Neues zum Thema "Drohnen" und Copterbetrieb

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FPV_67

Erfahrener Benutzer
#42
In (F) ist es zur Zeit noch schlimmer !

Denke das rein Privat keine AE nötig sein sollte, nur muss man dann klar abgrenzen, was der Private darf und was nicht.....Kann nicht der Sinn sein, jedem Modellpilot eine AE aufzudrängen
Ja das Problem haben wir in (F) auch :(
Wenn Ich einen Copter "ohne" Kamera fliege bin Ich und werde als ein Modellflieger Pilot angesehen :)
Wenn Ich jetzt auf dem selben Copter (oder egal was auch als fliegende Maschine) eine Kamera darauf setze und dazu noch filme, werde Ich als Verbrecher eingestuft der gegen die Generaldirektion für Zivilluftfahrt und den Stadt verstößt ! :( :(
MfG
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#43
Ich finde, Du zeichnest ein zu böses Bild vom bösen Staat, der ja übrigens wir alle sind. Es ist doch klar, dass mit zunehmender gewerblicher Nutzung eine Regelung her muss. Für jede Pommesbude braucht man eine Genehmigung (zum Glück) und da kann man die Copterfliegerei im gewerblichen nicht ohne lassen. Ansonsten hat man bald überall nur noch Copter in der Luft. Und da die Aussicht nach schnellem Geld immer auch Leute anzieht, die sich nicht um Regeln kümmern oder keine Steuern zahlen wollen, ist es doch klar, dass man hier nach und nach was regeln muss.

Freu Dich doch, das unser Hobbybereich ausdrücklich ausgeschlossen ist. Und ansonsten muss ich Dir wirklich sagen, dass ich nichts dagegen hätte, einmalig 100 Euro zu zahlen, wenn ich mich dafür auch im privaten Bereich völlig legal bewegen kann und die ganzen Spielzeugcopter nicht mehr aufsteigen dürfen, die ständig für negative Presse sorgen (siehe Flughafen Bremen oder Behinderung bei Bränden w/ Gaffern mit Coptern etc.).
Das weiss ich schon dass WIR der Staat sind, nur leider haben wir keinerlei Einfluss auf das was gemacht wird.
Und ja ich würde auch gerne die 100 Euro zahlen, wenn das dann so einige die die Gesetze einfach nicht einsehen wollen weg wären aber ledier würden die dann genauso wie vorher auch wieder weiter machen. Zudem wären 100 Euro je Bundesland doch schon etwas deftig, vor allem wenn man bedenkt, dass nicht jedes Bundesland die AE als "Personenbezogen" ausstellt und deise dann nicht fürs ganze Bundesland, sondern eben nur für ein bestimmtes Gebiet/Feld/Wiese genutzt werden darf... und nein ich spreche hier NICHT von der Einzelgenehmigung.
Zudem ist es ja noch nichgt mal geklört ob der "Hobbybereich".. also inkl. Kamera auasgeschlossen ist/wäre.

Aber ich reg mich nimma auf, da es ja eh noch nichts offizielles ist.
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#44
Wenn die irgendwelche Gesetze erlassen, sollten die dann auch überall gleich einzusetzen sein.
Wolfes, von welchem Bundesland redest du? Die AE in Baden Württemberg, gilt auch für kpl Baden Württemberg.
Und rein auf Person bezogen bekommst eh nicht, da er ja sonst mit allem möglichen fliegen kann. Ist die Kombi zwischen Person und Modell.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#45
Vor allen denkt an die armen Bremer hier, wir dürfen in einem sehr kleinen Rahmen in UNSEREM BundesLAND fliegen, da der meiste Teil Kontrollzone ist, deswegen wird meistens in Niedersachsen geflogen
Aber auch hier haben wir 2-3 schöne Ecken wo man mal eben ne Runde drehen könnte, bräuchte also schon 2 genehmigungen, nur weil ich 10 Kilometer weiter fahre
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#46
Das weiss ich schon dass WIR der Staat sind, nur leider haben wir keinerlei Einfluss auf das was gemacht wird.
Und ja ich würde auch gerne die 100 Euro zahlen, wenn das dann so einige die die Gesetze einfach nicht einsehen wollen weg wären aber ledier würden die dann genauso wie vorher auch wieder weiter machen. Zudem wären 100 Euro je Bundesland doch schon etwas deftig, vor allem wenn man bedenkt, dass nicht jedes Bundesland die AE als "Personenbezogen" ausstellt und deise dann nicht fürs ganze Bundesland, sondern eben nur für ein bestimmtes Gebiet/Feld/Wiese genutzt werden darf... und nein ich spreche hier NICHT von der Einzelgenehmigung.
Zudem ist es ja noch nichgt mal geklört ob der "Hobbybereich".. also inkl. Kamera auasgeschlossen ist/wäre.

