Neues zum Thema "Drohnen" und Copterbetrieb

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wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#61
So....
Habe das jetzt mal mit dem zuständigen Amt für meine Umgebung geklärt.
1. Solange man die Aufnahmen für Privatzwecke nutzt und auf eine private Website nutzt als auch auf einem privaten Videosite Konto wie Youtube...Vimeo etc dann braucht man keine AE solange keinerlei Einkünfte damit erzielt werden.
2. Die AE gilt hier in Bayern 2 Jahre und kostet 120 Euro
3. Im Antrag muss 1 Modell angegeben werden.....der Halter der AE kann dann aber alle seine Modelle damit benutzen die den Kriterien des zulassungsfreien Modellbaus entsprechen....also unter 5kg Abflugsgewicht etc.

Denke mal das hat für mich dann so einiges geklärt.

Auf meine Ansprache auf den Sachsen Artikel der im 1. Beitrag verlinkt ist meinte man nur:
Wenn das deren Auffassung ist können wit das nicht ändern aber bei uns ist es wie erklärt.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#62
Wohl dem in Bayern lebt.....Hab heute mit Stuttgart telefoniert, ca 1,5std
Das mit der Abgrenzung Privat-Gewerblich sieht er ebenso. Aber man muss eben alle Modelle angeben, da es nur in Bayern die Personenbezogene AE gibt. Ansonsten würde er sowas in der Art wie Sachsen geschrieben hat befürworten, zusätzlich einer kleinen Sachkundeprüfung. Eigentlich müsste der Bund eine klare Richtlinie erlassen, aber schiebt es den Ländern zu, und hier gibt es eben die verschiedenen Auffassungen.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#63
Ok, AE in Bayern nur wenn Gewerblich,..richtig ??
Ansonsten abwarten. Ganz einfach. Verbot von Luftaufnahmen für den privaten Bereich per Modellflugzeug lanet hier in D dann vor Gericht. Das geht so einfach nicht wenn man da mit der Datenschutzklamotte kommt. Aber egal, macht man uns noch ruhig wieder ein paar Arbeitsplätze kaputt in diesem aufstrebenden Modellzweig.
 
#65
Hmm....wie wärs mit Mückendezimiergerät oder so? Mücken mag ja keiner, also wenn man ein bisschen geflügelte Stechviecher häckselt, sollte man doch eigentlich Freunde kriegen.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#69
xpower, in dem Moment, wo du die Modelle angibst, darfst du nicht mehr mit anderen Modellen mit dieser AE fliegen. Das ist in Bayern eben anders, da sind keine Modelle eingetragen. Da heißt es der Herr Dimpelmoser darf und hat die AE. Hier heißt es, der Herr Dimpelmoser darf mit seinem Hexa und Quad mit AE
 

xp0wer

Erfahrener Benutzer
#71
xpower, in dem Moment, wo du die Modelle angibst, darfst du nicht mehr mit anderen Modellen mit dieser AE fliegen. Das ist in Bayern eben anders, da sind keine Modelle eingetragen. Da heißt es der Herr Dimpelmoser darf und hat die AE. Hier heißt es, der Herr Dimpelmoser darf mit seinem Hexa und Quad mit AE
Gut jetzt verstehe ich wie du das meinst.
Und wo ist jetzt das Problem? :D Oder gibt's gar keins?

Gruß

xp0wer
 
#72
nur damit ich es richtig verstehe,
also wenn ich zb. in Rheinland Pfalz, privat als auch evt. in Zukunft Gewerblich mit meinem Kopter fliegen möchte, ausserdem dabei Luftbilder machen möchte.
Sollte ich eine Allgemeine Aufstiegserlaubniss beantragen.

ist es richtig das ich mich an den "Landesbetrieb Mobilität" kurz LBM Rheinland Pfalz wenden muss? Dies ist der richtige Antrag ?

-- LINK-- AUFSTIEGSERLAUBNISS "Rheinland Pfalz"
 
Zuletzt bearbeitet:
#73
Für privat bekommst du keine Aufstiegserlaubnis, und brauchst auch keine, denn privat ist es Modellflug. Und da ist der LBM nicht zuständig.

Gruß Jörg
 
#75
Seit 1.1 gilt so etwas in Österreich. Wenn du deine Kamera drauf hast und aufnimmst hast du einen sogenannten Arbeitsflug und dein Modellfluggerät wird zur unbemannten Drohne und ist somit Typisierungspflichtig! Private Luftaufnahmen sind nicht mehr möglich ohne Zulassung des Fluggerätes... (gilt mit Kamera außnahmslos als gewerblich)
...wenn ihr ausser Sicht fliegt bräuchtet ihr ausserdem auch einen PILOTENSCHEIN!

