FPV Racer mit Spotter?

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Nicht offen für weitere Antworten.

olex

Der Testpilot
#24
Moin

Es würde mich interessieren, wie das beim 2. FPV Air Race in Bexbach gehandhabt wurde: Spotterpflicht oder nicht?

Gruss

Michael
Nein, es wurden weder beim 1. noch beim 2. Bexbach-Race Line-of-Sight Spotter eingesetzt, und auch auf keinem anderen FPV-Race-Event. Es wäre auch vollkommen schwachsinnig - selbst mit Lehrer-Schüler Funke hätte ein LoS Spotter absolut keine Chance, ein Modell bei Race-Geschwindigkeit unter Kontrolle zu bekommen, wenn dem FPV-Piloten ein Videoproblem unterläuft.
 

california

Erfahrener Benutzer
#25
Dann besteht doch aber kein Versicherungsschutz für Piloten welche beim DMFV versichert sind. Bei den anderen Versicherungen bin ich mir nicht sicher.
 

Der_Michel

Älterer Flugschüler
#27
Jetzt scheint es hier auch schon die bei-Gelb-Bremser zu geben
Moin (das ist ein förmliche Grussformel)

Ich gestehe, ich bremse bei gelb ab, wenn noch genug Platz ist. Gleichzeitig bete ich, dass mir kein Kasper, der das anders sieht, von hinten auf fährt.

Insgesamt vermisse ich bei den auf meine Frage folgenden drei Antworten den Inhalt. Wenn die witzig gewesen sein sollten, habe ich den Witz nicht verstanden.

Erst der vierte Teilnehmer hat die Frage gelesen, verarbeitet und beantwortet.

Wenn ich das hier und in anderen Beiträgen so lese, befürchte ich, dass irgendwann unser schönes Hobby eingeschränkt wird.

Gruss (höfliche Abschiedsformel)

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

Der_Michel

Älterer Flugschüler
#28
Dann besteht doch aber kein Versicherungsschutz für Piloten welche beim DMFV versichert sind. Bei den anderen Versicherungen bin ich mir nicht sicher.
Moin

Vielleicht bist Du ja über den Veranstalter versichert :confused:

Ich glaube auch nicht das die Versicherungsbedingungen zur Spotterpflicht bei FPV explizit etwas sagen müssen. Die werden im Zweifel auf die uneindeutige Rechtslage verweisen und sich aus der Haftung nehmen.

Michael
 

california

Erfahrener Benutzer
#29
Ich bin bei der DMO, da kann ich in den Versicherungsbedingungen nichts zum Spotter finden.
Der DMFV verlangt auch bei FPV-Racing einen Spotter. Auch wenn man einsieht, das es wenig Sinn macht. Deshalb Frage ich mich, wie es bei diesen Veranstaltungen gemacht wird. Oder hat der Veranstalter evtl. eine eigene Versicherung dafür.
 

olex

Der Testpilot
#30
Ist halt eine Frage was als Spotter definiert ist. Wenn darunter explizit Lehrer-Schüler verstanden wird, dann habe ich das noch nie im Einsatz so gesehen, schon gar nicht auf Events. Wenn einfach nur eine dabei stehende und zuschauende Person gemeint ist, die im Notfall dem Piloten die Funke abnehmen kann und übernehmen, so ist das eigentlich immer gegeben - es stehen genug Zuschauer rum, auch in unmittelbarer Nähe der Piloten, und beobachten die Copter auf Sicht. Somit wäre die Forderung formell erfüllt.
 

california

Erfahrener Benutzer
#31
Zur DMO aus den Versicherungsbedingungen:
IV. Halter
-
Haftpflicht
-
Versicherung
l. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflic
ht aus
dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flug
-
, Auto
-
oder Schiffs
-
modellen einschließlich der Verwendung einer Minikamera in
Verbindung mit einer Videobrille (FPV), hierbei muß immer ein
zweiter Pilot bereitstehen, der bei Ausfall dieser Steuerungsart d
as
Modell übernehmen und konventionell nach Sicht steuern kann.
 

olex

Der Testpilot
#32
Gut, da heißt nur "bereitstehen" und "das Modell übernehmen" - es wird also kein Lehrer-Schüler gefordert. Diese Art Spotter ist eigentlich immer vorhanden, außer man fliegt mitten in der Pampa alleine - sonst steht eigentlich immer jemand dabei und schaut zu, der auch selbst ein Pilot ist und theoretisch übernehmen könnte. Forderung erfüllt.
 

california

Erfahrener Benutzer
#33
Hier die Antwort auf eine schriftliche Anfrage beim DMFV:

Vielen Dank für Ihre Mail, die ich gerne beantworten möchte.

