Wörthersee 2013 GTi-Treffen!

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Nicht offen für weitere Antworten.
#21
@wolfes1126:
Wo steht den geschrieben das man in so einem Fall mit Vorsatz handelt ?
In der DMO AGB finde ich keinen Paragraphen der mir explizit das Fliegen über Personen verbietet, sondern verweist mich an die Aktuelle Gesetztes Bestimmungen.

In der LuftVG kann ich auch nichts dergleichen erkennen, das würde ja auch dazu führen das Kein "Personen" Flugzeug mehr über unsere Köpfe fliegen dürfte.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 25




(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen 1.
außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
2.
außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
3.
innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz
nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn 1.
der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist oder
2.
die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist. Das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
(3) Der Berechtigte kann Ersatz des ihm durch den Start oder die Landung entstandenen Schadens nach den sinngemäß anzuwendenden §§ 33 bis 43 beanspruchen.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#22
@wolfes1126:
Wo steht den geschrieben das man in so einem Fall mit Vorsatz handelt ?
In der DMO AGB finde ich keinen Paragraphen der mir explizit das Fliegen über Personen verbietet, sondern verweist mich an die Aktuelle Gesetztes Bestimmungen.

In der LuftVG kann ich auch nichts dergleichen erkennen, das würde ja auch dazu führen das Kein "Personen" Flugzeug mehr über unsere Köpfe fliegen dürfte.
Das wurde mir damals vom Herrn der DMO persönlich am Telefon so erklärt.

Kannst aber auch gerne mal im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) nachlesen mit Vorsatz, grob Fahrlässig etc ...

Hier mal ein Link der einige Situationen erklärt (nicht bedingt aufs Hobby bezogen, aber trotzdem sehr informative da verschiedene Lebenslagen als Beispiel hervorgehoben wurden)
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/r1803.htm
Dass auf einer solchen Wensite nichts jedes evtl. auftretender Fall besprochen/angesprochen werden kann ist wohl auch klar.

Wenn ich also über einer Menschenmenge fliege wo ich weiss, dass da xxxx viele Leute unter dem Kopter rumlaufen, und man ja auch weiss dass es IMMER zu einem Ausfall der Elektronik als auch der Mechanik kommen könnte ist es 1. Vorsatz wegen der Kenntniss der Leute und 2. Fahrlässig im Auge der Gesetzeshüter.

Dazu nur mal EIN Paragraph aus dem VVG:
[h=1]§ 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles[/h] (1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.
(2) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
 

S_T_E_F_A_N

Erfahrener Benutzer
#23
Ich sag zu so nem Video lieber nix... mich ärgert es einfach nur!

P.S. grob fahrlässig bedeutet: Mein Flieger könnte abstürzen, aber es wird schon alles gut gehen
vorsatz = Bewusst gewolltes abstürzen lassen des Fliegers
 
Erhaltene "Gefällt mir": gfunk

Mayday

Expert somehow
#24
Wenn ich Aussagen lese wie die von TomCatShS, dann wird mir immer wieder bewußt, daß hier zu 99% Hobbyisten pur unterwegs sind, die maximal die Versicherungsanmeldung unterschrieben, aber nicht nicht ins LuftVG o.ä. auch nur mal einen Blick riskiert haben. Eigentlich ist das schon verpflichtend, aber wen stört es, oder?
Es ist doch völlig egal, was die Versicherer schreiben, weil Unwissenheit des Betreibers vor Strafe nicht schützt. Also laßt die mal machen; Rächt sich alles früher oder später.
Man darf erst einmal pauschal nicht über Menschenansammlungen fliegen (was relativ ist), oder aber auch schon einen einzelnen (was gar nicht relativ ist) gefährden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die man sich dann von den Betroffenen besser vorher unterschreiben läßt...

