Einsteiger-Guide Luftfahrtrecht und Regelungen

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Docus

Erfahrener Benutzer
#61
War in meinem Post der erste Satz nach dem 2. Quote: "Ja, man bekommt wie beim Auto ein Bußgeld. "

Das einzige Glück das viele haben ist, das die Polizei das in der Regel auch nicht kennt. Bisher ist das noch so eine "Randerscheinung", das es kaum eine Rolle spielt. WENN sich ein Polizist aber auskennt, oder ein anderer dich anzeigt, dann kann es sauteuer werden.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#63
Hallo,
was mir noch eingefallen ist:

Wenn es den Guide auch in Papier gibt, könnte man die Links als QR-Code einbauen. Das funktioniert dann auch in einer Druckversion.

Gruss
Frank
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#64
: Kann es sein, dass wenn man keine Versicherung hat, aber ansonsten alle Regeln eingehalten hat, man beim Erwischtwerden eine Strafe zahlen muss?"
Ja, kann sogar sehr teuer werden.
§58 LuftVG, 15 a und c
Ist aber NUR eine Ordnungswiedrigkeit. Kann aber speziell bei diesem Delikt mit bis zu 50.000Euro geahndet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__58.html

@Docus, ich denke, neben Unwissrnheit sind die Dinger für viele Polizisten, gerade wenn sie in vermeintkich ungefährlichemmTerrain geflogen werden, einfach noch Spielzeug. Bei einer Fahrt ohne Führerschein (zuhause vergessen) gibt es auch Ermessensspielraum, Auto steghen lassen, Verwarnung, auf dem Revier am nächsten Tag vorlegen, Kontrolle über Funk oder eine mündliche Aufklärung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bastian

Erfahrener Benutzer
#65
Hallo Ramon,

ja, diese Seite ist unser aktuelles Projekt. Wir wollen hier aktuelle Nachrichten und Entwicklungen zum Thema Rechte und Regelungen über eine zentrale Seite bündeln und teilen. Die Seite soll auch bzw. speziell Neueinsteiger zu diesen Themen sensibilisieren (Daher auch das Wort "Drohnn"recht).

Dadurch ist auch erst der Gedanke entstanden, einen Einsteiger-Guide zu erstellen.

Grüße,
Bastian

@ Frank: Gute Idee, ich werde QR-Codes hinzufügen.

Bastian, ich nehme an hinter der Seite stehst du, oder?

https://www.facebook.com/drohnenrecht

Nicht das jemand "fremdes" auf dein Google Doc verlinkt.

Gruß

Ramon
 

To Pa

Neuer Benutzer
#68
Ja, kann sogar sehr teuer werden.
§58 LuftVG, 15 a und c
Ist aber NUR eine Ordnungswiedrigkeit. Kann aber speziell bei diesem Delikt mit bis zu 50.000Euro geahndet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__58.html
Hallo zusammen,

ich lese hier jetzt schon eine Weile mit (hauptsächlich über die Taranis) und wollte nun ins FPV-fliegen einsteigen.
Leider habe ich zur Zeit nicht die Möglichkeit mit einem zweiten Piloten / Spotter zu fliegen.

Da in den Versicherungsbedingungen DMFV, LVB und DMO explizit ein Spotter gefordert ist hätte ich also nicht nur keinen Versicherungsschutz sondern hätte auch keine Flugerlaubnis da nicht versichert?

Gibt es aktuell eine Versicherung die Solo-FPV-Flug versichert?


Grüße Torsten
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#69
Hallo,

Eine gute Idee wie man die richtige Zielgruppe erreichen kann habe ich aktuell jedoch noch nicht.
ich kann anbieten, den Guide zur UAV-DACH und zur Vereinigung Cockpit zu tragen. Dort sollen Beipackzettel für Produkte entworfen werden, die für alle Verkäufer verbindlich werden könnten.

Da in dem Guide mittlerweile wohl alles Wesentliche drinsteht, könnte das der Kern eines solchen Beipackzettels werden. Es wird allerdings sicherlich noch der Senf aus anderen Quellen einfliessen müssen.

Allerdings werde ich klarstellen, das es hier um den Modellflug und Modellflugartikel geht und daher der Modellflugbereich die Federführung über die Ausgestaltung des Inhalts beansprucht.

Unabhängig davon sollte aber auf jeden Fall eine eigenständige Hauptversion erhalten bleiben. Vorzugsweise online und in Papier zur lokalen Verteilung.

