Flug über Publikum mit Aufstiegsgenehmigung?

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weisseruebe

Erfahrener Benutzer
#41
@weisseruebe: Wenn Du Veranstalter, Orga oder wer auch immer bist, sieht die Sache mit der Untersagung anders aus. Hättest Du von vorne herhein was dazu gesagt, würde man es auch verstehen (oder habe ich was überlesen).
Ansonsten bleibt es dabei, daß Du nichts untersagen kannst, ganz einfach.
Mal angenommen, ich würde was machen, was Du mit vielleicht besserem Wissen anders beurteilst als ich. Trotzdem habe ich ja eine Meinung dazu und würde mit Sicherheit mir nicht erzählen lassen (von einem Dahergelaufenen), ob ich weitermachen darf oder nicht.
Stellt sich auch die Frage, warum das Team dann tatsächlich weitergemacht hat, wo doch jemand mit Hausrecht (?) klar eine Absage erteilt hat.

Ich würde nun endlich nachträglich was unternehmen und die Sache bei der Landesluftfahrtbehörde aufzeigen und eventuell bei der Polizei anzeigen.

Mir erschließt sich sonst langsam nicht mehr, worum das hier eigentlich geht, wo doch die Fragen mittlerweile alle durchgekaut wurden und Du offensichtlich doch nicht nur einfacher Besucher warst.
Ja, ich war Orga und in diesem Moment als Teil des "offiziellen" Filmteams der Veranstaltung unterwegs. Für die Pressekontakte war jemand anderes zuständig, aber diese Person zu erreichen war in diesem Moment nicht möglich.
Weitergemacht hat das Team ja nicht - sie waren mit der Copterei sowieso fertig.
Eigentlich wollte ich ja keinen großen Wind mehr drum machen und den Sender erstmal direkt anschreiben, nachdem der Beitrag gelaufen ist.
 

quansel

Erfahrener Benutzer
#43
Zugegeben: ich lese solche Threads auch immer sehr interessiert, weil ich in ähnliche
Situationen kommen kann ... oder schonmal gekommen bin. Bisher war es so, dass ich
dem Auftraggeber gesagt habe, ich fliege nicht über Menschen, und nach einem freien Feld
oder ähnlichem NEBEN den Menschen gesucht habe (ja, ich weiß, auch da kann etwas passieren).

2 Auftraggeber haben es verstanden und wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, aber
einmal ist mir der Auftrag durch die Lappen gegangen, weil man mir sagte, "wenn Du nicht über
die Köpfe fliegst, ist der Effekt weg und wir können es lassen!" Ich hab's dann gelassen.

Auf einem Geburtstag - ich hatte mein Equipment nicht dabei, aber jemand anderes seine AR-Drone
und sein IPhone - ist dieser durch das Festzelt geschwebt, abgestürzt und hat sich den Styropor-
Rahmen gebrochen. Sah jetzt doof aus und flog nicht mehr richtig, also wurde der Rest des Rahmens
entfernt und weitergeflogen. Kurz darauf knallte die AR-Drone einem Gast gegen die Stirn und
verursachte eine kleine Risswunde ... auf einmal war dieses "Spielzeug" seeehr gefährlich und keinen
interessierten die Aufnahmen von oben; "was wäre, wenn das Ding ins Auge geflogen wäre?" wurde
gefragt.

Ich verstehe heutzutage manchmal nicht, warum es so schwer ist, schlicht und ergreifend
Rücksicht zu üben!? Ein Copter - egal, ob Quadro- Hexa- oder Octocopter - KANN Schaden anrichten;
ich denke, darüber herrscht Einigkeit!?

Quansel
 
#44
2 Auftraggeber haben es verstanden und wir haben gemeinsam eine Lösung gefunden, aber
einmal ist mir der Auftrag durch die Lappen gegangen, weil man mir sagte, "wenn Du nicht über
die Köpfe fliegst, ist der Effekt weg und wir können es lassen!" Ich hab's dann gelassen.
Schön, Hut ab wenn man da Konsequenz ist

Sah jetzt doof aus und flog nicht mehr richtig, also wurde der Rest des Rahmens
entfernt und weitergeflogen. Kurz darauf knallte die AR-Drone einem Gast gegen die Stirn und
verursachte eine kleine Risswunde ... auf einmal war dieses "Spielzeug" seeehr gefährlich und keinen
interessierten die Aufnahmen von oben
Stell dir jetzt mal Propeller gegen Auge vor, da hätte die AR Drone gereicht
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#46
Gibt gleich sicher wieder negative Bewertungen, aber da kann ich mich nicht zurückhalten ...

