Manch einem, der am Weihnachtsmarkt ein vermeindlichen Spielzeugflieger erworben hatte, wird dank dem Beitrag erstmals erfahren, dass auch für ihn/uns so etwas wie "Kontrollierter Luftraum" gilt und sich sogar das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit solch einem "Spielzeug" befasst.
Es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, aber dafür teurer wie Telefonieren im Auto. Wenn noch mehr Medien darüber berichten würden, hätte es eine positive Signalwirkung. Hoffentlich wurde der Dresdner Flieger auch nach dem vorgeschriebenen Versicherungsschutz gefragt.
Wir Hobby-Flieger versichern uns, kümmern uns bei Bedarf um Genehmigungen, selbst für Wackelvideos wie meine mit der AR gemachten, andere bringen aus Ahnungslosigkeit oder sogar Dummheit unser Hobby in Verruf. Ich finde das Urteil gut und sehe die Höhe der Strafe wahrscheinlich an die Einkünfte des Fliegers gebunden. Bei mir dürfte auch eher eine symbolische Summe herauskommen. Deshalb mache ich meine Clips mit der AR und nicht ner Phantom mit Gimbal und FPV. 500€ würden mir auch weh tun!