Was haltet ihr von diesem Angebot? FPV 5.8Ghz für ca. 70 EUR

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

VikiN

Flying Wing Freak
#21
Grandcaravan hat gesagt.:
Das Betreiben einer beweglichen Luftfunkstelle ist mit einer Amateurfunklizenz nicht zulässig!

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen ;)
könnte dann vielleicht jemand ( der mehr ahnung davon hat als ich ) nen Thread eröffnen ( oder wiki ) auf den man einfach verweisen kann ( wo es genau erläutert/beschrieben ist ) , falls es wieder um Amateurfunklizenz/Funklizenen geht

( oder gibts sowas schon und ich habs nicht mitbekommen ? )
:???:
 

Kienzle

Erfahrener Benutzer
#22
Felias hat gesagt.:
oh no, no again this discussion...

Wir brauchen wirklich irgendeine Karte, die wir in diesen Fällen ziehen können :)
Oder nen Bot, der automatisch beim Posten des Worts "Funklizenz" einen Verweis auf einen Thread macht :)
bin dafür... ;)
 

sunny

Well-known member
#24
Grandcaravan hat gesagt.:
Das Betreiben einer beweglichen Luftfunkstelle ist mit einer Amateurfunklizenz nicht zulässig!

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen ;)
Stimmt Heiko,
aber die Lizenzinhaber hier im Forum wollen das einfach nicht wahr haben.
Beteuern stets, dass sie mit X Sendeleistung fliegen dürften. Das ist def. Quatsch, da diese Lizenzen nur für ON GROUND gilt.
[size=x-small]
Und jetzt hackt wieder fein auf mir rum, ich steh drauf.[/size]

Sunny
 

Andi

Erfahrener Benutzer
#25
Hi

z.B. guckst Du hier :)
http://www.darc.de/
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/afuv_2005/gesamt.pdf
Das steht nur folgendes , aber mit den fliegenden Sendestadtionen hab ich auch schon wo gelesen.
Seite 8 Punkt 10.
"Der Betrieb von fernbedienten Amateurfunkstellen ist nicht gestattet."

Gruß Andi

VikiN hat gesagt.:
Grandcaravan hat gesagt.:
Das Betreiben einer beweglichen Luftfunkstelle ist mit einer Amateurfunklizenz nicht zulässig!

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen ;)
könnte dann vielleicht jemand ( der mehr ahnung davon hat als ich ) nen Thread eröffnen ( oder wiki ) auf den man einfach verweisen kann ( wo es genau erläutert/beschrieben ist ) , falls es wieder um Amateurfunklizenz/Funklizenen geht

( oder gibts sowas schon und ich habs nicht mitbekommen ? )
:???:
 

Andi_pda

Erfahrener Benutzer
#26
Andi_pda hat gesagt.:
Hallo,

und falls man eine Funklizenz besitzt, kann am auf diversen Frequenzbereichen auch mit wesentlich höheren Leistungen senden. Es ist nicht alles für alle illegal.

Grüße
Andreas
Wie schnell doch auf etwas reduziert wird, was eigentlich so nicht die Kernaussage sein sollte. Es kam vielleicht auch nicht so ganz eindeutig herüber, es bezog sich auf ein vorhergehendes Postings hinsichtlich Entfernen von einem Widerstand und gewünschtem Aussprechen einer Abmahnung. :rolleyes:


Zur allgemeinen Info:

Bandplan Amateurfunk, sekundär
3cm 5,65-5,85 GHz, Sendeleistung max 75 W
http://www.darc.de/uploads/media/Bandplan_6-3cm_Stand_10_2009.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurband

ISM 5,8 GHz, 25 mW (ERPi?)
von 5,725 GHz bis 5,875 GHz, diverse Kanäle

Wie man sieht, liegt das ISM Band mitten im Amateurfunkbereich.

Für Funkamateure ist es auch erlaubt, Geräte zu ändern, modifizieren und damit auf Sendung zu gehen, darauf bezog sich eigentlich auch meine Kernaussage:

"Es ist nicht alles für alle illegal."

Auch aus Flugzeugen dürfen Amateurfunker senden...ABER automatische Sendestationen liegen rechtlich anders!

So, ich bin aber auch dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu respektieren und nur mit den erlaubten Sendeleistungen zu arbeiten, den diese sparen Gewicht, Akkuleistung und reduzieren Probleme mit vorhandener Empfangstechnik. Außerdem gibt es wie wir im Forum sehen diverse Möglichkeiten mit RX Antennen. Denn wer will schon seinen Empfänger zustopfen und damit einen Absturz riskieren!

Ich hoffe, nun ist es eindeutig.

Falls jemand dazu etwas los werden will, bitte weiter per PN.

Grüße aus Dessau
Andreas
(Ohne Funklizenz)
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#27
Mit Automatische/Fernbeiente Funkstationen sind allerdings Relaisstationen, und keine Ferngelenkte Fahrzeuge

Das Verbot laut Anlage B trifft allerdings auch nicht auf das 5,8 Ghz Band zu, da Betrifft nur Punkt 9 und 13

Ob allerdings die Amateurfunklizens eine Nutzung zur Video Übertragung beinhaltet, habe ich bisher nicht gesehen.
Da würde ich einfach mal ein Entsprechenden Verband, oder die Regulierungsbehörde anschreiben:D

Vielleicht haben die dann in nächster Zeit einen Rechten Zulauf an Teilnehmern
 

Mayday

Expert somehow
#28
-Ja, Du darfst auch als Amateurfunker Videos übertragen (das waren ja auch die ersten "zivilen", die es vor langer Zeit schon gemacht haben!)
-Nein, als Amateurfunker darfst Du nicht (!) auf den gleichen Frequenzen, auf denen wir z.B. unterwegs sind, mit höheren Leistungen fahren. Nur im gleichen Frequnzband. Also ist schon mal eine Trennung da (Bandbreite, Kanalraster...)
-Du darfst auch aus der Luft funken. Aber das muß jedes Mal genehmigt werden; lohnt nich´!
-Ein AFU´ler arbeitet eigenverantwortlich beim Umbau; Auch er darf keine LR Fernsteuerung auf "unseren" Frequenzen betreiben, kein PMR Funkgerät auf den PMR Frequenzen mit mehr als 500mW benutzen und auch keine Video TX Einheit auf mehr als die erlaubte Leistung pushen und auf den freien Kanälen dann auf Sendung gehen.
(Habe in der Familie Amateurfunker und mein Bruder hat eine Firma, die professionell Nachrichtentechnik entwickelt und vertreibt. Einige Mitarbeiter sind AFU´er und es waren auch schon Experimente, wo aus dem Flugzeug heraus mit Bordmitteln gefunkt wurde.)

Macht doch alles mehr Sinn, wenn man wirklich nur an den Empfängern was verändert, oder?? Es haben doch mittlerweile sooo viele von Euch viele Erfahrungen gesammelt, daß wirklich keiner mehr an Sender (und Senderantenne!!) schrauben muß.
Ist zwar alles off topic, weil die Eingangsfrage beantwortet wurde. Aber ich warte derzeit noch und zehre von den Infos hier, um (hoffentlich bald) sehr vernünftiges Equipment zu kaufen. Und damit läuft es dann.
 
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