Gruss
Frank
 

Bastian

Erfahrener Benutzer
#70
Hallo Frank,

ja, nimm den Einsteiger-Guide gerne für deine Zwecke. Auch meiner Meinung nach ist nun alles Wichtige enthalten. Hier ein Kurzlink zum Dokument: http://goo.gl/oBGHR0
Ich werde das Dokument mit der Kommentarfunktion offen lassen, dass jeder Leser Änderungen vorschlagen kann. Das hat sich so schon mehrfach bewährt.

Grüße,
Bastian
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#71
Hallo,
Hallo Frank,

ja, nimm den Einsteiger-Guide gerne für deine Zwecke. Auch meiner Meinung nach ist nun alles Wichtige enthalten. Hier ein Kurzlink zum Dokument: http://goo.gl/oBGHR0
Ich werde das Dokument mit der Kommentarfunktion offen lassen, dass jeder Leser Änderungen vorschlagen kann. Das hat sich so schon mehrfach bewährt.

Grüße,
Bastian
einen Änderungswunsch möchte ich hier noch zur Diskussion stellen.
Das wäre der Punkt des Fluges innerhalb geschlossener Ortschaften. Diese Forderung kam schon mal von der UAV-DACH und ist seitens des DAEC kategorisch abgelehnt worden.

Der Grund dafür ist, dass das den Flug im eigenen Garten unterbinden würde, was nur sehr schwer vermittelbar sein wird.
Ferner gibt es durchaus Modellflugplätze innerhalb geschlossener Ortschaften, die dann betroffen wären. In der Nachbarstadt Duisburg kenne ich 3 Stück davon (es gibt nur 3 mir bekannte offizielle Plätze).

Daher würde ich diesen Punkt gerne rausnehmen. Damit würde man sich selber ohne Not ein Bein stellen. Dabei ist im Auge zu halten, dass es hier nicht nur um Copter mit Kamera geht, sondern um den Modellflug allgemein, also auch um den Kleinen Uhu. Eine Steilvorlage und Argumentationshilfe für Verbände der gewerblichen RPAS und manntragenden Flieger gegen den Modellflug muss man ja nun nicht unbedingt liefern.

Gruss
Frank
 

Bastian

Erfahrener Benutzer
#72
Ja, du hast Recht. Im eigenen Garten soll weiterhin natürlich möglich sein.

Der Satz "nicht in/über geschlossenen Ortschaften [..] fliegen" zielte eigentlich auf folgende Probleme ab
  • größere Städte (es gibt viele Videos, wo riskant um Hochhäuser geflogen wird)
  • dicht bebaute Gebiete wo im Falle des Falles keine Notlandemöglichkeit besteht und beim Crash mit hoher Wahrscheinlichkeit fremdes Eigentum beschädigt wird.
  • hohe Dichte an Funkstörern (WLAN, Mobilfunk, ...) erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Funkausfalls

Wie sollte man dieses Thema im Guide unterbringen? Nur als Hinweis in der Gepflogenheiten, wie:
"In bebauten Gebieten besteht durch die hohe Dichte an Sendeanlagen (WLAN, Mobil-, Behördenfunk, ...) eine große Wahrscheinlichkeit eines Funkausfalls."

Somit kein Verbot, sondern nur der Hinweis zur Sensibilisierung.

Grüße,
Bastian
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#73
Hallo,
Ja, du hast Recht. Im eigenen Garten soll weiterhin natürlich möglich sein.

Der Satz "nicht in/über geschlossenen Ortschaften [..] fliegen" zielte eigentlich auf folgende Probleme ab
  • größere Städte (es gibt viele Videos, wo riskant um Hochhäuser geflogen wird)
  • dicht bebaute Gebiete wo im Falle des Falles keine Notlandemöglichkeit besteht und beim Crash mit hoher Wahrscheinlichkeit fremdes Eigentum beschädigt wird.
  • hohe Dichte an Funkstörern (WLAN, Mobilfunk, ...) erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Funkausfalls

Wie sollte man dieses Thema im Guide unterbringen? Nur als Hinweis in der Gepflogenheiten, wie:
"In bebauten Gebieten besteht durch die hohe Dichte an Sendeanlagen (WLAN, Mobil-, Behördenfunk, ...) eine große Wahrscheinlichkeit eines Funkausfalls."

Somit kein Verbot, sondern nur der Hinweis zur Sensibilisierung.

