Neues zum Thema "Drohnen" und Copterbetrieb

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schneipe

Erfahrener Benutzer
#81
Also in Baden Württemberg wird sehr wohl unterschieden, ob Privat oder Gewerblich. zwar nur ein schmaler Grad, aber es wird differenziert.
 
#83
hmm.. das passt dann wieder nicht zu dem was die Ansprechperson des LBM in RLP mir per
Email gerade mitgeteilt hat.

hier mal der Auszug,

Sehr geehrter xxx,



wie Sie unserer Internet-Site entnehmen können, handelt es sich lediglich dann um ein Flugmodell, wenn der Aufstieg des unbemannten Luftfahrtgerätes in Sichtweite des Steuerers zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt. Wann der Aufstieg eines Flugmodells der Erteilung einer Aufstiegserlaubnis bedarf, entnehmen Sie bitte unserer Internet-Site http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Modellflug/.



Der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgerätes zum Zwecke der Erstellung von Luftbildaufnahmen, fällt nicht unter den Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung (vgl. http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/). Insofern handelt es sich bei dem von Ihnen beabsichtigten Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgerätes zum Zwecke der Erstellung von Luftbildaufnahmen nicht um den Aufstieg eines Flugmodells, sondern um den Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems. Der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems bedarf immer der vorherigen Erteilung einer Aufstiegserlaubnis gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 7 der Luftverkehrs-Ordnung. Diese kann für den Einzelfall oder Allgemeiner erteilt werden. Welche der v.g. Aufstiegserlaubnisse für Sie in Betracht kommt, entnehmen Sie bitte der Ihnen bereits bekannten Internetsite für den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohen). Dort sind auch die entsprechenden Antragsunterlagen hinterlegt.



Bezüglich der von Ihnen angesprochen Versicherungspflicht müssen wir Sie darauf hinweisen, dass für den Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems eine ausreichende Luftfahrthalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein muss. Insofern sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsgeber informieren, ob auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems zum Zwecke der Erstellung von Luftbildaufnahmen mit abgedeckt ist.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
diese Email hatte ich Ihr heute Morgen gesendet
Sehr geehrte Frau Rosenbach-Huth,

ich habe mal die ein oder andere Frage was den Betrieb eines Modelbau Fluggerätes angeht.
Bisher war ich der Auffassung das ich als Privat Person, die keine gewerbliche Nutzung betreibt
KEINE Austiegserlaubniss benötige. Nachdem ich mir jetzt auf Ihrem Internetauftritt (http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS) alles einmal durchgelesen habe bin ich mir nicht mehr ganz sicher, da ich

- unter meinem Multicopter(Hexacopter) eine kleine Kamera + Gimbal (Stabilisierung der Aufnahme) anbringen möchte, um damit privat das filmen zu erlernen (fliegen tue ich Modelfluggeräte seit fast 6 Jahren).

- dies würde ich allein deshalb gern, da ich mir vorstellen könnte mit einem guten Bekannten (renommierter Fotograf hier in Trier) evt. zu einem späteren Zeitpunkt dies auch Gewerblich zu tun. (was allerdings noch dauern würde, da nunmal der Erfolg im Vordergrund stehn soll)

wie habe ich mich hier zu verhalten ? Benötige ich eine Allgemeine Aufstiegsgenehmigung ?
(sollten sich die Kosten in Grenzen halten für mich Privat würde ich gern eine solche auch beantragen)

Da es sich ja um PRIVATE Flüge handelt benötige ich doch auch nur eine Private Modelbau Haftpflichtversicherung richtig ?

Es wäre toll wenn Sie mir diesbezüglich ein paar Worte schreiben könnten.

Ich bedanke mich bereits jetzt bei Ihnen,
Mit freundlichen Grüßen
 
#85
Es mag sein, dass wir in Zukunft auch fürs Atmen Steuern zahlen müssen, da wir damit ja die öffentliche Ressouce Luft nutzen. Das heisst für mich aber nicht, dass ich schon mal eine diesbezügliche Anfrage ans Finanzamt stelle ;).

Ansonsten stimme ich dir zu, eine Gesetzesänderung, die auch das private Luftbildfliegen konkret aus den Modellflugregeln ausnimmt, wird auch bei uns kommen. Ist nur eine Frage der Zeit, Österreich macht es ja schon vor.
 
#86
Nochmal: Das ist die persönliche Deutung des Autors dieses Leitfadens. Für uns ist aber nur der Gesetzestext gültig, wie hier schon gesagt. Die Definition Modellflug ist im Bundesgesetz (LuftVZO) geregelt und kann nicht durch die Länder umformuliert werden.

