@Bastian:
Ne, ich finde das eigentlich nicht viel ausführlicher, das täuscht nur. Nur ich würde mehr von den echten Fakten und weniger und deutlich abgetrennt von guten Gepflogenheiten schreiben.
Warum?
Ich habe einige Erfahrung mit Modellflugunkundigen und Beschwerden. Du glaubst gar nicht, was da alles für Unsinn propagiert wird. "Der Modellflieger hat meinen Luftraum verletzt! Das darf der nicht." Mit anschließender Beschwerde bei der Bezirksregierung. Die kommt vorbei, prüft und fragt den guten Mann, warum ihn ein Modellsegelflugzeug in 200-330m Höhe über seinem Garten stört. Und Ende der Beschwerde...
Wenn Du Unkundigen Aussagen derart vermischt anbietest, dann nehmen die gleich zu 100% das als gesetzlich gegeben an. Und die meisten Punkte, die da aufgeführt sind, sind eben keine gesetzliche Vorgabe (oder falsch). Und schon hat man jemanden, der einen anmeckert, weil die Entfernung zur nächsten Bundesstraße nur 450m sind...
Daher finde ich wichtig: Echte Fakten und gute Gepflogenheiten (ergebend aus §1 LuftVO) klar trennen.
"maximale Flughöhe: 100 Meter über Grund" liest man oftmals, daher hier erwähnt. Eine Differenzierung der Lufträume würde für den Einstieg nur verwirren, oder?
Ja, liest man oft und deshalb kriegt man das auch immer zu hören. Es ist aber bezogen auf den erlaubnisfreien Modellflug völlig falsch. Modellsegler nach einem Gummi- oder Windenstart haben normalerweise als Start(!)höhe schon immer über 100m...
Man braucht auch keine lange Einführung in Lufträume, einfach kurz vielleicht so etwas:
Modellflug darf nur im unkontrollierten Luftraum stattfinden. Je nach Standort können dies 0m (kein Flug erlaubt), 150m, 300m oder 760m sein. Die genaue Grenze ist in Karten veröffentlicht.
Zu den strittigen Themen:
- bei FPV-Flug über Kamera und Videobrille muss ein Spotter (Beobachter) anwesend sein, der bei Problemen sofort die Steuerung übernehmen kann.
Wo steht das in den Gesetzen? Nirgendwo. Das ist evtl. eine Vorgabe eines Versicherers. Aber auch nicht aller.
- Starts und Landungen auf Privatgrundstücken erfordern das Einverständnis des Eigentümers.
Das ist falsch. Starts und Landungen selber erfordern kein Einverständnis. Allerdings erfordert das Betreten eines Grundstückes das Einverständnis des Besitzers. Das hat aber nichts mit Modellflug zu tun. Das Wichtige dabei: Ich muss keine spezielle Erlaubnis zum Modellflug des Grundstücksbesitzers haben, ich muss nur eine Erlaubnis zum Betreten des Grundstückes haben. Klingt im ersten Moment wieder spitzfindig, aber ich kenne das von Beschwerden: Da laufen jede Menge Leute rum und man wird angemeckert, weil man ja "keine Erlaubnis zum Start vom Grundstücksbesitzer hat". Aber alle dürfen da rumlaufen oder sich aufhalten...
BTW hat man AFAIR sogar das Recht ein fremdes Grundstück zur Bergung seines Modells zu betreten.
- Einige Städte/Bundesländer erfordern generell eine Aufstiegserlaubnis, sobald eine Foto-/Videokamera am Flugmodell montiert ist.
Ja, fordern sie, ist aber auch nicht rechtens. Direkt gültig ist nur das Bundesgesetz LuftG und LuftVO. Und gut für uns ist dort erst einmal definiert, dass die Luftraumbenutzung grundsätzlich frei ist. Und dann kommen die bekannte Einschränkungen. Vorteilhaft für uns Modellflieger ist, dass eben explizit aufgeführt werden muss, was nicht erlaubt ist. Von Foto-/Videokamera steht da nix. Einzig der Zweck(!) des Fluges muss zu Sportzwecken sein oder der Freizeitgestaltung dienen. Wer zur Gestaltung seiner Freizeit die Hobbies Fotografieren/Filmen und Fliegen verbindet, betreibt Modellflug.
Jetzt können Städte oder Länder vielleicht versuchen, das geltende Recht einzuschränken, aber das geht nur auf Basis LuftG und LuftVO. Oder die gehen auf andere Verbotsmöglichkeiten wie Umweltrecht oder Ähnliches.
Noch eine Ergänzung: Man kann auch im DAeC versichert sein: Momentane Meinung des Fachausschussvorsitzender „Recht und Versicherungen“ in der Bundeskommission Modellflug des DAeC (Walter Felling) zu FPV: keine Spotterpflicht, Fliegen innerhalb der Sichtgrenze nur ab 20kg (oder 25kg wie ich gerade nicht genau auswendig) Abfluggewicht. Der hält auch sehr interessante Seminare zum Luftrecht.
Ich finde für Einsteiger und Unkundige am allerwichtigsten in extremer Kurzform:
Erlaubnisfreier Modellflug hat die Regeln:
- unter 5kg Abfluggewicht
- kein Verbrenner
- max. Flughöhe abhängig vom Ort (0m, 150m, 300m, 760m)
- Halterhaftpflichtversicherung (DMO, DMFV, DAeC)
- nur zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung