Haftpflichtversicherung Kopter-Profi der degenia/Gothaer

Status
Nicht offen für weitere Antworten.

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#21
Ein kleiner Hinweis zu den Deckungssummen: die maximale Haftung eines Luftfahrzeughalters ist in D durch das LuftVG nach Abfluggewichten begrenzt. Unter 500kg bekommt ein Geschädigter max. 750000 SZR (Rechnungseinheiten, Kurs bitte selbst ergooglen). Selbst wenn die Versicherung mit 50 Fantastilliarden wirbt und ein Atomkraftwerk durch den Einschlag der Schaumwaffel explodiert, wird sie im Ernstfall nicht mehr zahlen, als sie gesetzlich muss.

Fazit: Geschäftemacherei ohne Gegenwert.
Sorry, aber die Begrenzung der Schadenssumme gibt es nur im LuftVG. Schadensersatzansprüche aus dem BGB bleiben davon ausgenommen:

Neben der verschuldensunabhängigen Haftung aus § 33 Abs. 1 LuftVG kann sich ein Haftungsanspruch auch aus § 823 Abs. 1 BGB ergeben. Geschützte Rechtsgüter sind hierbei unter anderem die Gesundheit und der Körper sowie das Eigentum anderer Personen. Anders als § 33 Abs. 1 LuftVG erfordert § 823 Abs. 1 BGB zwar ein Verschuldenselement, also dass die Verletzung vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen wurde. Ist der Haftungstatbestand aber hiernach erfüllt, existieren, anders als bei der Gefährdungshaftung des LuftVG gem. § 37 LuftVG, keinerlei Höchstgrenzen, sodass für eine Haftung hier kein Maximalbetrag begrenzend wirkt. Anders als bei der Gefährdungshaftung des LuftVG haftet hinsichtlich des § 823 Abs. 1 BGB jedoch zuvorderst der fliegende Pilot, nicht per se der Halter des Luftfahrzeugs. Dass neben der Haftung aus dem LuftVG der Rückgriff auf § 823 Abs. 1 BGB möglich ist, bestimmt explizit § 42 LuftVG.

Hält man sich die Gefahren, die laufende Rotoren oder abstürzende Quadrocopter mit sich bringen können, vor Augen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereits denklogisch ein Muss. Unabhängig von der eigenen Bewertung der Gefährlichkeit solcher Luftfahrzeuge schreibt der deutsche Gesetzgeber aber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereits gesetzlich normiert verbindlich vor. Einschlägige Rechtsvorschrift ist hierbei § 43 Abs. 2 LuftVG, welcher ebenfalls festsetzt, dass die Haftpflichtversicherung zur Deckung der Schadensersatzforderung genügen muss (dies kommt durch § 102 LuftVZO erneut zum Ausdruck). Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss im oben genannten Fall also mindestens 879.000 Euro betragen. Bedenkt man, dass der Umrechnungsfaktor der Rechnungseinheiten in Euro (siehe oben) Schwankungen unterliegt und eine Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Haftungshöhe unbegrenzt ist, sollte die tatsächliche Deckungssumme der Versicherung deutlich höher liegen. Bei den meisten Versicherungen finden Sich hierbei Haftungsmodelle mit 1,5 Millionen Euro bis 3 Millionen Euro Deckungssumme.15 Bitte beachten Sie, dass Sie für eine kommerzielle Nutzung Ihres Quadrocopters oder für Foto-/Videoflüge meist eine spezielle Modellbauhaftpflichtversicherung benötigen. Fliegen Sie mit einer unzureichenden Haftpflichtversicherung (entweder hinsichtlich der Deckungssummenhöhe oder der von der Haftpflichtversicherung umfassten Nutzungsart), tritt Ihre Versicherung in der Regel nicht für entstandene Schäden ein und Sie verstoßen gegen die Versicherungspflicht des § 43 Abs. 2 LuftVG. Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 15 a), Abs. 2 LuftVG kann eine Zuwiderhandlung gegen die Versicherungspflicht (auch ohne einen konkreten Schaden) mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Quelle: http://www.highfocus.de/quadrocopter-recht-teil-1/
 
#23
Ich kann jedem nur empfehlen die Versicherung entweder direkt beim Versicherungsträger oder über einen zugelassenen Verband abzuschließen! Bei der oben genannten Versicherung ist schon fischig, dass diese durch die degenia vertrieben wird obwohl die Gothaer der Versicherungsträger ist... Dazu kommen dann noch die zwei Markler die das ganze lediglich mit Versprechungen ausschmücken. Das ist dann der Supergau!

Bezüglich der Versicherung von s.g. "Spielzeugen" sind die Entwicklungen in den USA interessant... Hier wurde letzte Woche Montag mit Wirkung zum 21.12.2015 eine Registrierungspflicht bei der FAA für Modelle über 250 g eingeführt! Ich denke, das wird bei uns dann auch noch interessant. Je nachdem was die EASA daraus macht (in einem anderen Threat hier zu lesen)...
 
