Hier die Antwort auf eine schriftliche Anfrage beim DMFV:
Vielen Dank für Ihre Mail, die ich gerne beantworten möchte.
Solange im öffentlichen Luftraum geflogen wird, also unter freiem Himmel, gelten für alle FPV-Flieger die gleichen Regeln.
Wenn man in Hallen oder Parkhäusern/Tiefgaragen fliegt, braucht man die LuftVO nicht zu beachten, natürlich ist dort aber die Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
Oft wird die Sache mit dem Spotter missverstanden.
Der verantwortliche Steuerer darf keine FPV-Brille nutzen, er muss den Kopter jederzeit mit eigenen Augen und ohne Hilfsmittel sehen können. Die Person, die die FPV-Brille nutzt, steuert den Kopter quasi als "Schüler" mit einer Lehrer-Schüler-Konfiguration.
Der verantwortliche Steuerer muss in der Lage sein, jederzeit und in Echtzeit die Steuerung übernehmen zu können.
Mir ist klar, dass ein Eingreifen bei Racern, die in niedriger Höhe einen Kurs abfliegen und außer Kontrolle geraten, kaum möglich ist.
Die Rechtslage ist halt so und sie unterscheidet nicht die verschiedenen Nutzungen der Kopter bei FPV-Betrieb.
Wenn jemand diese Tatsache nicht wahrhaben will, sollte bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde nachgefragt werden. und deren Aussagen in schriftlicher Form erbitten.