Gruß Jörg
das heisst es bleibt hier in rlp nur die möglichkeit wenn privat & mitKamera,
dies illegal zu tun oder eben zu unterlassen ?

beim DMO hat man mich auch gerade darauf hingewiesen das man in RLP die
Sache ernst nehmen sollte. ... ohh man was will man hier glauben ^^
 
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schneipe

Erfahrener Benutzer
#87
jreise, da ist eben genau der Knackpunkt.Da der Bund keine genaue Definition ausgiebt, überlässt er es den Ländern, danach zu verfahren. Auf dem Papier sieht es ja so aus wie du sagst, aber aus eigenen Erfahrungen, und Auskünften auf diversen RP, liegt die Entscheidung allein in deren Auffassung. Deswegen hat man ja in fast jedem Bundesland unterschiedliche Kriterien zur Notwendigkeit einer AE. In Stuttgart wird rein nach Verwendungszweck (Finanzieller Hintergrund) entschieden, in RLP eben schon, wenn nur eine Kamera dranhängt.
 
#88
ich denke solange nichts passiert mag das auch alles kaum interessieren, aber was ist wenn zb. ein Unfall passiert ?

Dann wird sich wohl die Versicherung hier in RLP auch sperren wenn keine AE vorhanden ist !??
gerade bei kopter-profi gesehn, da gibts auch eine private Haftpflichtversicherung die Luftbildaufnahmen einschliesst.

mitversichert sind die private Nutzung zu Foto- und Video-Aufnahmen, Teilnahmen an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen
Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten werden!
 
Zuletzt bearbeitet:

schneipe

Erfahrener Benutzer
#89
Die zahlt aber auch nur dann, wenn du alle Auflagen deines RP erfüllt hast. Also AE. Und was kostet die? Habe ich auch mal angeschaut. Zuviel Kleingedrucktes.
Kenne 2 Versicherungen die das anbieten und auch anerkannt sind.
Das ist über den DMFV und die HDI für knapp 600€/Jahr, und über den DMO für 250€/Jahr
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#91
Naja, ich halte davon nichts. Aber kannst ja machen. Ist jedem sein Ding. Wenn ich schon lese...Sachkundenachweis..3 Stunden Unterricht für 199€, dann wird es nur in ihrem RP vielleicht anerkannt? So kann man auch Geld verdienen.
Wobei du als Privater eh eine Modellflugversicherung hast, solltest haben. Die kostet doch nur 50€ im Jahr.....
 

AndreasL90

Erfahrener Benutzer
#92
Ich glaube der Knackpunkt in der Mail ist doch, dass du in der Anfrage Informationen zu zwei grundverschiedenen Fällen einholen wolltest und mir erscheint es so, als wären in der Antwort diese zwei Dinge etwas vermischt worden. Denn es wird geschrieben "...zum Zwecke (!) der Erstellung von Luftbildaufnahmen...".
Momentan erfolgt der Aufstieg des Copters ja rein im privaten Bereich und eben nicht primär zum Zweck, Luftbildaufnahmen zu erstellen, sondern um Spaß zu haben/sein Hobby auszuleben. Ja, auch wenn da eine Kamera dran ist; die Bilder sind nur ein (1) (Neben-)Produkt dieser Freizeitbeschäftigung, die natürlich nicht verkauft werden dürfen - eh klar.

Jetzt nicht unbedingt zu diesem Fall: Ist das reine Streaming von Videoaufnahmen, wie bei FPV ohne Aufnahme üblich, schon eine Aufnahme im Sinne des Gesetzgebers? Ich würde eher dahingehend argumentieren, dass dieses Streaming zum Betrieb dieser Art Modellflugzeuge von zentraler Bedeutung ist. Das Wörtchen Luftbildaufnahme müsste man mir so also auch erstmal genauer erklären. Im allgemeinen Verständnis bedeutet es doch, dass ein Bild (Foto/Video) nachhaltig gespeichert wird (seis jetzt auf Film oder SD-Karte)? Oder liege ich da total daneben?
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#93
Wobei du als Privater eh eine Modellflugversicherung hast, solltest haben. Die kostet doch nur 50€ im Jahr.....
Die "Private"kommt, zumindest bei der DMO nur dann auf, wenn keine Aufstiegsgenehmigung erforderlich ist. In RLP müsste man dann die deutlich teurere abschliessen und die AG beantragen. Obwohl man nur "privat"fliegen und filmen will.

@Andreas:
Ich hatte mit der guten Dame sogar telefoniert - als absoluter vergnügungssüchtiger Privatflieger ohne proffesionelle Ambitionen.
FPV, im gesetzlichen Rahmen mit Spotter und direkter Sichtverbindung, ist vergnügungsorientierter Modellflug.
Aufnahmen machen, auch vergnügungsorientiert, dient dem Zweck der Aufnahmeerstellung und ist somit genehmigungspflichtig. Diese Aussage wurde angeblich so auch an Polizei und Ordnungskräfte kommuniziert, welche bei vorgefundenen Fliegern entsprechend zur Überprüfung angehflten wurden.
Wäre schön, wenn jemand dies mal durch ein Gespräch mit einer Polizei/Ordnungskraft in RLP verifizieren könnte.
Notfalls einfach mal ne Politesse/Politesserich darauf ansprechen. Als nichtfliegender Fussgänger ist man ja auf der sicheren Seite....
Sollte ich über den Bach kommen, werd ich auf jeden Fall fragen.
 