Aber ich reg mich nimma auf, da es ja eh noch nichts offizielles ist.
Das wir nicht mitbestimmen können, stimmt ja so nicht. Das Problem ist, das man handeln muss. Warum schreibst Du nicht wie ich die Leute an, die Dinge veröffentlichen und fragst nach? Warum schreibst Du nicht Heiko oder den DMFV an und stellst Deine Fragen? Frag doch nach, wenn für Dich was unklar ist. Bewegung kommt nur in eine Sache, wenn die Verantwortlichen überhaupt merken und wissen, wer da betroffen ist. Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass die wenigsten bei den Behörden z.B. wissen, was wir machen und was z.B. FPV ist. Leider nimmt der Verband, der unsere Interessen vertreten soll, diese Verantwortung noch nicht ausreichend an. Ich lache mich jedes Mal kaputt, wenn ich wieder die Ankündigung der Jahresversammlung des DMFV mit Fressgelage, Tanzeinlage und Freizeitprogramm (dieses Mal in Hamburg) lese. Solange wir denen das Leben leicht machen und sie nicht fordern, ändert sich nichts.

Wenn jeder hier mal den Vorsitzenden beim DMFV, Herrn Schwägerl, mal anschreiben würde und ihn konkret befragt oder um Aktivität bitte, würde auch was passieren. Woher soll er auch wissen, wo der Schuh für uns drückt?

Aber das sollen ja alles andere machen und wir diskutieren hier über den bösen Staat und das wir schlecht wegkommen, sich nichts ändert usw.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#47
Wenn die irgendwelche Gesetze erlassen, sollten die dann auch überall gleich einzusetzen sein.
Wolfes, von welchem Bundesland redest du? Die AE in Baden Württemberg, gilt auch für kpl Baden Württemberg.
Und rein auf Person bezogen bekommst eh nicht, da er ja sonst mit allem möglichen fliegen kann. Ist die Kombi zwischen Person und Modell.
Ist schon ne ganze Zeit her wo ich mal die Infos hatte.. war glaub ich in Hessen oder so.
Hier in Bayern dachte ich dass sie Personen-bezogen wäre.... kann aber auch Personen-Modell bezogen sein, was aber dann wieder dazu führen würde, dass wenn ich mit FPV Quad fleige eine brauch als auch eine weitere wenn ich mit dem Hexa aufsteigen will....
 

preloi

Erfahrener Benutzer
#48
Ich seh das genauso wie Wolfes.
Das ist meine Freizeitgestaltung!
Wenn es um die veröffentlichung von Aufnahmen geht, warum verbieten die dann nicht gleich Fotoapparate, Videocams, Handys mit Kamera und alle Plattformen wo Fotos/Videos geteilt werden?
Hier in Ö will mir die Austrocontrol gleich zweimal das Hobby vermiesen!
Einmal mit dem Verbot für FPV Flüge und das zweite mal mit der geplanten Transponderpflicht für Paraglider!
Ja gehts denn noch??!!
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#51
Ich seh das genauso wie Wolfes.
Das ist meine Freizeitgestaltung!
Wenn es um die veröffentlichung von Aufnahmen geht, warum verbieten die dann nicht gleich Fotoapparate, Videocams, Handys mit Kamera und alle Plattformen wo Fotos/Videos geteilt werden?
Hier in Ö will mir die Austrocontrol gleich zweimal das Hobby vermiesen!
Einmal mit dem Verbot für FPV Flüge und das zweite mal mit der geplanten Transponderpflicht für Paraglider!
Ja gehts denn noch??!!
Die Diskussion über Österreich wird in einem anderen Thread ausgiebig diskutiert. Wir sollten das nun nicht vermischen, sonst blickt hier keiner mehr durch. Die Ö-Diskussion ist schon wirr genug.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#52
wolfes......in BW kannst du in deinen Antrag gleich mehrere Modelle einbringen, wurde mir gesagt.
Hier die Site für das für mich zuständige Amt:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31503.htm

Da gibt es 4 Links für AEs, 1x für Vereine, einmal Einzelaufstieg und die anderen 2 haben nur Platz für 1 Model und /aber evtl. mehrere Piloten.

Diese hioer sollte die sein die benötigt würde:
http://www.regierung.mittelfranken....rag_Aufstieg_unbemanntes_Luftfahrtsysteme.pdf

Wobei die mehreren Piloten NUR bei GEWERBE eintragbar sind.
 