Grüße,
Bastian
ich weiss, dass das jetzt eher Politik ist, aber ich würde gerne alles vermeiden, was auf potentielle Probleme verweist. Der Punkt mit der Wahrscheinlichkeit des Funkausfalls gehört auch dazu, weil es wenig wahrscheinlich ist.
Ich würde eher dazu tendieren, auf die Problematik des Fluges auf öffentlichen Plätzen wie Marktplatz oder Stadtpark hinzuweisen und eher den sicher wichtigen Hinweis einzufügen, dass der niedrige Flug über Nachbars Garten oder vor dessen Schlafzimmerfenster pfui ist.
Ich bestreue mein Haupt mit Asche aber mit der potentiellen Einbringung des Guides in offizielle Kanäle muss dieser vorher kritisch betrachtet werden, damit der Schuss nicht nach hinten losgeht. Da kommt es leider auch auf Kleinigkeiten an.
Ich werde, so gut ich kann, ein Auge darauf halten. Ich muss es ja auch in letzter Konsequenz verantworten.

Gruss
Frank
 

Bastian

Erfahrener Benutzer
#74
Frank (und auch alle anderen Interessierten), bitte ändere die aus deiner Sicht fraglichen Passagen direkt (als Überarbeitungskommentar) im Dokument.

Könnte man einen 3. Abschnitt "Hinweise" oder "Wissenswertes" hinzufügen, wo solche "weichen" Themen wie mögliche Reichweitenreduzierung durch WLAN/Sendeanlagen dem Einsteiger als Info mitgibt?

Auch Mobilfunkmasten und besonders Hochspannungsleitungen müssen eigentlich generell noch in den Guide .Dort fliegt man als verantwortungsvoller Modellflieger (mit Magnetkompass am FC) ja definitiv nicht. Sowas sollte der Einsteiger als Info wissen.
Sonst macht ein Einsteiger-Guide irgendwann keinen wirklichen Sinn mehr, wenn alle Themen auf das Nötigste reduziert wird und praktische Tipps raus fliegen.

Wir müssen hier also die Gradwanderung schaffen, was und wie rein kann bzw. sollte.

Grüße,
Bastian
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#75
Hallo dd8ed,

ich finde Deine Idee und auch Deinen Einsatz, dies bei entsprechenden Gremien vorzubringen, gut. Und Deinen Hinweis darauf, bei solchen Gelegenheiten auf alles zu verzichten, was "der anderen Seite" Munition liefert, sehr nachvollziehbar und sinnvoll.

Auch wenn es hier nicht gern gehört wird, aber durch die Sporthoheit und die ehren- bzw. hauptamtlichen Funktionäre (im positiven wie negativen Sinne) ist der DAeC in solchen Punkten eher in der Lage, die Interessen der Modellflieger zu vertreten und durchzusetzen.

Ich weiß nicht, wie nahe Dein Kontakt zu Walter Felling ist, aber evtl. könnte der auch noch einmal darüber schauen, bevor es in ein Gremium geht?
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#76
Frank (und auch alle anderen Interessierten), bitte ändere die aus deiner Sicht fraglichen Passagen direkt (als Überarbeitungskommentar) im Dokument.
Stümmpt, macht die Sache einfacher.

Ich habe auch noch 2 Punkte eingefügt:

1. Krankenhäuser
2. Bahnlinien

In beiden Fällen ist damit zu rechnen, das dort regelmässig Hubschrauber in niedrigsten Höhen fliegen (SAR bzw. Streckenkontrolle). Das ist genau die Situation, die die Helipiloten am meissten fürchten, da für sie insbesonders kleine Flieger nur schlecht erkennbar sind. Diese Info habe ich aus dem letzten Meeting bei der Vereinigung Cockpit mitgenommen.

Gruss
Frank
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#77
@Bastian:
Ich würde den Satz: ... bei erkennbaren Funkstörungen ... Fehlerquelle identifiziert ... (im 2. Abschnitt)
nicht nur auf den Funk beziehen, sondern verallgemeinern:
... bei erkennbaren Funktionsstörungen ...
Das schliesst Funk und Magnetfeldstörungen ein, Sonneneruptionen technische Fehler bzw. Hardwareschäden durch Ausseneinwirkung (wie Crash, fehlerhafte Lagerung) und Softwarefehler.
Der Beitrag soll für Anfänger sein und wir kennen alle die Frage im Forum :... verhält sich die letzten Flüge merkwürdig ... bin nur vor einer Woche mal aus 30m abgestürtzt, aber is nix passiert ..."
Bei ARs wird mit Krummen Wellen geflogen, Phantoms haben bereits im Leerlauf extrem deutlich hörbare Lagerschäden, Wasserlandungen (und fliegt immer noch), Propeller die als Wellenschliffmesser durchgingen.
Keiner würde mit nem Platten Reifen auf die Autobahn fahren.