Zuletzt bearbeitet:

hornetwl

Erfahrener Benutzer
#24
Sorry, aber die Begrenzung der Schadenssumme gibt es nur im LuftVG. Schadensersatzansprüche aus dem BGB bleiben davon ausgenommen:
Quelle: http://www.highfocus.de/quadrocopter-recht-teil-1/
Es würde mich aber mehr als überraschen, wenn sich meine Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung im Ernstfall für die Erfüllung solcher sachfremden Schadensersatzansprüche zuständig fühlen würde. Mehr noch, es würde mein gesamtes Weltbild zerstören :D

PS.: wenn man den Nachrichten glauben kann, sind schon des Öfteren Hinterbliebene von Flugzeugabstzürzen weitgehend leer ausgegangen, weil eben diese Regelungen (oder ähliche Regeln in anderen Ländern) dafür gesorgt haben, das der zu verteilende Topf, dessen Größe sich nach TOW richtet, nicht groß genug war, um alle Ansprüche aller Opfer in vollem Umfang zu erfüllen.
 
Zuletzt bearbeitet:

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#25
Es würde mich aber mehr als überraschen, wenn sich meine Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung im Ernstfall für die Erfüllung solcher sachfremden Schadensersatzansprüche zuständig fühlen würde. Mehr noch, es würde mein gesamtes Weltbild zerstören :D ...
Dann solltest Du Dich vielleicht besser informieren, damit dein Weltbild wieder mit der Realität korreliert. ;)

In England brauchst Du u.U. sogar eine Versicherung, die bis 'zig Millionen pro Schadensfall abdeckt:

http://www.rc-network.de/forum/show...m-Aus-quot-)?p=3889733&viewfull=1#post3889733

:) Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#26
Ich kann jedem nur empfehlen die Versicherung entweder direkt beim Versicherungsträger oder über einen zugelassenen Verband abzuschließen! Bei der oben genannten Versicherung ist schon fischig, dass diese durch die degenia vertrieben wird obwohl die Gothaer der Versicherungsträger ist... Dazu kommen dann noch die zwei Markler die das ganze lediglich mit Versprechungen ausschmücken. Das ist dann der Supergau!

Bezüglich der Versicherung von s.g. "Spielzeugen" sind die Entwicklungen in den USA interessant... Hier wurde letzte Woche Montag mit Wirkung zum 21.12.2015 eine Registrierungspflicht bei der FAA für Modelle über 250 g eingeführt! Ich denke, das wird bei uns dann auch noch interessant. Je nachdem was die EASA daraus macht (in einem anderen Threat hier zu lesen)...
Nicht nur in den USA, sondern auch in Irland ... da gilt die Registrierungspflicht auch ab dem 21.12.2015, aber erst für Modelle über 1kg.

:) Jürgen
 

erfter

Neuer Benutzer
#27
Bezüglich der Versicherung von s.g. "Spielzeugen" sind die Entwicklungen in den USA interessant... Hier wurde letzte Woche Montag mit Wirkung zum 21.12.2015 eine Registrierungspflicht bei der FAA für Modelle über 250 g eingeführt! Ich denke, das wird bei uns dann auch noch interessant. Je nachdem was die EASA daraus macht (in einem anderen Threat hier zu lesen)...
Die Versicherungspflicht kann ich zum eigenen Schutz akzeptieren. Die Registrierungspflicht hingegen ist bürokratischer Irrsinn. Dann kann auf Dauer wohl auch jeder "Spielwarenhersteller" im RC-Bereich seinen Betrieb schließen. Ich hoffe, das macht hier keiner der Anwesenden mit. Mich persönlich würde es nicht interessieren, ob gesetzlich verordnet oder nicht. Kaufe auch gerne mal illegale Bananen vom Wochenmarkt, die nicht der vorgeschriebenen EU-Krümmung entsprechen...-:)
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#28
Bei der Registrierung bedarf es noch nich mal ein direktes Mitwirken. Das geht dann so:
- jeder, der ein RTF/ARF Modell über x Gramm kauft, muss eine Modellversicherung nachweisen
- sobald eine Versicherung abgeschlossen wird, ergeht eine Meldung ans LBA
- und schwupps...

Meine Dröhnchen und ich sind eh registriert.
 
#29
Nicht nur in den USA, sondern auch in Irland ... da gilt die Registrierungspflicht auch ab dem 21.12.2015, aber erst für Modelle über 1kg.

:) Jürgen
Bei uns scheit das Verkehrsministerium auf einer Registrierung ab 500 g rum zu denken... 1 kg wäre mir hier auch lieber. Dann wären zumindest meine 210er Racequads verschont.
Zusätzlich kommen wohl Einschränkungen in Bezug auf die Nähe zu Wohngebieten, Industrieanlagen und Flughäfen. Ich hoffe nicht 1,5 km zu ersteren wie für Benziner derzeit...

Ach, und frohe Weihnachten an Alle :engel:
 
#30
Bei der Registrierung bedarf es noch nich mal ein direktes Mitwirken. Das geht dann so:
- jeder, der ein RTF/ARF Modell über x Gramm kauft, muss eine Modellversicherung nachweisen
- sobald eine Versicherung abgeschlossen wird, ergeht eine Meldung ans LBA
- und schwupps...

Meine Dröhnchen und ich sind eh registriert.
Wo hast Du Deine Drohnen derzeit registriert?
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

Oben Unten