Nebenbei: Klar kann ich mit einem Airliner so tief über einige der Besserwisser so tief herfliegen, daß die Ohren abfallen und sich das komplette Gemächt in den Bauchraum zurückzieht, aber leider darf ich es nicht. Und das steht nicht bei der Versicherung, im Arbeitvertrag oder morgens im Horoskop, daß sowas verboten wäre. Aber im LuftVG, weshalb das dann auch der letzte Arbeitstag wäre.
Die Modellfliegerei übrigens technisch und im Anspruch mit Großen zu vergleichen, ist mitunter sehr falsch und weit hergeholt. Laßt den Vergleich besser.

Aber: "Wer nichts weiß, muß alles glauben!"
 

Dan

Erfahrener Benutzer
#25
Also FPV jetzt nur noch im Keller, das nix passiert?

Auch wenn man Spotter dabei hat und das Modell und Ausstattung Gesetzeskonform ist und im Umkreis von 1km kein Leben ist kann es passieren, das das Modell technisch bedingt davon fliegt und in 2km einschlägt...

Und dazu muss man nichtmal FPV fliegen..

Ganz ehrlich, etwas Hirn und Verstand täte dem Forum auch gut, man muss nicht jedes Video totlabern weil irgendwo etwas grenzwertig ist.

Fliegt Ihr eigentlich noch Modelle und FPV oder baut Ihr für die Vitrine weil das fliegen zu gefährlich ist?
 
B

Benutzer1106

Gast
#26
Wenn ma drausen fliegt und es passiert was, is das wohl immer nochma was anderes wie direkt über Leuten, oder??
Passieren kann immer ma was, nur iss es wohl wahrscheinlicher über ner Menschenansammlung jemanden zu treffen, als wie wenn das Fluggerät abhaut und in ein Haus einschlägt.
Man fliegt einfach nicht so über Menschen und gut.

Ich frag mich grad, wem das Hirn und der Verstand fehlt.....dem Forum???
 
Zuletzt bearbeitet:
#27
Auf einer Wiese ist die Chance das man jemanden verletzt doch sehr... sehr sehr sehr viel geringer als wen man direkt über Menschen fliegt? Wir sind doch mit unseren Hobby verpflichtet es so zu betreiben das die geringste Chance besteht jemanden zu verletzten.
Und wieso Beleidigst du gleich das ganze Forum? man man man
 

Mayday

Expert somehow
#28
Weil Dan wohl ein Prinzip nicht verstanden hat, denke ich. Ist ja auch nicht nicht schlimm, kann man nachholen.
Merkwürdig, daß Schießstände so gut gesichert sind, obwohl man ja auch in der Fußgängerzone schießen könnte (auch Projektile können sich verirren), oder daß man in der Innenstadt keine 150km/h fahren darf, obwohl man im Prinzip dorthin lenkt, wo man hin will, oder...

Wenn das alles ok wäre, dann hätte das Prinzip, die Gefahren für andere so weit wie möglich zu vermeiden, irgendwie keinen Sinn.
Davon abgesehen gibt es eben bei bestimmten Sachlagen keinen Graubereich, fertig. Mir passen hier einige Aussagen im Forum auch nicht immer, weil sie faktisch falsch oder aus Unwissen aufoktruiert werden, aber bei Gesetzen gibt es nun mal wenig Diskussionsgrundlagen.
Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, daß die Begriffe "Abstand", "Menschenansammlungen" und "Überfliegen" keine definierte Grenze haben, wenn man sie alle zusammenmixt und einen Richter drauf los läßt. Aber im Video von oben dürfte das wohl ziemlich feststehen...
 
#29
Gähn...manche werden einfach immer so blöd bleiben wie sie sind.

ich repariere ja FCs für andere Forenuser. Ca 70% sind Schäden durch Verpolung . Die restlichen 30% sind einfach vom Himmel gefallen. Da sind Lötstellen gebrochen oder auch Chips einfach so gestorben. Also sind solche Astürze garnicht mal so selten.