Zuerst war es "eine Veranstaltung" jetzt war man selber Teil der Organisation. Ja Hi*** Herr** wenn der Veranstalter nicht weiß was auf der Veranstaltung alles passiert, dann kann man auch nicht mehr weiterhelfen. Wenn der Veranstalter selber noch den "Überkopfflug" genehmigt hatte, ja was soll den noch die ganze Geschichte? Deswegen gibt es ja auch Veranstalter (und diese sind haftbar und niemand ist selbst gern Veranstalter) weil diese sich überlegen sollte was auf ihrer Veranstaltung passieren und nicht passieren darf. Jetzt sich über ein Kamerateam mokieren das nur nach den Regeln des Veranstalters (Nichtahnung schützt vor Strafe nicht) agiert hat ist aus meiner Sicht peinlich. Peinliche Geschichten rieche ich meilenweit weil ich selber genug Erfahrung damit gesammelt habe, und das ist eine.

Das über Menschen fliegen nicht ok ist, hat mit dieser Geschichte nichts zu tun, hier geht es einzig und allein um die Pflichten und Haftungen eines Veranstalters auf seiner eigenen Veranstaltung.

lg Ferdl
 
#47
.................., hier geht es einzig und allein um die Pflichten und Haftungen eines Veranstalters auf seiner eigenen Veranstaltung.

lg Ferdl
Haftungsübergang zum Veranstalter? na,da wird sich dessen Versicherung aber querstellen.
Der Luftfahrzeugführer UAV (oder dessen Versicherung) ist alleinig haftbar im Schadensfall,Punkt!
...Auskunft erteilt gerne das zuständige Aufstiegsgenehmigungs-erteilungs-Amt ;)

hört auf wild zu interpretieren,das bringt nur Verwirrung.

happy landings
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#48
Eine etwaige Haftung entscheidet im Streitfall sicher nicht ein "zuständiges Amt" sondern ein Gericht. Wenn in der Aufstiegsgenehmigung steht "nicht über Menschen" und dann später "doch, aber nur mit Erlaubnis des Veranstalters", dann bin ich zwar kein Jurist wie Du, aber es wird einiger dieser Berufsgruppe brauchen um die Haftung zu klären. Wenn auf Deiner Veranstaltung ein Besucher zu Schaden kommt, bist Du immer dran, egal warum, natürlich kannst Du (oder Deine Versicherung) in Regress gehen.

Meine Interpretationen verwirren sicher nicht mehr als das sonst weit verbreitete Halbwissen hier.

lg Ferdl
 
#49
hmm, nunja...ich versuchs nochmal::cool:
Im Schadensfall ist es unerheblich ob der VerAn. eine Erlaubnis ausspricht.
Es gilt das Verursacher-Prinzip ,sprich: Wer den Schaden verursacht ist Schadensersatzpflichtig - es sei denn der Verursacher ist Mitarbeiter des VerAn.
Es ist doch ganz einfach und ähnlich wie im Strassenverkehr.Der Unfallverursacher wird zur Kasse gebeten oder dessen Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer (bei Fehlverhalten wie Fahrlässigkeit) in Regress.
Fahrlässig = mit UAV`s über Menschen hovern (ob mit oder ohne Erlaubnis)

einziger Weg wäre hier:
JEDEN Gast eine Haftungs-Ausschluss-Erklärung unterschreiben lassen.
Motto: hier wird aus der Luft gefilmt,betreten auf eigene Gefahr......:rolleyes:
 

rossi

Erfahrener Benutzer
#50
Es ist doch ganz einfach und ähnlich wie im Strassenverkehr.Der Unfallverursacher wird zur Kasse gebeten oder dessen Versicherung nimmt den Versicherungsnehmer (bei Fehlverhalten wie Fahrlässigkeit) in Regress.
Ist das so? Zahlt nicht immer die Haftpflicht des Fahrzeughalters? Der ist aber doch nicht zwangsläufig der Verursacher.
 
#51
nun hat in diesem Fall der Veranstalter aber keine Versicherung welche den (theoretischen) Schaden bei Absturz eines UAV`s reguliert hätte.(wenn JA: die Klausel möchte ich gerne sehen)
deshalb muss ja (per Gesetz) jeder Pilot versichert sein,da er eigenverantwortlich fliegt und es keinen Haftungsübergang geben kann.
die Regeln zum Betrieb von Hobby-Geflügel und UAV`s sind ja soweit bekannt.
 

zerosight

Erfahrener Benutzer
#52
Das Beispiel mit dem Strassenverkehr hinkt etwas: Der Grund auf dem sich die Verkehrsteilnehmer bewegen ist entsprechend beschaffen - der Hausherr hat durch Ampeln, Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Bauordnungen etc. die notwendige Sorgfalt walten lassen.