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#94
was bringt mir eine Private Versicherung wenn ich eine Gopro für Private zwecke drunter habe,
ich fliege dann trotzdem OHNE Versicherungsschutz in RLP.

einen nachweiss muss man laut Deutscher Flugsicherung nicht erbringen siehe
Von einer Prüfung der Befähigung des Steuerers und der technischen und betrieblichen
Anforderungen an das verwendete unbemannte Luftfahrtsystem kann bei Betrieb in dem
beschränkten Umfang nach 2.1.1 im Regelfall abgesehen werden.
@borg1
juhu ... mal jemand der die Problematik versteht so wie ich sie verstehe :)
 
#96
das mag ja sein, ich hasse unsere Regierung auch, Gründe könnte ich taussende aufzählen.

JETZT und hier möchte ich aber mal etwas von Grund auf LEGAL tun, deshalb meine Sorgen
diesbezüglich. Klar könnte ich drauf scheissen ... aber es wäre mal schön etwas genehmigt
zu bekommen. Wenn mich das ganze ~25€ Monat kostet, dann ist es eben so.
Das unsere Regierung hier etwas tun wird, sollte klar sein.

@borg1
eben es geht nicht um gewerblich oder privat. Der unterschied (irgendwo sogar noch nachzuvollziehen..) ist, das man durch das Filmen evt. abgelenkt sein könnte und nicht
mehr 100% mit dem Steuern des Copters.

@all
wenn dies wirklich an die Ordnungsbehörden weiter gegeben ist muss ich mir nunmal
auch sorgen machen, das mein Fluggerät evt. sogar einkassiert wird (da mir eine AE fehlt)
Wenn man mich auf freiem Feld dabei erwischt Aufnahmen der Baumwipfel mit meiner
Gopro zu machen. Klar wird man nach einem Rechtsstreit sein Kopter evt. wieder sehn,
allerdings ist der Aufwand doch nicht zu unterschätzen.
Oder doch etwa wie ein Krimineller flüchten bei Polizeikontakt ? Schlimm ^^
 
Zuletzt bearbeitet:

schneipe

Erfahrener Benutzer
#97
So halte ich es auch...Deswegen hab ich die AE für Baden Württemberg, die Gewerbliche Modellfugversicherung und ein angemeldetes Kleingewerbe. So bin ich auf jeden Fall Save, ob ich Privat oder Gewerblich fliege. Darf sogar über 5kg fliegen, kostet dann aber zusätzliche 75€/Tag für die EinzelAE
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#99
Weil du mit der Allgemeinen AE nur ausserhalb geschlossener Ortschaften und nur bis 5kg fliegen darfst. zumindest in Baden Württemberg.
Mit der Einzel AE kann man , Gefährdungsbereiche eingehalten, Polizei benachrichtigt ect, auch Innerorts und Ausserorts über 5kg Copter fliegen.
Wobei man sich schon gut überlegen muss, diese einzuholen, da diese im Moment ein Vorlauf von 1 Woche benötigt. Lohnt sich eigentlich nur, wenn du es Gewerblich machst, und die 75€ dem Kunden auferlegen kannst.
Ja, so ist Deutschland!
 
jreise, da ist eben genau der Knackpunkt.Da der Bund keine genaue Definition ausgiebt, überlässt er es den Ländern, danach zu verfahren. Auf dem Papier sieht es ja so aus wie du sagst, aber aus eigenen Erfahrungen, und Auskünften auf diversen RP, liegt die Entscheidung allein in deren Auffassung.
Noch eine letzte Aussage von mir, dann geb ichs auf ;).

Der Bund hat genau definiert, was Modellflug ist, nämlich "ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben". Eine Kamera zur privaten Luftaufnahme unter dem Kopter dient genau diesem Zweck der Freizeitgestaltung, also ist das Modellflug, und der braucht keine Erlaubnis. Punkt. In Österreich sieht das anders aus, dort heisst es "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst", das ist was ganz anderes.

Weiterhin ist in den Luftfahrtgesetzen geregelt, dass bei erlaubnispflichtigen Flügen (und nur dort) die Länder für diese Erlaubnis zuständig sind. Sie stellen eine AE aus und definieren auch die Details dieser AE. Aber sie sind nicht für erlaubnisfreien Modellflug zuständig.

Also: Die Bundesgesetze definieren eindeutig, welcher Flug erlaubnispflichtig ist. Und die Länder kümmern sich dann um die Erlaubnis selbst. Wenn RLP das anders sieht und selbst in Bundesgesetze eingreifen will, können sie das ja versuchen. Ich würde mich weiter an Bundesgesetz halten, und wenn das Land RLP was dagegen hat, einen Anwalt nehmen und klagen.

Edit: Ich bin selbst Modellflieger, und hab mit Luftbildern oder -videos nichts am Hut. Ich bin auch der Meinung, dass wir die momentane Diskussion um Einschränkungen der Luftbildfliegerei allein dem oft zweifelhaften und nicht sehr cleveren Benehmen der Luftbildkopterflieger selbst zu verdanken haben, siehe auch Gesetzeslage in Österreich. Aber noch ist hier in Deutschland die Gesetzeslage eindeutig: Eine aufnehmende Kamera unter dem Modell allein macht den Flug nicht erlaubnispflichtig.

Gruß Jörg
 
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FPV1

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