Bei der Ösi-"redundanz" muss ich GerdS recht geben. Wer eine "Redundanzplatine" mit Relais zulässt dem ist beim besten willen nicht mehr zu helfen.
Hat mich auch gewundert, wie man die eigentlichen Vorgaben der Österreicher überhaupt hätte erfüllen können.
Ursprünglich war auch Redundanz bei der Stromversorgung gefordert - deswegen war ich baff, dass einige mit Taschenspielertricks durchgekommen sind.
Da hat jemand eine Vorschrift/Gesetz gezimmert, der vom Tuten&Blasen null Schimmer hat. Die Vorschrift nicht konsequent umzusetzen, is dann nur konsequent.
Dass durch die gestiegene Komplexität weitere "points of failure" dazu kommen, interessiert schonmal garnich. Da vermischt sich Technikglaube mit Wunschdenken zu einer unheiligen Allianz...
Aber zurück zur deutschen Gesetzeslage - die is verzwickt genug und oft fehlinterpretiert.
Liegt aber auch daran, dass der Gesetzgeber an einigen Stellen um den heissen Brei herum redet.
Manche Sachverhalte sind gänzlich ungeregelt bzw. werden in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt.
Flug auf Sichtweite
Besagt nur, dass ich das Ding ohne Hilfsmittel sehen können muss. Manche stricken daraus, dass man die Lage erkennen muss. Steht aber so nicht im Gesetzestext bzw. der Verordnung. FPVler mit Brille haben tatsächlich die Arschkarte. Obwohl sie die Fluglage auf Distanz deutlich besser erkennen können als der Spotter. Aber wat der Bauer nich kennt...
Dass Kameradrohnen generell genehmigungspflichtig werden, is 2014 ja zum Glück durch die Enquetekommission verhindert worden. U.a. Rheinland-Pfalz war dafür.
Autonomes Fliegen
"Is in Deutschland verboten" is völliger Blödsinn! Das Gesetz schreibt vor, dass der "Steurer" jederzeit manuell eingreifen können muss - mehr nich. Ich kann also eine komplette Mission incl. Starts und Landungen, Wegstrecken, Orbits/POI etc. absolvieren und mich dabei ins Auto setzen, solange ich die Finger an der Funke hab und das Ding noch sehe.
Deshalb sind aber auch die sog.
"Follow-Me" Dröhnchen in Deutschland verboten - dem Sportgerät den Rücken zudrehen is nich!
Keine glasklare Unterscheidung von Spielzeug / Modellsport / Gewerbe / Exekutive
Es gibt im Gesetz keinerlei Altersbeschränkungen für Modellflieger. Jeder Pimpf darf ne 5 Kilo Drohne steuern.
Keine klare Abgrenzung des öffentlichen Raums
Unser Pimpf darf die Drohne auf einer Innenstadtkreuzung starten, Stromleitungen und Fahrzeuge überfliegen und auf einem öffentlichen Parkdeck landen - solange er sich im öffentlichen Raum bewegt und "angemessenen Abstand hält. Das liegt dann im Auge des Betrachters. Der öffentliche
Verkehrsraum ist nicht ausdrücklich ausgenommen! Lediglich, wenn ein ausführendes Organ darin eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" sieht, ist mit einer Sanktionierung zu rechnen. Das ist aber seeeehr weit dehnbar.
Solange unser Pimpf eine Modellhaftpflicht vorweisen kann, darf er sogar mehr, als ein Gewerbler mit Allgemeiner Aufstiegsgenehmigung: für Modellflieger gibt es grundsätzlich keine Höhenbeschränkung! Der Aberglaube rührt von den maximal 100m Schnur für Drachen, die im Gesetz stehen und in den Ausführungsbestimmungen der Luftfahrtbehörden für AAEs, in denen die 100m explizit drin stehen. Es findet sich nirgendwo im Gesetzestext eine Höhenbeschränkung für Modellflieger.
Die Ausnahmen sind eher lokaler/regionaler bzw. Art:
In manchen Kommunen reicht der kontrollierte Luftraum bis zum Boden. Lokale Helipads von Krankenhäusern, Firmen etc. sind generell nicht tabu - man muss nur dem bemannten Luftverkehr den Vorrang gewähren.
Viele Städte und Gemeinden haben ihre selbstgestrickten Regeln. Im Prinzip müsste man sich durch jede Gemeindeverordung wuseln, um immer einigermaßen auf der sicheren Seite zu sein.
Wen wundert´s, wenn dieser Mix aus Unklarheiten und "Wissen" vom Hörensagen zur allgemeinen Verwirrung führt?
Disclaimer:
Ich hab meine Info aus der
LuftVO und dem
LuftVG und bin seit 2 Jahren Inhaber einer AAE für meinen Hexa (wurde gerade um 2 Jahre verlängert). Aus Korrespondenzen mit Luftfahrtbehörden, Polizei- und Ordnungsämtern wurde mir klar, dass nix klar is! Manchmal stellen sich mir die Nackenhaare hoch, mit welchem Unwissen Behörden ausgestattet sind.
Und dann erwarten die, dass der "Normalbürger" jeden Stolperstein kennt.
Ich möchte auch hiermit niemanden dazu animieren, seine Drohne auf dem Marktplatz zu starten oder Rundflüge über Verkehrsknotenpunkte zu veranstalten. Gesunder Menschenverstand hilft i.d.R., die Balance zu wahren.
Leider gibts wie überall schwarze Schafe, die den Verstand komplett ausschalten oder nach dem St. Floriansprinzip verfahren.