Ich bin definitiv auch keiner, der dieses übervorsichtige/ordnungsgerichtete Fliegen betreibt, aber ich fordere mein Glück nicht mit solchen Situationen heraus. Einfach immer im Hinterkopf behalten: Wenn dir die Leute da unten schon egal sind, dann denk wenigstens dran wie du deren krankenhausrechnungen bezahlen willst ;) . Viel spaß unter der Brücke :).
 
Zuletzt bearbeitet:

Dan

Erfahrener Benutzer
#30
Mir geht es nicht darum Risiken runter zu spielen, im Gegenteil. Ich wäage genau so ab, ob ich Risiken eingehe oder nicht, das macht wohl jeder.

Ich gehe davon aus, das er das auch gemacht. Manch einer wäre da nicht geflogen, der andere schon. Wenn man dann aber liest, wer weiß ob er alle Schrauben nachgezogen hat usw. fehlen mir die Worte. Er wird sie gelockert haben, damit es spannender wird...

Danke fofi1, ich bin so dumm wie ich bin bis jetzt 35 Jahre alt geworden und mir geht's gut damit, stehe auf eigenen Beinen und kann schon selbst für mich sorgen :)
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#31
Ist doch ganz einfach:

VORSATZ:
Ist man sich darüber bewusst damit man einen anderen schädigen kann und macht es trotzdem ist das ein VORSATZ.
Beispiel:
Geht man auf eine PArty und trinkt Alkohol und steigt trotzdem noch alkoholisiert hinters Steuer dann ist das VORSATZ, da man weiss dass die Reaktion eingeschränkt ist und man auch weis dass man getrunken hat und alkoholisiert ist.... nicht umsonst ist eine geringerer Promillewert der zählt wenn man alkoholisiert einen Unfall baut, als wenn man "nur" in eine Verkehrskontrolle kommt.

Ach ja.... danke nochmals an bestimmtes Forenmitglied für die negative Bewertung meines anderen Beitrags hier von wegen "humbug".... wenn man sich nicht auskennt mit VORSATZ und GROB FAHRLÄSSIG und mich nicht mag weil ich mal S/d)ein "TBS_FANBOY" Video negative bewerted habe, dann braucht es solche Retourkutschen hier nicht.
 

flatpro

Citius, altius, fortius
#32
Ähm ich habe mal net bewertet, obwohl du ziemlichen Unsinn schreibst :) Ich finde es ja auch nicht gut, nur mal am Rande aber das hier ständig welche Richter spielen finde ich noch schlimmer ...
Das schlimmste daran ist ja das das von Leuten kommt die noch vor ein paar Monaten geschrieben haben das man kein Failsafe Programmieren SOLL.
Da wären wir wieder bei der Doppelmoral 
@fpv-flieger wenn’s gilt bist du auch direkt dabei was? ich habe deine Videos /Probleme noch ganz gut im Kopf.
Am besten wechselt ihr zum Ordnungsamt die suchen ja reichlich Leute da könnt ihr euch voll entfalten.

Übrigens ist Lynchjustiz auch verboten in Deutschland :)
 
#33
Ähm ich habe mal net bewertet, obwohl du ziemlichen Unsinn schreibst :) Ich finde es ja auch nicht gut, nur mal am Rande aber das hier ständig welche Richter spielen finde ich noch schlimmer ...
Das schlimmste daran ist ja das das von Leuten kommt die noch vor ein paar Monaten geschrieben haben das man kein Failsafe Programmieren SOLL.
Da wären wir wieder bei der Doppelmoral 
@fpv-flieger wenn’s gilt bist du auch direkt dabei was? ich habe deine Videos /Probleme noch ganz gut im Kopf.
Am besten wechselt ihr zum Ordnungsamt die suchen ja reichlich Leute da könnt ihr euch voll entfalten.

Übrigens ist Lynchjustiz auch verboten in Deutschland :)
Danke Vollkommen deiner Meinung.

 
Erhaltene "Gefällt mir": flatpro
#34
Dann ist wohl alles gesagt.
 
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FPV1

Banggood

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