Hi,
wir sind ja nicht allein in der Welt der UAV.
Allerdings ist inzwischen klar, daß die 2-Senderlösung des Deutschen Modellfliegerverbandes hausgemacht ist und von einigen Luftfahrtbehörden anders interpretiert wird.
Immer noch gilt: UAV´s ("Drohnen") sind derzeit Luftfahrzeuge (Änderung des LuftVG vom Nov. 2011), ausgenommen die für Sport-und Freizeit genutzten, also unsere Modelle, für die es dringend eine gesetzliche Ergänzung geben sollte, die jedoch noch nicht da ist.
Luftfahrzeuge sind ganz sicher die militärisch genutzten Geräte, die etwa unseren Modellgrößen entsprechen, wie Raven, Aladin, Bird Eye,dragon Eye, Inceptor, Mikado, Mosquito, Nano Hummingbird ( mit Abstand der kleinste!), Orbiter, Puma AE, SkylarkI, Wasp usw
Alle zitiert aus dem hervorragenden Buch Drohnen, Horst W. Laumanns, Motorbuchverlag Stuttgart.
LG