J.Heilig

Erfahrener Benutzer
#53
Das wir nicht mitbestimmen können, stimmt ja so nicht. ...
...
Leider nimmt der Verband, der unsere Interessen vertreten soll, diese Verantwortung noch nicht ausreichend an. Ich lache mich jedes Mal kaputt, wenn ich wieder die Ankündigung der Jahresversammlung des DMFV mit Fressgelage, Tanzeinlage und Freizeitprogramm (dieses Mal in Hamburg) lese. Solange wir denen das Leben leicht machen und sie nicht fordern, ändert sich nichts.
...
Auch beim DMFV kannst Du mitbestimmen. Deine Ausführungen/Vorstellungen zur JHV lassen jedoch vermuten, dass Du ein völlig falsches Bild von den Aktivitäten des DMFV hast.

FPV stellt nur einen Bruchteil des Modellflugs in Deutschland da. Die Einrichtung des Kompetenzreferats FPV war nur der erste Schritt. Eines der größten Probleme sind jedoch tatsächlich die Bilder und Videos welche im Netz kursieren und ein "gefundenes Fressen" für "Nicht-Befürworter" von FPV sind.

:) Jürgen
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#54
Mir wurde in Stuttgart gesagt, das ich auch ein Zweit Modell eintragen lassen kann, ohne eine Änderung am Preis zu erwarten. Was ja Sinn macht.....Nachträglich geht das nicht in Stuggi. Das heißt, wenn ich meinen X8 (den ich am bauen bin) eintragen lassen möchte, muss ich warten bis ich eine neue AE beantrage. Das ist auch absloute Engstirnigkeit der Behörden. Was mach ich, wenn in den ersten Monate der Copter Crasht, und ich einen neuen baue? Dann habe ich keine AE? Da muss ich doch auch gleich mal nachfragen beim RP in Stuttgart.
 
#55
Leute, entspannt euch doch mal :). Modellflug ist definiert als "ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben" (LuftVZO §1 (1) 8.). Eine andere Definition, oder eine konkretere Auslegung dieses Halbsatzes, gibt es im Gesetz nicht. Deshalb müsst ihr auch nicht irgendeine Landesbehörde oder den DMFV oder sonstwen fragen, wie das gemeint ist. Die mögen eine abweichende Meinung dazu haben, aber Meinungen zählen hier nicht, nur diese eine Definition im Gesetz zählt, auch vor Gericht.

Wenn ihr also in eurer Freizeit, als Hobbybeschäftigung gerne mit dem Kopter fliegt und die schöne Landschaft filmt, ist das lt. Definition im Gesetz Modellflug (die anderen Bedingungen wie Gewicht usw. mal als eingehalten vorausgesetzt). Wenn ihr das Video mit anderen teilt, um ihnen die Schönheit eures Hobbies nahezubringen (z.B. über Youtube), ist das immernoch Freizeitbeschäftigung. Wenn ihr jedoch einen vielbesuchten Kanal betreibt, durch viele solche Videos Werbeeinnahmen generiert oder gar Werbung für örtliche Tourismusverbände macht, solltet ihr lieber spezialisierte Anwälte fragen, ob das noch Freizeitbeschäftigung ist. Diese Frage kann dann der DMFV oder der Landesbetrieb Mobilität auch nicht rechtssicher beantworten.

Den konkreten Versuch, einen Flug mit Kamera generell genehmigungspflichtig zu machen, hatten wir 2009 schon. Damals wurde der schon fertige Gesetzentwurf in letzter Minute von den beiden Modellflugverbänden gekippt. Seit dem ist Fliegen mit Kamera weiter erlaubnisfrei, wenn die anderen Bedingungen für Modellflug stimmen. Aber ihr könnt euch sicher sein: Je mehr Luftbildkopter an den oft unmöglichsten Orten unterwegs sind, umso eher wird ein neuer Versuch gestartet, das gesetzgeberisch zu reglementieren und vom reinen Modellflug zu trennen.

Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:

aargau

Erfahrener Benutzer
#56
Ich sehe das genau so wie Jörg ;)
Ausserdem frage ich mich wieso hier immer so viele meinen solche Gesetze kommen wegen den Fliegern die sich "etwas" daneben verhalten. Das wäre dann ja kein Grund nur die Veröffentlichung von Bildern zu verbieten sondern würde ganz andere Folgen haben.
Ich sehe das genau so wie bei allem anderen, nur weil EINER mit dem Auto zu schnell fährt, einen Umfahrt weil er sich nicht an Gesetze hält, wird nicht gleich für alle das Auto auf 100 gedrosselt, solche ... gibt es überall.