Solange im öffentlichen Luftraum geflogen wird, also unter freiem Himmel, gelten für alle FPV-Flieger die gleichen Regeln.
Wenn man in Hallen oder Parkhäusern/Tiefgaragen fliegt, braucht man die LuftVO nicht zu beachten, natürlich ist dort aber die Einverständnis des Eigentümers einzuholen.

Oft wird die Sache mit dem Spotter missverstanden.
Der verantwortliche Steuerer darf keine FPV-Brille nutzen, er muss den Kopter jederzeit mit eigenen Augen und ohne Hilfsmittel sehen können. Die Person, die die FPV-Brille nutzt, steuert den Kopter quasi als "Schüler" mit einer Lehrer-Schüler-Konfiguration.
Der verantwortliche Steuerer muss in der Lage sein, jederzeit und in Echtzeit die Steuerung übernehmen zu können.

Mir ist klar, dass ein Eingreifen bei Racern, die in niedriger Höhe einen Kurs abfliegen und außer Kontrolle geraten, kaum möglich ist.
Die Rechtslage ist halt so und sie unterscheidet nicht die verschiedenen Nutzungen der Kopter bei FPV-Betrieb.

Wenn jemand diese Tatsache nicht wahrhaben will, sollte bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde nachgefragt werden. und deren Aussagen in schriftlicher Form erbitten.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#34
Viel Interasannter wäre die frage nach der Rechtsgrundlage die das Vorschreibt
Es gab ein vorfliegen, wonach bestätigt wurde, das in der Form (Lehrer-Schüler mit Fpv) nach geltenden Recht ist
Was ich bisher immer vermisst habe, wo bestätigt wird, das Solo Fliegen nach ... Paragraphen verstössen würde, und das nicht nur von irgendeinen Rechtsanwalt der sich das u 1000 Ecken zusammen gereimt hat, sondern Klipp und Klar wo es steht, Modellflug wird auf Sicht betrieben
 
#35
Es geht doch nicht darum was verboten oder erlaubt ist, sondern was in dem Fall versichert ist. Der DMFV sagt ja nur dass wenn man so fliegt wie von california geschrieben, dann ist das Modell im Rahmen der Versicherung des DMFV versichert. Anders eben nicht.

Andere Versicherung, andere Regeln. Die Gesetze sind ja wieder n ganz anderes Thema.
 

Der_Michel

Älterer Flugschüler
#36
Moin

Ich denke, man zieht sich dazu auf das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO) zurück. Und wie so Gesetze und Verordnungen mal so sind, lassen sie Spielraum für Interpretationen.

Die Versicherer werden ganz sicher nicht mehr versichern, als Gesetze und Verordnungen nicht verbieten.

Alle Texte gibt es zum Nachlesen im weltumspannenden Netz.

LuftVG: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/luftvg/gesamt.pdf
LuftVZO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/luftvzo/gesamt.pdf
LuftVO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/luftvo/gesamt.pdf

Gruss

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

Trio

Erfahrener Benutzer
#37
Gott sei Dank hab ich biser weniger Flyaways beim FPV Fliegen gehabt als damals also es noch kein FPV gab beim Sichtflug mit 35 Megahertz ;) Sind bisher genau zwei Verluste. Einer letztes Jahr und einer gestern.
 
C

Celeritas

Gast
#39
Es geht doch nicht darum was verboten oder erlaubt ist, sondern was in dem Fall versichert ist. Der DMFV sagt ja nur dass wenn man so fliegt wie von california geschrieben, dann ist das Modell im Rahmen der Versicherung des DMFV versichert. Anders eben nicht. Andere Versicherung, andere Regeln. Die Gesetze sind ja wieder n ganz anderes Thema.
Richtig, denn was die meisten Leute nicht kapieren wollen ist, dass Versicherung und Gesetz nicht viel miteinander zu tun haben. Allerdings basiert der DMFV seine absurden Versicherungsbedingen auf nicht-existierende Gesetze und die ganzen Forumsschafe plappern das dann schön nach:

Die Rechtslage ist halt so und sie unterscheidet nicht die verschiedenen Nutzungen der Kopter bei FPV-Betrieb.
Veilleicht kann ja california auf die E-Mail noch einmal antworten und den Herrn des DMFV um eine Quellenangabe zur Rechtslage, die "halt so ist" bitten, denn diese angebliche Rechtslage existiert in dieser Form schlichtweg nicht.
 

Der_Michel

Älterer Flugschüler
#40
Moin

Paragraph 15a der LuftVO spricht vom Verbot des Betriebs unbemannter Luftfahrtsysteme ausserhalb des Sichtbereichs des Steuerers, aber man stellt keinen Zusammenhang zu den ebenfalls in der LuftVO erwähnten Modellen her.

Das ist dann wohl der berühmte Interpretationsspielraum.

Es wäre schade, wenn ein ernster Vorfall eine eindeutige und wahrscheinlich restriktive Klärung der Rechtslage herbeiführt.

Gruss

Michael
 
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FPV1

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