rc-jochen hat gesagt.:
Ich dächte das war beim DMFV mit Zusatzvers. nach Form 4 mehr, (habe es jetzt nicht zur Hand),
Was deckt die Zusatzvers. bei der DMO eigentlich ab?
Hier ein ausschnitt zu der Mitgliedschaft im dmfv, besser Krieg ich das mit dem Handy nicht hin....
Ich versteht das so dass das noch zusätzlich zu der normalen einzelmitgliedschaft zu entrichten ist
http://dmfv.aero/mitgliedschaft/
Für Einzelmitglieder und Vereinsmitglieder, die außerhalb des Vereinsrahmens ihr Modell privat zum Einsatz bringen, ist eine Zusatzversicherung mit einer weltweiten Gültigkeit zwingend vorgeschrieben.
Bitte wählen Sie:
ZUSATZVERSICHERUNG
nach Form II / € 14,36 p.a. Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden –oder
nach Form III / € 17,44 p.a. Deckung: Pauschal € 3,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden –oder
nach Form IV / € 24,62 p.a. Deckung: Pauschal € 4,0 Mio für Personen- und/oder Sachschäden
Vereinshaftpflicht-Deckungssumme € 1,5 Mio
Selbstbehalt bei Kanaldoppelbelegung € 150,-
Bei Schäden über 2.500 € beträgt der Selbstbehalt allerdings laut Vertrag 10 % der Regulierungsumme ! Die Selbstbehaltregelungen werden nur bei Schäden durch Kanaldoppelbelegung an Flugmodellen angewendet, nicht aber bei Personenschäden oder Schäden an anderen Sachen.
Testen Sie uns, wir sind stets für Sie da, nach dem Motto des Deutschen Modellflieger Verbandes e. V