fast keine Veränderung?
Sorry, dass sehe ich anders.......
Ich schrieb ja auch "Die angeblichen Ziele der Verordnung (Copter)". Angebliches Ziel waren die vielen hunderttausend neuen Copter und Leute, die sich nicht an Regeln halten wollen. Für diese Gruppe ändert sich nichts wesentliches.
- Die vielen hunderttausend Copter sind größtenteils Spielzeuge unter 250g: Für die ändert sich nichts.
- Ein geringerer Anteil der Copterpiloten sind unter 2kg: Die müssen nur eine Plakette drauf machen. Nichts wirklich schlimmes.
- Nur ein sehr geringer Anteil an Copterpiloten hat mehr als 2kg: Die müssen zusätzlich den Kenntnisnachweis machen. Für die Flugmodelle von denen sind das knapp 27€ für 5 Jahre und mehr als einfach: Nichts wirklich schlimmes. Für die UAS kostet es mehr und ist schwieriger: Dafür brauchen sie unter 5kg keine Aufstiegserlaubnis mehr.
- Für die Leute, die sich nicht an die Regeln halten: Für die hat sich gar nichts verändert.
Getroffen wurde unsinnigerweise und hauptsächlich der Flächenflieger und die Jugendlichen.
wie ist das mit der Kennzeichnung von Modellen >250gr Abfluggewicht?
Effektiv kein Problem. 1,20€ pro Modell
Wie ist das mit der Kenntnisprüfung von Modellen mit einem Abfluggewicht > 2000gr?
s.o. Für Flugmodelle sind das ca. 5€ pro Jahr und mehr als einfach.
Ich bleibe dabei, wir fliegen Copter und keine Drohnen
Habe ich was anderes geschrieben?
"Drohne" taucht im Luftrecht nirgendwo auf. Das ist nur ein Kampfbegriff. Unter "Drohne" versteht der Dobrindt übrigens jedes(!) unbemannte Luftfahrtsystem, von der Papierschwalbe über Spielzeugcopter über Flächenflieger über großen Copter...
Nach Luftrecht fliegst Du ein Flugmodell oder unbemanntes Luftfahrtsystem, keine Drohne. Zusätzlich werden diese beiden Typen in der neuen LuftVO noch weitergehend zwischen Multicopter und Nicht-Multicopter unterschieden.
Gebe dir da fast recht. Meine Mavic kommt in ein paar Wochen an und die zählt für mich zum Beispiel definitiv zu den Drohnen, da bei Bedarf komplett autonom geflogen werden kann. Alles andere ist ein Multi/Quad/Hexa/Okta-Kopter
Nö, der Mavic ist ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrtsystem, je nach Anwendung. Innerhalb dieser Einordnung gehört er zu den Multicoptern.
"Drohne" gibt es im Luftrecht nicht. "Drohne" wird zwar vom BMVI immer wieder genannt, meint dann aber jedes(!) unbemannte Luftfahrtgerät.
Und autonom fliegen ist eh verboten.