Der Verbot nur von Aufnahmen verhindert ebenso nicht, dass jemand mit deinem Copter über einem Festival fliegt, er darf es zwar nicht mehr veröffentlichen, alles andere ist aber auch weiterhin nicht wirklich Verboten, auch wenn es extrem fahrlässig ist sowas zu machen!

Wenn man es ganz genau nehmen würden, Filmen und Fotografieren wir schon seit dem 1. Tag illegal, denn die Panoramafreiheit ist in der Luft nicht gegeben, da man da ohne Hilfsmittel nicht hin kommt!

Freut euch doch, dass es nur um den Datenschutz geht wie es aussieht und nicht ums Fliegen an sich. Generell wird sowas eh sehr schwierig zu beweisen sein, dass du da mit einem Modellfluggerät geflogen bist, im Zweifel war es einfach ein Kran oder sonst was.
;)
 

autist

altersefpiwie
#57
@schneipe
Wenn die irgendwelche Gesetze erlassen, sollten die dann auch überall gleich einzusetzen sein.
warum wohl kann jedes Bundesland nach eigenem Gusto bestimmen?

Weil die Gesetzgebung betreffend UAS vermutlich noch nicht im Bundesrat (=LÄNDERKAMMER) war und auch noch keine verbindlichen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind.

Also eine dicke Grauzone.

Ich warte immer noch auf die ersten Klagen betr. FPV vor Gericht.

Beispiel:
Vor 33 Jahren habe ich 2 Gerichtsverfahren "gewonnen" weil die Richter dem klagenden Regierungspräsidium Tübingen nachwiesen, daß damals Ultraleichtfliegen nicht verboten war. Demnach waren auch Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen möglich. Das RP hatte es anders gesehen und mich angezeigt.
Jedes Bundesland hatte eigene Vorstellungen, zB Hessen war total gegen Starts und Landungen.
Nach meinen Gerichtsentscheidungen tauchten die abenteuerlichen Geräte überall auf. Erst 1984 gab es eine einheitliche und verbindliche Regelung. Dann war es mit dem freien Fliegen vorbei.

Von einer solchen Regelung sind wir betr. FPV noch weit entfernt.

Grüße.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#58
Einfach nach den jetzigen Gesetzen gehen (wie schon vorher geschrieben wurde) und wenns dann doch ne trastische Änderung geben sollte kann man es auch noch selber versuchen zu "unterwerfen" indem man eine Online Petition started. So wurde schon sehr viel erreciht und mit der Grösse der landesweiten Gruppe an FPVler im RC Bereich denk ich mal dass da so einiges zusammenkommen könnte.
Bis dahin klink ich mich hier in dem Thema erst mal aus.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#59
Denke als Privat kann man, je nach Zone, bis zu 300m steigen? Die 100m beziehen sich auf die Aufstiegsgenehmigung
Das stimmt beides nicht.
Ein Flugmodell ohne Verbrenner und unter 5kg darf überall so hoch aufsteigen, wie Du es ohne technische Hilfsmittel sehen kannst und noch unkontrollierter Luftraum ist.

100m ist lächerlich wenig und 150m wie in Österreich auch. Die normale Start(!)höhe beim Start an der Gummiflitsche oder Winde liegt schon deutlich über 100m. Wenn man dann noch nach Thermik schaut...
Die Thermikflieger in meinem Verein steigen selbstverständlich oft deutlich höher als 300m auf. Also ganz normale Segler oder E-Segler. Selbst in 500m oder höher kannst Du die problemlos sehen und steuern. Also ganz klassischer Modellflug, nix FPV oder Kamera oder so...
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#60
Wie Jörg schon schrieb: "Für Modellflieger sind das drei Gesetze: LuftVG, LuftVO und LuftVZO..."

Aber bitte auch mal durchlesen
Also hier i Deutschland ist, bei aller angebrachten Kritik an Regierung und Gesetzgebung, bezüglich des Modellflugs und UAV-Einsatzes wirklich alles bis zum i-Pünktchen geregelt. Man muss es nur lesen und wörtlich nehmen.
Sogar der Rheinlandpfälzer-Alleingang auf Landesrecht wg. Gefährdung Kameraflüge aus egalwelchemgrund genehmigungspflichtig zu machen ist auf Landesebene plausibel.

http://wp1088285.server-he.de/ar-drone.htm

Recht am eigenen Bild, Privatsphäre, Spionage über nicht wird man im Unklaren gelassen.
 
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FPV1

Banggood

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