Hoffentlich übernhemt ihr da nichts von uns...

LG
 

DF9CY

Tiefstflieger
#78
Noch vor nicht langer Zeit durften bei uns überhaupt keine Luftaufnahmen gemacht werden. Sei es aus einem Flugzeug, aus einem Ballon oder von einem simplen Drachen aus. Jede Luftaufnahme - auch die rein private (!) - musste musste durch das jeweilige Regierungspräsidium genehmigt werden. Schaut Euch ältere Postkarten mit Luftaufnahmen an; dort steht immer 'Freigegeben durch Reg.-Präs. XY Nr 123123123...'. In meiner früheren Heimat (Ostwestfalen) hatte auch die Britische "Besatzungsmacht" ein scharfes Auge auf derartige Dinge. Noch in 1984 stieg ich in Segelflugzeug; natürlich mit meiner Kamera. Da kam sofort einer angerannt und sagte: "Freundchen, das lassen wir mal schön am Boden. Du und wir wollen ja keinen Ärger."

So um 1988 hatte ich mal eine Kamera an einen Drachen gebunden und so ca 80m hochgelassen. Die Bilder waren für meine damaligen Verhältnisse "sensationell". War nur für mich und ich hab sie einfach nur "geheim" gehalten. Die Gefahr eines Ärgers war einfach zu groß.

Heute ist es für Jedermann sooo einfach, Super-Bilder aus der Luft zu schießen und irre Videofilme zu erstellen. Ich weiss nicht, wo wir vor 30 Jahren gelandet wären mit solchen Aufnahmen, wären sie an die aufmerksame Öffentlichkeit gelangt.

Gewerbliche Aufnahmen aus einem "manntragendem" Fluggerät bedürfen der gleichen Prozeduren wie sie weiter oben beschrieben sind. Es ist aber alles sooo viel einfacher, als noch vor wenigen Jahren.
 
#79
wenn ich aber das --> hier <--richtig verstehe, sollte ich auch als privat Person, eine Aufstiegserlaubniss beantragen. Zumindest in Rheinland Pfalz

Um ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) im Sinne des
§ 1 Abs. 2 letzter Satz des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) handelt es sich dann,
wenn der Aufstieg des unbemannten Luftfahrtgerätes nicht ausschließlichzum Zwecke
des Sports oder der Freizeitgestaltung durchgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn das
unbemannte Luftfahrtgerät nicht dem Fliegen als Hauptzweck dient, sondern als Werkzeugz zb.
für die Erstellung von Luftbildaufnahmen genutzt wird
. Hier besteht die besondere Gefährdungslage
zumeist darin, dass Objekte z.Bsp. zur Erstellung von Bildaufnahmen direkt angeflogen werden
oder auch bewusst in der Nähe von Menschen geflogen wird, für die ein plötzlich herabstürzendes
manövrierunfähiges Luftfahrtgerät zu einer tödlichen Gefahr werden kann
Sofern der Aufstieg des unbemannten Luftfahrtgerätes zum Zwecke des Sports
oder der Freizeitgestaltung (z.B. reiner Modellflugbetrieb [Fliegen des unbemannten Luftfahrtgerätes
ohne einen weiteren Zweck]) erfolgt, handelt es sich um den Aufstieg
eines Flugmodells im Sinne
des § 1 Abs.1 Nr. 8 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (Luft VZO).
Bei dieser Art der Verwendung wird üblicherweise in Bereichen geflogen, die hindernisfrei sind.
Daher ist hier die Gefahr, dass Sachen oder Personen zu Schaden kommen, als gering anzusehen
hier ist nicht die rede von gewerblich oder privat. ?
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#80
Hier besteht die besondere Gefährdungslage
zumeist darin, dass Objekte z.Bsp. zur Erstellung von Bildaufnahmen direkt angeflogen werden
oder auch bewusst in der Nähe von Menschen geflogen wird, für die ein plötzlich herabstürzendes
manövrierunfähiges Luftfahrtgerät zu einer tödlichen Gefahr werden kann
Wenn eine Schraube vom Kran fällt kann das auch tödlich sein, auch zu Leuten im Umfeld die keinen Helm tragen....

Denke mal es is generelle DE weit mal so dass es nach dem bundesweiten Luftfahrtgesetz (vorher mehrmals angesprochen und verlinkt) geht, denn ich denke kaum dass ein einzelnes Bundesland ein Landesweites Gesetz einfach so aushebeln kann, denn sonst wären diese ja voll für die "Katz" (milde ausgedrückt)
 
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