Unterlassungserklärung erhalten

hulk

PrinceCharming
#25
Um welche stückzahl geht es eigentlich?
Und ja, du brauchst einen anwalt.
Artikel 2 kann dir irgendwann mal das genick brechen.
 

sandrodadon

Fliegender Maschi
#26
Also laut eBay Profil locker um die 200 Verkäufe die bewertet wurden, es werden vermutlich also über 200 sein,
darf man auf jeden Fall "gewerblich" nennen.

Nimm dir einen Anwalt und sie zu dass du sowohl mit dem Kleingewerbe/Finanzamt ins reine kommst und die Unterlassung geklärt bekommst.
Zähne zusammenbeißen und auf gehts
 

efliege

Erfahrener Benutzer
#28
Ich würde definitiv erst einmal nicht bezahlen, aber natürlich in der Frist reagieren und denen meine eigene vorsorgliche Unterlassungserklärung, aber ohne mein Schuldeingeständis, zukommen lassen. Dein Anwalt weiss wie das geht... Zahlen musst Du dann erst wenn die Gegenseite Klage erhebt - was Sie sich aber gut überlegen werden, weil die erst einmal in Vorkasse gehen. Sollten Sie aber Klage erheben und Du verlierst, hast Du Alle Kosten an der Backe - Gerichtskosten, deren Kosten, etc., etc.
Viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:

Karuso01

Erfahrener Benutzer
#29
Hoffe mal das die sich am Montag melden habe 3 Stück angeschrieben. Habe bis Fr Zeit...was nehm ich für einen Anwalt vor Ort was muss der können?
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#31
Aus der Nummer kommst Du jedenfalls nicht ungeschoren raus. Als erstes solltest Du einen Widerspruch einlegen, in dem Du den Streitwert anfechtest. Haben die den Gegenstandswert in dem Schreiben aufgeschlüsselt? Wenn nicht, verlange das!
Das geht auch erstmal ohne Anwalt - den würde ich erst bei Klageeinreichung einschalten.

So, wie ich das sehe, wirst Du in einem Streitfall ohnehin unterliegen - etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten musst Du dann selber tragen.
Die kommen zur Abmahnungsgebühr oben drauf und damit wirds zum Rechenexempel...

Versuch den Streitwert zu drücken und schreib das Ganze als Lehrstunde ab.
 
#35
Trotzdem - nehmen wir mal die 200 Verkäufe a 10 eur an. Der Gegenstandswert wird immer zu hoch angesetzt. Davon leitet sich ja die Kostennote vom RA ab.

Übrigens: der Kläger hat von all dem keinen Cent. Ein freundlicher aber erst gemeinter Hinweis von dem Händler, dein Handeln zu unterlassen, hätte sicher genügt.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#36
Zuerst mal. Wer hat denn die Abmahnung eingeleitet ??? Sofort Geld verlangen geht eh nicht da wir in Deutschland eine Schadensminderungspflicht haben. Anschreiben mit Aufforderung zur Unterlassung hätte erstmal gereicht. Habe sowas schon mal durchgezogen aber ist jetzt zu kompliziert per Handy zu tippen. Rechtsschutz schadet aber nie...
 

Karuso01

Erfahrener Benutzer
#37
Zuerst mal. Wer hat denn die Abmahnung eingeleitet ??? Sofort Geld verlangen geht eh nicht da wir in Deutschland eine Schadensminderungspflicht haben. Anschreiben mit Aufforderung zur Unterlassung hätte erstmal gereicht. Habe sowas schon mal durchgezogen aber ist jetzt zu kompliziert per Handy zu tippen. Rechtsschutz schadet aber nie...
Jemand der das selbe bei Ebay verkauft.
Sagen wir mal ich Unterschreib das und bezahle es dann ist die Sache doch eigentlich vom Tisch. Ausser das ich in meinem Leben nix selbstgedrucktes oder gedruckte Sachen Verkaufen darf...
 

Karuso01

Erfahrener Benutzer
#38
Aus der Nummer kommst Du jedenfalls nicht ungeschoren raus. Als erstes solltest Du einen Widerspruch einlegen, in dem Du den Streitwert anfechtest. Haben die den Gegenstandswert in dem Schreiben aufgeschlüsselt? Wenn nicht, verlange das!
Das geht auch erstmal ohne Anwalt - den würde ich erst bei Klageeinreichung einschalten.

So, wie ich das sehe, wirst Du in einem Streitfall ohnehin unterliegen - etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten musst Du dann selber tragen.
Die kommen zur Abmahnungsgebühr oben drauf und damit wirds zum Rechenexempel...

Versuch den Streitwert zu drücken und schreib das Ganze als Lehrstunde ab.
Kein Gegenstandswert sie Schreiben nur das sie meinen Account überwacht und Beweisbar fürs Gericht aufgewertet haben...
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#39
Jemand der das selbe bei Ebay verkauft.
Sagen wir mal ich Unterschreib das und bezahle es dann ist die Sache doch eigentlich vom Tisch. Ausser das ich in meinem Leben nix selbstgedrucktes oder gedruckte Sachen Verkaufen darf...
Man hat den Eindruck, Du hast all die guten Ratschläge hier einfach nicht verstanden. Nimm Dir einen Anwalt, sonst wird es böse enden. Die gegnerische Seite ist i.d.R. auf schnelles Geld aus - das ist ein Massengeschäft. Der Anwalt wird es schaffen, den Streitwert und die Summe zu drücken und Dich so rauszuhauben, dass Du auch zukünftig noch handeln kannst (gewerblich). Selbst mit Anwaltskosten wirst Du am Ende günstiger rauskommen.
 

Karuso01

Erfahrener Benutzer
#40
War ja nur ne Idee...bin echt etwas neben der Spur.. aber daran bin ich ja auch selbst Schuld...ich warte jetzt ab was die Drei am Montag sagen....
 
FPV1

Banggood

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