Ein kleiner Hinweis zu den Deckungssummen: die maximale Haftung eines Luftfahrzeughalters ist in D durch das LuftVG nach Abfluggewichten begrenzt. Unter 500kg bekommt ein Geschädigter max. 750000 SZR (Rechnungseinheiten, Kurs bitte selbst ergooglen). Selbst wenn die Versicherung mit 50 Fantastilliarden wirbt und ein Atomkraftwerk durch den Einschlag der Schaumwaffel explodiert, wird sie im Ernstfall nicht mehr zahlen, als sie gesetzlich muss.
Fazit: Geschäftemacherei ohne Gegenwert.
Fazit: Geschäftemacherei ohne Gegenwert.
Neben der verschuldensunabhängigen Haftung aus § 33 Abs. 1 LuftVG kann sich ein Haftungsanspruch auch aus § 823 Abs. 1 BGB ergeben. Geschützte Rechtsgüter sind hierbei unter anderem die Gesundheit und der Körper sowie das Eigentum anderer Personen. Anders als § 33 Abs. 1 LuftVG erfordert § 823 Abs. 1 BGB zwar ein Verschuldenselement, also dass die Verletzung vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen wurde. Ist der Haftungstatbestand aber hiernach erfüllt, existieren, anders als bei der Gefährdungshaftung des LuftVG gem. § 37 LuftVG, keinerlei Höchstgrenzen, sodass für eine Haftung hier kein Maximalbetrag begrenzend wirkt. Anders als bei der Gefährdungshaftung des LuftVG haftet hinsichtlich des § 823 Abs. 1 BGB jedoch zuvorderst der fliegende Pilot, nicht per se der Halter des Luftfahrzeugs. Dass neben der Haftung aus dem LuftVG der Rückgriff auf § 823 Abs. 1 BGB möglich ist, bestimmt explizit § 42 LuftVG.
Hält man sich die Gefahren, die laufende Rotoren oder abstürzende Quadrocopter mit sich bringen können, vor Augen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereits denklogisch ein Muss. Unabhängig von der eigenen Bewertung der Gefährlichkeit solcher Luftfahrzeuge schreibt der deutsche Gesetzgeber aber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereits gesetzlich normiert verbindlich vor. Einschlägige Rechtsvorschrift ist hierbei § 43 Abs. 2 LuftVG, welcher ebenfalls festsetzt, dass die Haftpflichtversicherung zur Deckung der Schadensersatzforderung genügen muss (dies kommt durch § 102 LuftVZO erneut zum Ausdruck). Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss im oben genannten Fall also mindestens 879.000 Euro betragen. Bedenkt man, dass der Umrechnungsfaktor der Rechnungseinheiten in Euro (siehe oben) Schwankungen unterliegt und eine Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Haftungshöhe unbegrenzt ist, sollte die tatsächliche Deckungssumme der Versicherung deutlich höher liegen. Bei den meisten Versicherungen finden Sich hierbei Haftungsmodelle mit 1,5 Millionen Euro bis 3 Millionen Euro Deckungssumme.15 Bitte beachten Sie, dass Sie für eine kommerzielle Nutzung Ihres Quadrocopters oder für Foto-/Videoflüge meist eine spezielle Modellbauhaftpflichtversicherung benötigen. Fliegen Sie mit einer unzureichenden Haftpflichtversicherung (entweder hinsichtlich der Deckungssummenhöhe oder der von der Haftpflichtversicherung umfassten Nutzungsart), tritt Ihre Versicherung in der Regel nicht für entstandene Schäden ein und Sie verstoßen gegen die Versicherungspflicht des § 43 Abs. 2 LuftVG. Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 15 a), Abs. 2 LuftVG kann eine Zuwiderhandlung gegen die Versicherungspflicht (auch ohne einen konkreten Schaden) mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.
Hält man sich die Gefahren, die laufende Rotoren oder abstürzende Quadrocopter mit sich bringen können, vor Augen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereits denklogisch ein Muss. Unabhängig von der eigenen Bewertung der Gefährlichkeit solcher Luftfahrzeuge schreibt der deutsche Gesetzgeber aber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereits gesetzlich normiert verbindlich vor. Einschlägige Rechtsvorschrift ist hierbei § 43 Abs. 2 LuftVG, welcher ebenfalls festsetzt, dass die Haftpflichtversicherung zur Deckung der Schadensersatzforderung genügen muss (dies kommt durch § 102 LuftVZO erneut zum Ausdruck). Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss im oben genannten Fall also mindestens 879.000 Euro betragen. Bedenkt man, dass der Umrechnungsfaktor der Rechnungseinheiten in Euro (siehe oben) Schwankungen unterliegt und eine Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Haftungshöhe unbegrenzt ist, sollte die tatsächliche Deckungssumme der Versicherung deutlich höher liegen. Bei den meisten Versicherungen finden Sich hierbei Haftungsmodelle mit 1,5 Millionen Euro bis 3 Millionen Euro Deckungssumme.15 Bitte beachten Sie, dass Sie für eine kommerzielle Nutzung Ihres Quadrocopters oder für Foto-/Videoflüge meist eine spezielle Modellbauhaftpflichtversicherung benötigen. Fliegen Sie mit einer unzureichenden Haftpflichtversicherung (entweder hinsichtlich der Deckungssummenhöhe oder der von der Haftpflichtversicherung umfassten Nutzungsart), tritt Ihre Versicherung in der Regel nicht für entstandene Schäden ein und Sie verstoßen gegen die Versicherungspflicht des § 43 Abs. 2 LuftVG. Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 15 a), Abs. 2 LuftVG kann eine Zuwiderhandlung gegen die Versicherungspflicht (auch ohne einen konkreten Schaden) mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.