die Erklärung ist eigentlich ganz einfach. Im Rahmen der Neugestaltung der Verordnung haben sich die unterschiedlichsten Organisationen darum bemüht ihre Interessen in den Gesetzgebungsprozess einzuspeisen. So waren unter anderem die ADAC Luftrettung GmbH, der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, die Deutsche Flugsicherung und der Deutsche Aero Club sehr emsig dabei, die gesetzlichen Bestimmungen so zu beeinflussen, dass ihre Kernzielgruppen damit gut leben können. Die Endfassung der Verordnung ist ein Paradebeispiel dafür, dass Deutschland seinem Ruf als Lobby- und Verbändehochburg wieder einmal gerecht wurde.
Leider hatten die privaten Drohnenpiloten keine solche Interessenvertretung. Gerade in neu entstehenden Märkten ist es schwer, engagierte und kompetente Leute zu finden, die die Ärmel hochkrempeln und Organisationen aufbauen, die politisches und behördliches Gehör finden. Noch schwerer ist es allerdings diejenigen, um deren Interessen es eigentlich geht, dazu zu bewegen, sich einer solchen Initiative anzuschließen. Deshalb ist es momentan so, dass es keine glaubhafte und schlagkräftige Stimme für Drohnenpiloten in Deutschland gibt.
Und neues Unheil zieht auf! So ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in der Endphase, einen einheitlichen europäischen Luftraum gesetzlich festzuschreiben. Drohnen sollen dabei in einem risikobasierten Ansatz in den europäischen Luftraum integriert werden, wobei gerade der Nutzer von privaten Drohnen in nicht unerheblicher Weise reglementiert werden könnte.
Es wäre also an der Zeit, sich losgelöst von Versicherungs- und Agenturinteressen, um eine schlagkräftige Initiative zu bemühen, die das Thema „Drohnen“ und deren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anwendungsnutzen in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellt. Schon die große nummerische Anzahl von Drohnennutzern in Deutschland, würde schnell eine deutlich vernehmbare Stimme entstehen lassen.
Der Drohnenbotschafter
Gerade dieser Punkt weist für Drohnenpiloten einen erheblichen Nachteil auf. Denn für sie hat der Gesetzgeber neben dem „Kenntnisnachweis“ noch zusätzlich das Erfordernis einer sog. „Ausnahmegenehmigung“ normiert. Diese ist bei der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu beantragen. Natürlich gegen eine zum Teil nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr. Die Chancen auf Erteilung einer solchen Genehmigung für private Flüge tendieren fast gegen Null. De facto gilt in Deutschland somit für Drohnenpiloten ein Betriebsverbot für Flüge über 100 Meter über Grund. Modellflieger sind hier privilegiert, benötigen sie eine solche Genehmigung doch gerade nicht.
Aber auch Abstandserfordernisse von 100 Meter, zum Beispiel beim Vorhandensein von Menschenansammlungen, belegten, die Praxisferne dieser Regelungen. Gewerbliche Nutzer erfuhren hier erhebliche Einschränkungen bei der Ausübung ihrer Dienstleistung.
Wie konnte es dazu kommen? Die Erklärung ist eigentlich ganz einfach. Im Rahmen der Neugestaltung der Verordnung haben sich die unterschiedlichsten Organisationen darum bemüht ihre Interessen in den Gesetzgebungsprozess einzuspeisen. So waren unter anderem die ADAC Luftrettung GmbH, der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie, die Deutsche Flugsicherung und der Deutsche Aero Club sehr emsig dabei, die gesetzlichen Bestimmungen so zu beeinflussen, dass ihre Kernzielgruppen damit gut leben können. Die Endfassung der Verordnung ist ein Paradebeispiel dafür, dass Deutschland seinem Ruf als Lobby- und Verbändehochburg wieder einmal gerecht wurde.
Leider hatten die privaten Drohnenpiloten keine solche Interessenvertretung. Gerade in neu entstehenden Märkten ist es schwer, engagierte und kompetente Leute zu finden, die die Ärmel hochkrempeln und Organisationen aufbauen, die politisches und behördliches Gehör finden. Noch schwerer ist es allerdings diejenigen, um deren Interessen es eigentlich geht, dazu zu bewegen, sich einer solchen Initiative anzuschließen. Deshalb ist es momentan so, dass es keine glaubhafte und schlagkräftige Stimme für Drohnenpiloten in Deutschland gibt.
Und neues Unheil zieht auf! So ist die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in der Endphase, einen einheitlichen europäischen Luftraum gesetzlich festzuschreiben. Drohnen sollen dabei in einem risikobasierten Ansatz in den europäischen Luftraum integriert werden, wobei gerade der Nutzer von privaten Drohnen in nicht unerheblicher Weise reglementiert werden könnte.
Es wäre also an der Zeit, sich losgelöst von Versicherungs- und Agenturinteressen, um eine schlagkräftige Initiative zu bemühen, die das Thema „Drohnen“ und deren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anwendungsnutzen in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellt. Schon die große nummerische Anzahl von Drohnennutzern in Deutschland, würde schnell eine deutlich vernehmbare Stimme entstehen lassen.
Der Drohnenbotschafter