Gerade Anfänger sind, der Folgen unwissend, grosszügig, wenns um "kleine" Blessuren geht die vordergründig die Flugfähigkeit nicht verhindern.
Auch das sofort beim 3. Flug Höher, Weiter, Schneller wäre vielleicht erwähnenswert (sinngemäss langsam seine Fähigkeiten trainieren und nicht von tollen Videos verleiten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#78
Auch wenn es hier nicht gern gehört wird, aber durch die Sporthoheit und die ehren- bzw. hauptamtlichen Funktionäre (im positiven wie negativen Sinne) ist der DAeC in solchen Punkten eher in der Lage, die Interessen der Modellflieger zu vertreten und durchzusetzen.

Ich weiß nicht, wie nahe Dein Kontakt zu Walter Felling ist, aber evtl. könnte der auch noch einmal darüber schauen, bevor es in ein Gremium geht?
Eine Anmerkung,
entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gibt es in der Modellflugkommission im DAEC keine "hauptamtlichen Funktionäre". Die Funktionäre leisten ihre Arbeit ohne Entgeld neben ihrer Berufstätigkeit (von den Rentnern mal abgesehen, aber die haben ja eh keine Zeit). Ich persönlich darf z.B. einen nicht unerheblichen Teil meines Urlaubs darin investieren da ich kein Renter bin und unangenehmerweise meine Brötchen durch meiner Hände Arbeit verdienen muss.
Es gibt einen "hauptamtlichen" im Vollzeitjob. Das ist der Geschäftsführer und das ist der Einzige. Das der für seine Arbeit angemessen bezahlt wird, ist ja wohl selbstverständlich. Es ist sein Beruf.

Ich werde den Guide mit dem Vorstand absprechen. Vielleicht kommt von dort ja auch noch eine Idee.

Auch wenn das jetzt etwas anrüchig erscheinen mag, wenn gerade ich das sage, aber im Bereich der manntragenden Fliegerei wird er DAeC als der mitgliederstärkere und einflussreichere Verband wahrgenommen, da er als Ganzes betrachtet wird. Da der DAeC mehrheitlich im Bereich der manntragenden Fliegerei aktiv ist, besteht da mehr Nähe.

Gruss
Frank
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#79
@Bastian:
Ich würde den Satz: ... bei erkennbaren Funkstörungen ... Fehlerquelle identifiziert ... (im 2. Abschnitt)
nicht nur auf den Funk beziehen, sondern verallgemeinern:
... bei erkennbaren Funktionsstörungen ...
Das schliesst Funk und Magnetfeldstörungen ein, Sonneneruptionen technische Fehler bzw. Hardwareschäden durch Ausseneinwirkung (wie Crash, fehlerhafte Lagerung) und Softwarefehler.
Der Beitrag soll für Anfänger sein und wir kennen alle die Frage im Forum :... verhält sich die letzten Flüge merkwürdig ... bin nur vor einer Woche mal aus 30m abgestürtzt, aber is nix passiert ..."
Bei ARs wird mit Krummen Wellen geflogen, Phantoms haben bereits im Leerlauf extrem deutlich hörbare Lagerschäden, Wasserlandungen (und fliegt immer noch), Propeller die als Wellenschliffmesser durchgingen.
Keiner würde mit nem Platten Reifen auf die Autobahn fahren.

Gerade Anfänger sind, der Folgen unwissend, grosszügig, wenns um "kleine" Blessuren geht die vordergründig die Flugfähigkeit nicht verhindern.
Auch das sofort beim 3. Flug Höher, Weiter, Schneller wäre vielleicht erwähnenswert (sinngemäss langsam seine Fähigkeiten trainieren und nicht von tollen Videos verleiten lassen.
Ich habe "Funkstörung" mal in "Funktionsstörung" geändert.
Der Einwand war stichhaltig.

Gruss
Frank
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#80
Hallo zusammen,

ich habe mich mal grob durch den Thread gelesen und finde, dass Ihr hier eine tolle Arbeit geleistet habt - Hut ab! Wenn am Ende ein Dokument rauskommt, bei dem der Justiziar eines der beiden großen Modellflugverbände auch drübergeschaut hat, dann habt Ihr hier was geschaffen, was unserem Hobby langfristig zuträglich ist! Danke!
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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