Sehr geehrter Herr Powers!
Die Verwendung von Amateurfunk ist mit dem Amateurfunkgesetz eindeutig geregelt.
Fernsteuerung von Modellen ist eindeutig keine dem Amateurfunkdienst zuordenbare
Funkanwendung. Daher ist Ihre Frage leider mit nein zu beantworten.
Zum Frequenzbereich:
Der Frequenzbereich 430 - 440 MHz ist grundsätzlich für den Amateurfunkdienst
vorgesehen. Mit der Ausnahme, das der Frequenzbereich 433,05 - 434,79 MHz
europaweit für non-specific Short Range Devices harmonisiert ist. Soweit die
technischen Daten der entsprechenden Funkschnittstellen (10mW erp, 10% Duty
Cycle bzw. 1mW erp, 100% Duty Cycle; siehe
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/rtte/files/rtte-subclass1_en.pdf)
eingehalten werden, können auch Modele ferngesteuert werden.
Zu den Funkgeräten:
Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass Funkanlagen, die ordnungsgemäß in
Verkehr gebracht wurden, dürfen nicht verändert werden. Sie müssen gemäß dem
FTEG (Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen)
-) eine CE Kennzeichnung, möglicherweise ein Rufzeichen in einem Kreis,
aufweisen,
-) eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) besitzen sowie eine,
-) eine Benutzerinformation enthalten.
Funkanlagen, die nicht mit einem CE gekennzeichnet sind, sind in der
europäischen Union und somit auch in Österreich illegal und verboten! Sollten
Sie solche Funkanlagen im Handel vorfinden, so verständigen Sie bitte das
zuständige Fernmeldebüro, damit diese im Rahmen der Marktüberwachung solche
illegal auf den Markt befindlichen Funkanlagen aus dem Verkehr gezogen werden
können.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Cziczatka
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Ing. Florian Cziczatka
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
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