Gurkt jetzt jemand mit seinem Phantom durch ein Freibad oder über einem Sportplatz und verursacht einen Schaden auf diesem Grund, wird dieser Hausherr ganz sicher in Regress genommen, wenn er nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Ich vermute mal, dass ein "hey, ich habe hier einen Copter und will filmen.", "Geht klar." nicht das ist, was man unter notwendiger Sorgfalt versteht. Und wenn ein Hausherr sein Gelände nicht entsprechend beaufsichtigt und jemand steigt von dort auf und richtet an Ort und Stelle einen Schaden an - ist er sehr wahrscheinlich auch dran, da hilft auch keine irgendwie geartete Verzichtserklärung. Die Sorgfaltspflicht wurde verletzt und er ist mit im Boot. Zu wieviel Prozent und welche Versicherung was bezahlt oder ob überhaupt eine Regresspflicht besteht, wird per Gericht oder Vergleich oder einer beliebigen Mischung daraus entschieden.

Was jetzt genau mit "notwendiger Sorgfalt" gemeint ist, da wird es sicher noch eine Weile dauern, bis sich ein Trend abzeichnet. Ich hoffe, dass hier möglichst viel aus der manntragenden Luftfahrt übernommen wird. Validierte Software, mehrfache Redundanzen, Typzulassungen/ Abnahmen, Pilotenausbildung, etc.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#53
Nur weil jemand keine Versicherung hat, bedeutet das nicht das er nicht haften kann (dafür verantwortlich ist). Plichtversicherungen und Versicherungspflicht gibt es ja nur um zu verhindern, dass der Betroffene den Finger hebt und der Geschädigte durch die Finger schaut. Üblicherweise sind Plichtversicherungen an ein Regulativ gebunden z.B. die Straßenverkehrsordnung um gültig zu sein. Wenn jemand an einem Autorennen teilnimmt gilt die Versicherung nicht, wenn jemand an einer Veranstaltung sein Auto verwendet um dabei in Bereichen zu fahren wo die Straßenverkehrsordnung nicht gilt, hilft auch die Versicherung nicht. Wenn in Le Bourget eine Mustang ins Publikum knallt wäre es interessant zu klären ob der Veranstalter hier rauskommt, weil ja extra Regelungen außer Kraft gesetzt werden damit die Mustang in Publikumsnähe fliegen kann (eben die Veranstaltung).

Das Regulativ für Copter würde sagen "nicht über Menschenansammlungen" (dann gilt die Versicherung des Piloten) auf der Veranstaltung wird dieses Regulativ extra außer Kraft gesetzt (weil der Veranstalter das erlaubt). Es ist eben kein Betrieb im Sinne der Luftverkehrsordnung.

Aber tomrock ist der Jurist, der kann Euch rechtsverbindliche Auskunft erteilen.

lg Ferdl
 
#54
nein, sorry ich erteile weder rechtsverb. Auskünfte noch bin ich Anwalt --- was soll das,Ferdl?
Aber frag doch mal einen Solchen zum Thema.

Es ist eben kein Betrieb im Sinne der Luftverkehrsordnung.
Frage: wieso?
seit wann fällt ein Betrieb eines UAV bei einer Veranstaltung nicht unters Luftfahrtgesetz ?

Ich kann nur den Gesetzestext herbeten..vorwärts und rückwärts - wenn gewünscht, inklusive der Versicherungsbedingungen da ich tägl. damit zutun habe.

da ihr scheinbar eigene Richtlinien habt... bin ich hier raus.:D
 
#56
für gute Fragen bin ich immer zu haben :D

hier kommt meine:
ist der Luftraum in einem Tagebau (Minus level) reguliert oder beginnt der regulierte Luftraum erst an der "Oberkante" des Tagebauslochs...?
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#57
alles was ein dach hat und geschlossen ist ist kein luftraum, man brauch zb keine AE oder freigabe um in einem flughafenhagar zu fliegen wenn die tore zu sind ;)
 

Mayday

Expert somehow
#59
Also wären Teile von Holland kein Luftraum? Oder mein ehemaliger Fluglehrer hätte dann nicht im Luftraum Selbstmord begangen, weil er eben mit der Maschine in den Tagebau, geflogen ist?
Nee, das ist schon Luftraum.
Hingegen, wie oben schon gesagt, geschlossenen Gebäude schon.
Interessant dazu: Darf ein Hangartor (spreche da aus eigener Erfahrung am Flughafen) geöffnet sein? Wenn ja, wie weit? Wenn ich im Wohnrimmer fliege, muß dann die Verandatür zu bleiben...
Oops, schweife ab.
 
#60
Hingegen, wie oben schon gesagt, geschlossenen Gebäude schon.
Interessant dazu: Darf ein Hangartor (spreche da aus eigener Erfahrung am Flughafen) geöffnet sein? Wenn ja, wie weit? Wenn ich im Wohnrimmer fliege, muß dann die Verandatür zu bleiben...
Oops, schweife ab.
Wenn dein Fluggerät breiter ist als die geöffnete Tür kann es ja nicht entweichen und die Tür ist somit als geschlossen anzusehen ;)
Bei Flügen im Wohnzimmer muss vor allem die Frau abwesend sein ...
dann kann man auch geköpfte Blumen dem Hund oder den Kindern anhängen
 
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